Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32091
VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20 (https://dejure.org/2021,32091)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.07.2021 - 2 A 1463/20 (https://dejure.org/2021,32091)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 2 A 1463/20 (https://dejure.org/2021,32091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,32091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bei seiner Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    26 Abs. 3 StVG §; 31a Abs. 1 StVZO §
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist zu weiteren Ermittlungen nicht verpflichtet, wenn der Fahrzeughalter bei seiner Anhörung zu einer beabsichtigten Fahrtenbuchauflage nur vage Angaben zu einem in Frage kommenden großen Personenkreis macht und es deshalb an hinreichend ...

  • rechtsportal.de

    26 Abs. 3 StVG §; 31a Abs. 1 StVZO §
    Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zu weiteren Ermittlungen i.R. einer Fahrtenbuchauflage; Vage Angaben des Fahrzeughalters zu einem in Frage kommenden großen Personenkreis in der Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch: Notwendigkeit weiterer Ermittlungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    § 31a StVZO verpflichtet die Polizei nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1993 - BVerwG 11 B 113.93 -, juris Rn. 4), diese hängen vielmehr von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1996 - BVerwG 11 B 84.96 -, juris Rn. 3).

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1993, a.a.O.; Urteil vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Die Behörde darf ihre Bemühungen um die Feststellung des Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, juris Rn. 7).

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1993, a.a.O.; Urteil vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Voraussetzung ist, dass sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger ein Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris; Beschluss vom 11.05.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    § 31a StVZO verpflichtet die Polizei nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1993 - BVerwG 11 B 113.93 -, juris Rn. 4), diese hängen vielmehr von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1996 - BVerwG 11 B 84.96 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Voraussetzung ist, dass sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger ein Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris; Beschluss vom 11.05.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21.7.2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (Bay. VGH, Beschluss vom 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 -, juris Rn. 13; m.w.Nachw.).
  • OVG Sachsen, 16.07.2012 - 3 A 663/10

    Zur Frage der Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
    Voraussetzung ist, dass sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger ein Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris; Beschluss vom 11.05.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 - juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Lehnt dieser die ihm mögliche und zumutbare Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, 7 C 3.80, juris Rn. 7; Beschl. v. 1.3.1994, 11 B 130.93, juris Rn. 4; VGH Kassel, Urt. v. 28.7.2021, 2 A 1463/20, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.2.2013, 12 LA 122/12, juris Rn. 8).

    Der Anscheinsbeweis ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine (nur) wahrscheinlicher ist als die andere (vgl. BFH a.a.O.; BSG, Urt. v. 26.7.2007, B 13 R 4/06, juris Rn. 19; VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.2017, 2 S 114/17, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 12.1.2016, 3 B 273/15, NVwZ-RR 2016, 571, juris Rn. 10; VGH Kassel, Beschl. v. 5.1.2016, 10 B 2411/15, juris Rn. 12; wohl auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 7.11.2011, 3 B 371/11, NVwZ-RR 2012, 131, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 6.7.2007, 7 CE 07.1151, juris Rn. 8; a.A.: BGH, Beschl. v. 27.4.2017, I ZB 91/16, juris Rn. 24 f. (Rundfunkbeiträge); BFH, Beschl. v. 12.8.1981, I R 140/78, BFHE 134, 213, juris Rn. 8 (Steuerbescheid); VGH Kassel, Beschl. v. 28.7.2021, 2 A 1463/20, juris Rn. 29; OVG Münster, Beschl. v. 18.12.2017, 8 B 1104/17, juris Rn. 19 ff.; VGH München, Urt. v. 18.2.2016, 11 BV 15.1164, juris Rn. 21 m.w.N.; Beschl. v. 11.5.2011, 7 C 11.232, juris Rn. 2; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.5.2016, 2 M 31/16, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.7.2012, 3 A 663/10, juris Rn. 7 (Rundfunkgebühren); OVG Saarlouis, Beschl. v. 7.11.2011, 3 B 371/11, NVwZ-RR 2012, 131, juris Rn. 5).

  • VG Köln, 28.10.2022 - 18 K 3600/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 28. Juli 2021 - 2 A 1463/20 - juris Rn. 26.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht