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   VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10   

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https://dejure.org/2012,44517
VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10 (https://dejure.org/2012,44517)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 A 1577/10 (https://dejure.org/2012,44517)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 A 1577/10 (https://dejure.org/2012,44517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 3 Nr 1 BauNVO, § 3 Abs 3 Nr 1 BauNVO, § 31 Abs 1 BauGB, § 10 Abs 3 BauGB
    Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Beherbergungsbetrieb im faktischen reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Beherbergungsbetrieb

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 822
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Im Übrigen genügt es, den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu geben und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.07.2010 - 4 BN 21/10 -, zitiert nach Juris).

    Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit hält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.07.2010 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Insoweit reicht der Wunsch der Gemeinde, ein bestimmtes Vorhaben zu verhindern, ebenso wenig aus, wie er den Erlass einer Veränderungssperre rechtfertigen könnte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 19.11.2004 - 5 S 2726/02 -, BauR 2004, 1909).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Was in diesem Sinne "klein" ist, kann im Einzelfall nach der Bettenzahl als einem dafür maßgeblichen Merkmal bestimmt werden, aber nicht allgemein mit einer bestimmten Zahl einheitlich für alle nach § 3 BauNVO festgesetzten und festzusetzenden Gebiete (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1987 - 4 B 230 - 231/87, 4 B 230/87, 4 B 231/87 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Hamburg, 25.01.1999 - 2 Bs 11/99
    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Danach ist maßgebend, inwieweit sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.1999 - 2 Bs 11/99 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Auch insoweit ist ersichtlich, dass es sich bei den vom Kläger angebotenen Doppelzimmern nicht um Ferienwohnungen handelt, die nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschl. v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 -, NordÖR 2008, 169) eine eigenständige Nutzungsart darstellen und in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2005 - 10 D 110/03

    Verwaltungsprozessrecht: Verwirkung der Antragsbefugnis im

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Eine Verwirkung der Antragsbefugnis kommt danach etwa dann in Betracht, wenn ein Eigentümer die Festsetzungen eines Bebauungsplans ausnutzt und anschließend ihre Beseitigung im Wege des Normenkontrollverfahrens zu erwirken versucht (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.12.2005 - 10 D 110/03.NE -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 91/06

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei zusätzlicher Ausweisung gewerblicher

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Auch eine sonstige Fundstelle oder Bezugsquelle (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 26.03.2009 - 8 C 10729/08 - OVG Münster, Urt. v. 13.09.2007 - 7 D 91/06.NE -, jeweils zitiert nach Juris) der DIN 4109 wird nicht genannt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Auch eine sonstige Fundstelle oder Bezugsquelle (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 26.03.2009 - 8 C 10729/08 - OVG Münster, Urt. v. 13.09.2007 - 7 D 91/06.NE -, jeweils zitiert nach Juris) der DIN 4109 wird nicht genannt.
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 08.05.1989 - 4 B 78/98 -, BRS 49 Nr. 66) liegt ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes im Sinne von §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 4 Abs. 3 Nr. 1 BauGB vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 78.98

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen des

    Auszug aus VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 08.05.1989 - 4 B 78/98 -, BRS 49 Nr. 66) liegt ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes im Sinne von §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 4 Abs. 3 Nr. 1 BauGB vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auch die Vermietung mehrerer in einem Gebäude oder räumlich benachbart liegender Ferienwohnungen desselben Eigentümers begründet nicht das Vorliegen eines Betriebs des Beherbergungsgewerbes iSd § 3 Abs. 3 BauNVO (vgl. OVG Lüneburg U. v. 12.12.2013 - 1 LA 123/13 - DVBl 2014, 254 Rn. 11 u. B. v. 18.07.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168 = Juris Rn. 12; vgl. a. B. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 - NordÖR 2014, 81 = Juris Rn. 19; OVG Münster U. v. 17.01.1996 - 7 A 166/96 - S. 10 d. Urteilsabdrucks; ebenso VG Schwerin U. v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 - Juris Rn. 34 ff. sowie U. v. 20.12.2012 - 2 A 863/11 - Juris Rn. 31 ff; anderer Ansicht: Stock in König ua BauNVO § 4a Rn. 25 sowie in Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 4 BauNVO Rn. 110, 114; Fickert/Fieseler BauNVO 11. Aufl.2008 § 3 Rn. 19; OVG Lüneburg U. v. 20.05.1987 - 1 A 124/86 - BRS 47 Nr. 37; offener Bönker in Bönker/Bischopink BauNVO § 7 Rn. 70).
  • VG Schwerin, 16.08.2018 - 2 A 3543/17

    Nutzungsänderung von zu Dauer-Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten zu

    Die Kammer hat bislang in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. u.a. Urteile vom 10. November 2016, Az. 2 A 1811/14, sowie vom 20. Dezember 2012, Az. 2 A 1577/10 und 2 A 621/11) die Auffassung vertreten, dass es sich bei Ferienwohnungen nicht um Betriebe des Beherbergungsgewerbes handelt.
  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    (2) Der Klägerin verhilft vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung (vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 1577/10 -, juris; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 2 B 533/14 -) der sich das Gericht anschließt, nicht zum Erfolg, dass sie zunächst einen Bettwäscheservice, die Zurverfügungstellung von Handtüchern, die Reinigung der Räume sowie Frühstück (im gegenüberliegenden selbstgenutzten Wohnhaus) und einen Brötchenservice angeboten und nunmehr einen Dienstleistungsvertrag mit dem - ca. 200 Meter entfernten - "..." abgeschlossen hat.
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    (2) Den Klägern verhilft vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 3 M 85/14 - NordÖR 2015, 433; VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 1577/10 -, juris; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 2 B 533/14 -), der sich das Gericht anschließt, nicht zum Erfolg, dass sie neben der Unterkunft ferienwohnungstypische Dienstleistungen anbieten.
  • VG Schwerin, 17.06.2014 - 2 B 459/14

    Einzelfall der Fristgewährung bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung bei

    Ferienwohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind bauplanungsrechtlich grundsätzlich zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne bereits VG Schwerin, Urteile v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 sowie 2 A 621/11 -, zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 857/11

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet;

    Demgegenüber hat die Kammer in einem Urteil vom 20. Dezember 2012 (Az.: 2 A 1577/10) bezogen auf einen K. Fall zwischen einem Betrieb des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen unterschieden (Urt. v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 -, amtlicher Umdruck S. 10 ff. m. w. N. zum Streitstand).
  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 621/11

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet;

    Demgegenüber hat die Kammer in einem Urteil vom 20. Dezember 2012 (Az.: 2 A 1577/10) bezogen auf einen K. Fall zwischen einem Betrieb des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen unterschieden (Urt. v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 -, amtlicher Umdruck S. 10 ff. m. w. N. zum Streitstand).
  • VG Schwerin, 06.01.2017 - 2 B 2052/16

    Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein Ferienhaus

    Sowohl nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern als auch der der erkennenden Kammer sind solche Ferienwohnnutzungen in allgemeinen oder reinen Wohngebieten ihrer Art nach unzulässig, da es sich dabei nicht um (zulässiges) Dauerwohnen, sondern um eine hiervon abzugrenzende eigenständige Nutzungsart handelt (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08. Januar 2008 - 3 M 190/07 -, juris, dort unter dem Datum 28. Dezember 2007, sowie NordÖR 2008, 169; Urteil vom 19. Februar 2014 - Az. 3 L 212/12 - NordÖR 2014, 323; VG Schwerin, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 2 A 1577/10 -, vom 16. Juni 2016 - 2 A 568/14, 2 A 808/14, 2 A 1366/14 und 2 A 1227/15 SN -).
  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 863/11

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet;

    Demgegenüber hat die Kammer in einem Urteil vom 20. Dezember 2012 (Az.: 2 A 1577/10) bezogen auf einen K. Fall zwischen einem Betrieb des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen unterschieden (Urt. v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 -, amtlicher Umdruck S. 10 ff. m. w. N. zum Streitstand).
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