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   VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11   

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VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11 (https://dejure.org/2014,35973)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09.10.2014 - 2 A 1666/11 (https://dejure.org/2014,35973)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 2 A 1666/11 (https://dejure.org/2014,35973)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Eine solche Nutzung ist kein "alltägliches", auf Dauer angelegtes Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensführung, sondern einem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehen Nutzungszweck verschrieben (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, NordÖR 2014, 323).

    So findet, zum Beispiel, insbesondere in der wärmeren Jahreszeit, eine urlaubs- und ferien- oder freizeitbedingt intensivierte Freiflächennutzung, etwa auf Terrassen, Balkonen oder Grünflächen, statt, die sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in zeitlicher Hinsicht sowie nicht selten auch durch eine erhöhte Personenzahl gerade vor dem Hintergrund des ständig wechselnden Nutzerkreises typischerweise geeignet ist, Beeinträchtigungen und Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizurufen, die über das Maß dessen hinausgehen, was in Wohngebieten üblicherweise anzutreffen und von Bewohnern und Eigentümern daher hinzunehmen ist (vgl. zum Störpotenzial von Ferienwohnungen auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014, a.a.O.).

    Hinzu kommt etwa der Umstand, dass die Infrastrukturbedürfnisse eines Wohngebiets von derjenigen eines Gebietes verschieden sind, in dem die Hauptgebäude von einem (zumeist) wochenweise ständig wechselnden Personenkreis zu Erholungszwecken genutzt werden (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 23.01.2012 - 19 L 294.11 -, LKV 2012, 93; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014, a.a.O. mit Hinweis auf häufigen Leerstand von Ferienwohnungen außerhalb der Saisonzeiten).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2007 - 3 L 74/06

    Gebietserhaltungsanspruch eines allgemeinen Wohngebiets bezüglich der Nutzung von

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Im Unterschied zur Zweitwohnung, deren Vorliegen nicht von der Dauer oder der Häufigkeit des Aufenthalts abhängt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 11.07.2007 - 3 L 74/06 -, NordÖR 2007, 418), bieten Ferienwohnungen vom Nutzungskonzept her den zumeist wochenweise vorübergehenden Aufenthalt für ständig wechselnde Feriengäste.

    Zwar mag im Einzelfall eine nicht der Ferienwohnnutzung unterfallende Zweitwohnnutzung auch vorliegen, wenn der Eigentümer die Wohnung zeitweise Personen seines privates Umfelds unentgeltlich zur Verfügung stellt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 11.07.2007 - 3 L 74/06 -, NordÖR 2007, 418).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    (Dauer)Wohnungen, mithin auch Zweitwohnungen, werden demgegenüber, ungeachtet der Frage der Aufenthaltsdauer, von einem über einen längeren Zeitraum gleichbleibenden Bewohnerkreis genutzt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 M 190/07 -, NordÖR 2008, 169, in juris unter dem Entscheidungsdatum 28.12.2007; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2008 - 1 LA 203/07 -, BRS 73 Nr. 168; VGH München, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, juris).

    Folge dessen ist die bauplanungsrechtliche typisierende Unterscheidung von Ferienwohnnutzung und (Dauer)Wohnnutzung einschließlich der Zweitwohnungsnutzung (vgl. etwa OVG Greifswald, Beschluss vom 08.01.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, NordÖR 2014, 81).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07

    Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    (Dauer)Wohnungen, mithin auch Zweitwohnungen, werden demgegenüber, ungeachtet der Frage der Aufenthaltsdauer, von einem über einen längeren Zeitraum gleichbleibenden Bewohnerkreis genutzt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 M 190/07 -, NordÖR 2008, 169, in juris unter dem Entscheidungsdatum 28.12.2007; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2008 - 1 LA 203/07 -, BRS 73 Nr. 168; VGH München, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Folge dessen ist die bauplanungsrechtliche typisierende Unterscheidung von Ferienwohnnutzung und (Dauer)Wohnnutzung einschließlich der Zweitwohnungsnutzung (vgl. etwa OVG Greifswald, Beschluss vom 08.01.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, NordÖR 2014, 81).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 1 LA 123/13

    Tragweite der Berechtigung der Festsetzung der Zweckbestimmung von Sondergebieten

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Dementsprechend schließen umgekehrt die Anmeldung einer Wohnung als Zweitwohnung und die gelegentliche (Mit)Nutzung durch den Eigentümer oder Hauptmieter nicht aus, dass diese tatsächlich als Ferienwohnung genutzt wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 1 LA 123/13 -, DVBl 2014, 254).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise verlangt wird, dass die Nutzung der Erzielung von Einkünften dienen muss (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.09.2014 - 1 KN 123/12 -, juris) folgt dem das erkennende Gericht ebenso wenig wie der Auffassung, dass maßgeblich sein soll, dass es bei den abgeschlossenen Mietverträgen typischerweise zu einer Anmeldung im Sinne des Melderechts kommt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21.02.2014 - 13 L 274.13 -, LKV 2014, 185).
  • VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11

    Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Hinzu kommt etwa der Umstand, dass die Infrastrukturbedürfnisse eines Wohngebiets von derjenigen eines Gebietes verschieden sind, in dem die Hauptgebäude von einem (zumeist) wochenweise ständig wechselnden Personenkreis zu Erholungszwecken genutzt werden (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 23.01.2012 - 19 L 294.11 -, LKV 2012, 93; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014, a.a.O. mit Hinweis auf häufigen Leerstand von Ferienwohnungen außerhalb der Saisonzeiten).
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise verlangt wird, dass die Nutzung der Erzielung von Einkünften dienen muss (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.09.2014 - 1 KN 123/12 -, juris) folgt dem das erkennende Gericht ebenso wenig wie der Auffassung, dass maßgeblich sein soll, dass es bei den abgeschlossenen Mietverträgen typischerweise zu einer Anmeldung im Sinne des Melderechts kommt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21.02.2014 - 13 L 274.13 -, LKV 2014, 185).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11
    (Dauer)Wohnungen, mithin auch Zweitwohnungen, werden demgegenüber, ungeachtet der Frage der Aufenthaltsdauer, von einem über einen längeren Zeitraum gleichbleibenden Bewohnerkreis genutzt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 M 190/07 -, NordÖR 2008, 169, in juris unter dem Entscheidungsdatum 28.12.2007; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2008 - 1 LA 203/07 -, BRS 73 Nr. 168; VGH München, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, juris).
  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    Dieser Rechtsprechung schließt sich das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung an (vgl. zuletzt z. B. VG Schwerin, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 2 A 1666/11 - Juris; Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 B 1080/14 -).
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    Dieser Rechtsauffassung - die das Oberverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Februar 2014 (Az. 3 L 212/12 - NordÖR 2014, 323) ausdrücklich bestätigt hat - schließt sich das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. VG Schwerin, Urt. v. 09. Oktober 2014 - 2 A 1666/11 - juris; Urt. v. 20. November 2014 - 2 A 90/13 - juris) an (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 14. April 2015 - 3 M 86/14 - juris).
  • VG Ansbach, 17.06.2020 - AN 9 K 19.00991

    Abgewiesene Klage in baurechtlicher Streitigkeit - Verwirkung des materiellen

    Grundsätzlich ist ein dem Nachbarn zustehender Anspruch auf Vollstreckung einer Beseitigungsanordnung denkbar, wenn die Bauaufsichtsbehörde ihr Ermessen bereits dahingehend ausgeübt hat, eine Beseitigungsanordnung aufgrund eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften zu erlassen (vgl. hierzu VG Schwerin, U.v. 9.10.2014 - 2 A 1666/11 - juris Rn. 31 ff.; VG München, U.v. 9.7.2015 - M 11 K 14.4924 - juris Rn. 34 ff.).
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