Weitere Entscheidungen unten: OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 | BVerwG, 09.11.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06   

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https://dejure.org/2007,2139
BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2007,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2007,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2007,2139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BLV §§ 11, 12 Abs. 2
    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen höherbewerteten Dienstposten, Feststellung über die auf einen höherbewerteten Dienstposten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BLV §§ 11, 12 Abs. 2
    Beförderungsdienstposten; Bewährung; Bewährung, - auf einen höherbewerteten Dienstposten, Feststellung über die - auf einen höherbewerteten Dienstposten; Bündelung; Dienstposten; Dienstposten, höherbewerteter -, sog gebündelter -; Eignung; Erprobung; Erprobungszeit; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beförderung auf einen höheren Dienstposten - Erprobungszeit - negatives Bewährungsurteil - gesundheitliche Eignung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines sogenannten gebündelten Dienstpostens - Vorliegen eines höherbewerteten Dienstpostens für einen Beamten im niedrigeren Statusamt - Nachweis der Eignung eines Beamten für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit

  • Judicialis

    BLV § 11; ; BLV § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 11 § 12 Abs. 2
    Höherbewerteter , sog. gebündelter Dienstposten; Bewährung auf einen höherbewerteten Dienstposten, Feststellung über die Bewährung auf einen höherbewerteten Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 1066
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06
    Ein seiner Wertigkeit nach zwei Statusämtern zugeordneter Dienstposten (sog. gebündelter Dienstposten) ist für einen Beamten im niedrigeren der beiden Statusämter kein höherbewerteter Dienstposten (Bestätigung des Beschlusses vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Der nach A 8/A 9 BBesO bewertete Dienstposten eines Sicherheitsermittlers in M. und Ne. war für den Kläger, der seit dem 1. Oktober 1999 das Statusamt eines Regierungshauptsekretärs inne hatte, von diesem Zeitpunkt an kein höher bewerteter Dienstposten mehr (Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 46 BBesG a.F. (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2007 - 2 A 2.06 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4 Rn. 12, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 30 und vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 27).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Die hier in Rede stehende Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne meint demgegenüber die Zuordnung eines Dienstpostens zu mehreren Statusämtern und Besoldungsgruppen, also eine Dienstpostenbündelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 -, juris, Rn. 12) beziehungsweise eine gebündelte Dienstpostenbewertung (Lemhöfer, in: ders./Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, § 34 BLV 2009, Rn. 8 ).

    aa) Der Einsatz auf einem "gebündelten" Dienstposten stellt grundsätzlich für Beamte in jedem der zugeordneten Statusämter eine amtsangemessene Beschäftigung dar (vgl. ebenso BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 -, juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Dieses Funktionsamt war gegenüber ihrem Statusamt höherwertig, auch weil es sich nicht um einen gebündelten Dienstposten handelte, bei dem die Bündelung sowohl die Wertigkeit des innegehabten Statusamtes als auch die Wertigkeit des wahrgenommenen Funktionsamtes erfasst hätte (Urteile vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4 Rn. 12 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49, jeweils Rn. 30; Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4 S. 15 und vom 24. September 2008 - BVerwG 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99 ).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14938
OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2009,14938)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2009 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2009,14938)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2009 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2009,14938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan: Teil- führt im Zweifel zur Gesamtnichtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 120
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100, 106).

    Allerdings sind nur die Belange abwägungsbeachtlich, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan erkennbar waren; bekannte - private - Belange sind in der Abwägung zu berücksichtigen, wenn sie in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O.).

    Unabhängig von dem ermittelten fehlerhaften Abwägungsergebnis sind die festgestellten Mängel im Abwägungsvorgang im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erheblich, da sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (vgl. zu den Anforderungen u.a. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Eine Durchbrechung dieses - ohnehin ausnahmefähigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 4 BN 16.04 -, BRS 67 Nr. 33) - Trennungsgrundsatzes ist im Falle von sog. Gemengelagen, insbesondere wenn diese schon längere Zeit bestanden haben, unschädlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 BN 15/04 -, juris).

    Das folgt unmittelbar aus § 50 BImSchG, aber auch aus dem Gebot sachgerechter Konfliktbewältigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1992 - BVerwG 4 NB 41.92 - juris; Beschluss vom 7. Juli 2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90

    Ausweisung eines Wohngebietes neben Industriegebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Die Bebauungsplanung hat sich um eine Bewältigung der Situation zu bemühen und darf etwaige Konflikte nicht weiter verschärfen (VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1994 - 8 S 3075/93 -, juris); so wäre es z. B. unzulässig, wenn bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets neben einem Industriegebiet die Konfliktlage durch die Errichtung weiterer Wohngebäude verschärft würde (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 1991 - 3 S 557/90 -, juris).

    Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gemengelage stellt das unmittelbare Aneinandergrenzen von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet keine Problembewältigung dar, sondern widerspricht dem Trennungsgebot und dem Grundsatz der Konfliktbewältigung (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Mit der - ausweislich der Abwägungsentscheidung - bedingungslosen Durchsetzung des Planungsziels, dass vorhandene gewerbliche Nutzungen, soweit sie mit der sie umgebenden Wohnnutzung ein städtebauliches Konfliktpotenzial darstellten, sich nicht verfestigen sollen, sowie dem schlichten Hinweis auf die mögliche Standortverlagerung verkennt die Antragsgegnerin die Bedeutung der Erweiterungsinteressen eines vorhandenen Gewerbebetriebes, die selbst als Einzelinteresse mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1988 - 4 NB 15/88 -, NVwZ 1989, 245).

    als abwägungsbeachtlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1988, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.12.2003 - 4 N 1372/01

    Einzelhandelsbetriebe mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Insoweit besteht ein Rechtmäßigkeitszusammenhang derart, dass Mängel des Ursprungsplans auf die Planänderung durchschlagen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 D 31/07.NE -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 N 1372/01 -, juris; VGH München, Urteil vom 30. September 2004 - 6 B 01.2721-, juris).

    Die vorliegende Änderungsplanung hat sich nicht derart verselbständigt, dass sie auch ohne den Fortbestand des Ursprungsplans aus sich heraus Grundlage der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Änderungsgebiet sein könnte (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 18. Dezember 2003, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 30. September 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1992 - 4 NB 41.92
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Das folgt unmittelbar aus § 50 BImSchG, aber auch aus dem Gebot sachgerechter Konfliktbewältigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1992 - BVerwG 4 NB 41.92 - juris; Beschluss vom 7. Juli 2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplanes hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993 - 4 BN 43/92 -, BRS 55 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54/08 -, BauR 2009, 1102).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Eine Durchbrechung dieses - ohnehin ausnahmefähigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 4 BN 16.04 -, BRS 67 Nr. 33) - Trennungsgrundsatzes ist im Falle von sog. Gemengelagen, insbesondere wenn diese schon längere Zeit bestanden haben, unschädlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 BN 15/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 8 S 3075/93

    Zur Konfliktbewältigung bei der Änderung eines Bebauungsplans; telefonische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Die Bebauungsplanung hat sich um eine Bewältigung der Situation zu bemühen und darf etwaige Konflikte nicht weiter verschärfen (VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1994 - 8 S 3075/93 -, juris); so wäre es z. B. unzulässig, wenn bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets neben einem Industriegebiet die Konfliktlage durch die Errichtung weiterer Wohngebäude verschärft würde (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 1991 - 3 S 557/90 -, juris).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06
    Da die Bebauungsplanung "konkret-individuell" sein muss, muss "die konkrete Situation der Grundstücke und auch ihr Verhältnis zur Nachbarschaft gesehen und müssen etwaige Konflikte gelöst" werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96/79 -, BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 E 4/05

    Kompetenzüberschreitung des Hauptausschusses einer Bezirksversammlung

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 KN 229/01

    Rechtmäßigkeit einer Naturschutzgebietsverordnung; Gefährdung durch intensive

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 10 D 31/07
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 10 B 2657/04

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

  • VGH Bayern, 30.09.2004 - 6 B 01.2721
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die Überplanung eines teilweise bereits bebauten Gebiets, insbesondere eines vorhandenen Gewerbegebiets in der Nachbarschaft zu einer bestehenden Wohnnutzung erfordert auch hinsichtlich des in der Abwägung zu beachtenden Trennungsgrundsatzes des § 50 BImSchG und des Gebots der Konfliktbewältigung eine erkennbare sorgfältige Bestandsaufnahme betreffend der vorhandenen Betriebe und ihres zulässigen Emissionsverhaltens (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010, 4 B 76/09, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 1.11.2006, 2 E 5/01.N; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.5.2012, OVG 2 A 11.10, juris und Urt. v. 10.9.2009, OVG 2 A 2.06, juris; VGH Kassel, Urt. v. 22.4.2010, 4 C 246/09.N, juris; OVG Münster, Urt. v. 7.3.2006, BRS 70 Nr. 21 und Urt. v. 14.5.2004, UPR 2004, 396; VGH Mannheim, Urt. v. 1.3.2012, 5 S 1749/10, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011, DVBl 2012, 376 und v. 8.6.2011, 1 C 11239/10, juris; Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 6. Aufl. 2010, § 2 Rn. 31; Gierke in: Brügelmann, a.a.O., § 2 Rn. 153).

    Dagegen sind bei der erst maligen Festsetzung eines Baugebiets Messungen der tatsächlichen Emissionen durch Verkehrswege oder bereits legal angesiedelte emittierende gewerbliche Nutzer zur Ermittlung der tatsächlich vorhandenen Lärmvorbelastung regelmäßig erforderlich, wenn die geplante Gebietsart lärmempfindliche Nutzungen wie z.B. Wohnnutzungen zulassen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2007, BVerwGE 128, 238; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile v. 25.5.2012, OVG 2 A 11.10, juris und v. 10.9.2009, OVG 2 A 2.06, juris; OVG Münster, Urt. v. 7.3.2006, BRS 70 Nr. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 2 S 28.13

    Einstweilige Anordnung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

    Das jetzige Plangebiet gehörte bereits zu dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 Am Silbergraben, dessen Plangebiet auch das Grundstück ... 24 umfasste und der auf den Normenkontrollantrag der A... GmbH durch Urteil des Senats vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 - für unwirksam erklärt worden ist.

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob die Insolvenzverwalterin hier etwaige "Folgenbeseitigungsansprüche der A... GmbH aus dem unwirksamen Bebauungsplan 51-1 ?Am Silbergraben', die aus der Verletzung der Rechte der dortigen Kläger aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen OVG 2 A 2.06 folgen könnten" wirksam abgetreten hat, noch welche rechtliche Bedeutung der Erklärung der Insolvenzverwalterin vom 20. Februar 2013 überhaupt zukommt.

    Der Umstand, dass die A... GmbH 1996 ihren damaligen Standort wegen einer heranrückenden Wohnbebauung hatte verlassen und den gesamten Geschäftsbetrieb an den jetzigen Standort verlagern müssen, sich dann erneut einer heranrückenden Wohnbebauung und schließlich einer abwägungsfehlerhaften Überplanung durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets ausgesetzt sah (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -), rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

    Dass der Plan durch Urteil des Senats vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 - für unwirksam erklärt worden ist, ändert hieran nichts.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Um eine insoweit verwertbare Grundlage für eine Immissionsprognose zu erhalten, ist es erforderlich, das tatsächlich zulässige Emissionspotenzial zu ermitteln, wie es sich aus der für den jeweiligen Betrieb erteilten Baugenehmigung ergibt (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris Rn. 40; Urteil vom 25. Mai 2012 - OVG 2 A 11.10 -, juris Rn. 31; OVG NW, Urteil vom 7. März 2006 - 10 D 43/03.NE -, BRS 70 Nr. 21, juris Rn. 51 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - 2 D 132/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Festsetzung von

    vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25.89 -, BRS 52 Nr. 39 = juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 23. August 2007 - 7 D 113/05.NE -, juris Rn. 50; Hess. VGH, Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, DVBl. 2010, 782 = juris Rn.46; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris Rn. 25.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2011 - 8 S 1044/09

    Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen

    Aus diesem Grund kommt es entscheidend darauf an, ob sich für den Erwerber der Normenkontrollantrag als nützlich erweisen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - OVG 2 A 2.06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 11.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gewerbegebiet; "eingeschränktes Gewerbegebiet";

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris) erfordert die Überplanung eines teilweise bereits bebauten Gebiets, insbesondere eines vorhandenen Gewerbegebiets in der Nachbarschaft zu einer bestehenden Wohnnutzung, eine erkennbare sorgfältige Bestandsaufnahme betreffend des vorhandenen Betriebes und hauptsächlich seines Emissionsverhaltens (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993, a.a.O., S. 300; Urteil vom 7. März 2006 - 10 D 43/03.NE -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 2009 - 3 S 3037.07 -, BauR 2009, 1870 [1871]).

    Aus dem Fehlen gebotener betriebsbezogener Erhebungen insbesondere zu vorhandenen bzw. zu erwartenden Emissionen folgt, dass der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht mit dem ihm zukommenden Gewicht in die dem Satzungsbeschluss zugrundeliegende Abwägung eingestellt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gewerbegebiet; "eingeschränktes Gewerbegebiet";

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris) erfordert die Überplanung eines teilweise bereits bebauten Gebiets, insbesondere eines vorhandenen Gewerbegebiets in der Nachbarschaft zu einer bestehenden Wohnnutzung, eine erkennbare sorgfältige Bestandsaufnahme betreffend des vorhandenen Betriebes und hauptsächlich seines Emissionsverhaltens (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993 - 11a NE 53.89 -, GewArch 1993, 298 [300]; Urteil vom 7. März 2006 - 10 D 43/03.NE -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 2009 - 3 S 3037.07 -, BauR 2009, 1870 [1871]).

    Aus dem Fehlen gebotener betriebsbezogener Erhebungen insbesondere zu vorhandenen bzw. zu erwartenden Emissionen folgt, dass der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht mit dem ihm zukommenden Gewicht in die dem Satzungsbeschluss zugrundeliegende Abwägung eingestellt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 K 129/19

    Normenkontrolle; Einbeziehungssatzung wegen heranrückender Wohnbebauung

    In der Regel ist nur auf einer solchen Grundlage eine Prognose hinreichend aussagekräftig, um die widerstreitenden Belange von Wohnnutzung und Gewerbebetrieb richtig gewichten und ein Planbedürfnis abschätzen zu können (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 - juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2012 - 3 S 724/11

    Normenkontrolle nach Veräußerung des betroffenen Grundstücks

    Voraussetzung für eine - übergegangene - Antragsbefugnis von Rechtsnachfolgern ist, dass diese den streitbefangenen planbetroffenen Betrieb in einer konfliktträchtigen Ausprägung (Tierhaltung) fortführen und dass sich der Normenkontrollantrag auch für sie nach Maßgabe der Anforderungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO als nützlich erweist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.11.2011, a.a.O. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - OVG 2 A 2.06 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09

    Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung;

    Auf die Frage der gesetzlichen Prozessstandschaft gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 ZPO, die auch in Normenkontrollverfahren Anwendung finden kann (vgl. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - BVerwG 4 BN 43.01 -, NVwZ 2001, 1282, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris Rn. 26), kommt es dabei nicht an, weil die Antragstellerin nicht die Verletzung fremder Rechte geltend macht, sondern sich darauf beruft, von den nachteiligen Wirkungen der angefochtenen Aufhebungsverordnung auch nach Veräußerung der Grundstücke weiterhin selbst betroffen zu sein.
  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2006 - 2 A 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34307
BVerwG, 09.11.2006 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2006,34307)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2006 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2006,34307)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2006 - 2 A 2.06 (https://dejure.org/2006,34307)
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