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   BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18   

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BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18 (https://dejure.org/2018,51169)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 A 2.18 (https://dejure.org/2018,51169)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 (https://dejure.org/2018,51169)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamter; Beförderung; Dienstposten; Vorwirkung; einaktiges Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenklage auf Rückgängigmachung einer Dienstpostenvergabe nach Beförderung des ausgewählten Beamten

  • doev.de PDF

    Klage auf Rückgängigmachung einer Dienstpostenvergabe nach Beförderung des ausgewählten Beamten

  • rewis.io

    Klage auf Rückgängigmachung einer Dienstpostenvergabe nach Beförderung des ausgewählten Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamter; Dienstposten; Beförderung; einaktiges Verfahren; Vorwirkung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenklage auf Rückgängigmachung einer Dienstpostenvergabe nach Beförderung des ausgewählten Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss einer Korrektur der Auswahlentscheidung über eine Dienstpostenvergabe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausschluss einer Korrektur der Auswahlentscheidung über eine Dienstpostenvergabe

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Rückgängigmachung einer Dienstpostenvergabe nach Beförderung des ausgewählten Beamten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 646
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Außerdem hat der Kläger am 26. Juli 2018 Klage erhoben auf Aufhebung der Ernennung des Beigeladenen und Neuentscheidung über die Beförderung (2 A 5.18 ) und zugleich einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich der Dienstpostenbesetzung und einer drohenden Beförderung gestellt (2 VR 2.18 ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachstands wird auf das Senatsurteil vom heutigen Tag in dem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens ergangenen Urteil im Verfahren 2 A 5.18 Bezug genommen.

    Die Klage gegen die Ernennung des Beigeladenen ist erfolglos geblieben (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren 2 A 5.18 ).

    Denn die Auswahlentscheidung über die Dienstpostenvergabe hat den Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht verletzt (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren 2 A 5.18 Rn. 51):.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Für eine Berücksichtigung der Mitbewerber ist kein Raum mehr, ihre Bewerbungsverfahrensrechte sind erloschen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 , vom 9. März 1989 - 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 6 f. und vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Für eine Berücksichtigung der Mitbewerber ist kein Raum mehr, ihre Bewerbungsverfahrensrechte sind erloschen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 , vom 9. März 1989 - 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 6 f. und vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Für eine Berücksichtigung der Mitbewerber ist kein Raum mehr, ihre Bewerbungsverfahrensrechte sind erloschen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 , vom 9. März 1989 - 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 6 f. und vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Denn die damit beschriebenen "zusätzlichen Anforderungen" betreffen statusamtsbezogene Merkmale (zu der grundsätzlichen Notwendigkeit, Auswahlentscheidungen über eine Dienstpostenvergabe mit Vorwirkungen für eine spätere Statusamtsvergabe an den Anforderungen dieses Statusamtes zu orientieren, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18
    Auf seinen Antrag hin hat ihm der Senat vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem BND bis einen Monat nach Zustellung eines Bescheids über seinen Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung untersagt, den Dienstposten mit dem Beigeladenen zu besetzen (Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Diesen Anforderungen genügt das vom Antragsteller angegriffene Anforderungsprofil, weil es sich bei den von ihm gerügten, nicht in angemessener Zeit nacherwerbbaren Kriterien um Anforderungen handelt, die erst bei Leistungsgleichstand der Bewerber, d.h. bei dienstlichen Beurteilungen mit gleicher Gesamtnote und ohne erkennbaren Leistungsvorsprung bei den Einzelbewertungen, relevant werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 92 Rn. 15).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der

    Entfällt der Bezugspunkt der Auswahlentscheidung, weil die für eine "förderliche" Besetzung des Dienstpostens erforderliche Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht, wird das hierauf bezogene Auswahlverfahren daher gegenstandslos (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 16 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 - NVwZ 2019, 646 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 3 BV 19.1619

    Dienstpostenbesetzung im Polizeidienst, hier: zeitlicher Zusammenhang zwischen

    In diesem Fall sei das Verfahren von Dienstpostenbesetzung und Beförderung eine Einheit (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 A 2.18 - juris Rn. 13).

    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. einaktigen Auswahlverfahren (U.v. 13.12.2018 - 2 A 2.18 - juris) seien auch auf den vorliegenden Fall übertragbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2000/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im einaktigen Auswahlverfahren; Beurteilungsvorsprung

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2018 - 2 A 2.18 - und - 2 A 5.18 -, beide Juris), der sich der Senat anschließt, darf der Dienstherr grundsätzlich auch ein solches "einaktiges Verfahren" wählen, d.h. die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens und die Vergabe des entsprechenden Beförderungsamtes in der Weise miteinander verknüpfen, dass er der Dienstpostenvergabe im Falle der Bewährung des ausgewählten Bewerbers ohne weitere Auswahlentscheidung die Beförderung nachfolgen lässt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21

    Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte

    Soweit das Verwaltungsgericht im gegebenen Fall die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches der Antragstellerin ebenso wie die offenen Auswahlaussichten bejaht hat, rechtfertigt das Beschwerdevorbringen des Antragsgegners und der Beigeladenen die begehrte Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich vorliegend um ein sogenanntes einaktiges oder zweiaktiges Stellenbesetzungsverfahren ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ) handelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

    Soweit die Beschwerde geltend macht, eine hinreichende Aktualität der dienstlichen Beurteilung vom 13. Dezember 2018 ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2018 - BVerwG 2 A 2.18 -, in der das Gericht bestätige, dass eine Beurteilung zum Stichtag 1. April 2015 für eine Ende September 2017 getroffene Auswahlentscheidung hinreichend aktuell sei, ist dem nicht zu folgen, weil in dem von der Beschwerde genannten Fall - anders als im Falle des Antragstellers - zwischen Beurteilungsstichtag und Auswahlentscheidung noch keine drei Jahre vergangen waren; von daher hat das Bundesverwaltungsgericht in jenem Fall die Aktualität der dienstlichen Beurteilung unter Hinweis auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG für (noch) gegeben erachtet (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - BVerwG 2 A 2.18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

    Dementsprechend wäre im Fall eines wesentlich gleichen Gesamtergebnisses zu prüfen, ob sich insofern bzw. durch eine Ausschärfung der Einzelbewertungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris Rn. 15 und - 2 A 5.18 -, juris Rn. 52) ein Leistungsvorsprung des Antragstellers ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder - wie die Beschwerde selbst ausführt - ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermag sie für den Antragsteller oder den ausgewählten Bewerber eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Die hier beabsichtigt gewesene Dienstpostenbesetzung stellte weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermochte sie für den Antragsteller eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 60 PV 9.19

    Mitbestimmung; Übertragung höher bewerteter Tätigkeiten; höherwertiger

    In rechtlicher Hinsicht ergibt sich hiernach kein Automatismus im Sinne einer Determinierung der (eventuellen) späteren Stellenbesetzung, wie sie etwa bei einem sog. einaktigen Verfahren anzunehmen ist (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 und 2 A 5.18 - juris).
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 5 K 18.992

    Keine Heilung bei Auswahlentscheidung durch periodische Beurteilung

  • VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18
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