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   VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13   

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https://dejure.org/2014,3187
VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13 (https://dejure.org/2014,3187)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 2 A 220/13 (https://dejure.org/2014,3187)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 2 A 220/13 (https://dejure.org/2014,3187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 191 AO; § 11 Abs 2 GrStG; § 9 Abs 1 GrStG
    Duldungsbescheid; Entstehung; Grundsteuer; persönliche Haftung; Zurechnungsfortschreibung; Zwangsversteigerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festsetzung der Grundsteuer gegenüber Ersteher erst ab Folgejahres des Erwerbs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurechnungsfortschreibung auf den Erwerber erst ab Beginn des folgenden Jahres!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuerpflicht nach Erwerb in der Zwangsversteigerung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 16.06.2010 - AN 11 K 10.00565

    Keine Zahlungspflicht des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13
    Vielmehr kann der betreffende Erwerber nur zur Duldung einer Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz verpflichtet werden, da nach § 12 GrStG die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last ruht, wobei sich diese Duldungspflicht wiederum nur auf die Grundsteuer bezieht, die auf die Zeit vom Zuschlag bis zum Ende des Kalenderjahrs entfällt (VG Ansbach, Urteil v. 16.6.2010 - AN 11 K 10.00565 - in juris).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung -

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13
    Die Lastentragung in diesem Zeitraum setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Ersteher, hier also entsprechend dem GrStG, tatsächlich entstanden sind (BVerwG vom 7.9.1984, NJW 1985, 756; Troll/Eisele § 12 GrStG RdNr. 5).
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