Rechtsprechung
VG Hannover, 06.11.2014 - 2 A 2442/13 |
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.11.2014 - 2 A 2442/13
- VG Hannover, 06.11.2014 - 2 A 2443/13
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 2.16
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige …
Mit ihrer am 13. März 2013 beim Verwaltungsgericht Hannover erhobenen - dort unter dem Aktenzeichen 2 A 2443/13 geführten - Klage hat die Klägerin ihr Ziel weiterverfolgt, ihr den Kindererziehungszuschlag zusätzlich zur Mindestversorgung zu gewähren; zugleich hat sie unter demselben Datum mit einer weiteren Klage (2 A 2442/13) die Verpflichtung der Beklagten begehrt, die Mindestversorgung auch um den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu erhöhen.Soweit die Beklagte im Klageverfahren 2 A 2442/13 eine per EDV erstellte Datenauswertung zur Gerichtsakte gereicht habe, woraus sich ergebe, dass von 28 Studienrätinnen und -räten der Jahrgänge 1950 bis 1965, welche die Mindestversorgung erhielten, 4 männlichen und dementsprechend 24 weiblichen Geschlechts seien, folge hieraus eine statistisch signifikante Diskriminierung durch die streitgegenständliche Vorschrift des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie auf die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 LB 85/15 (2 A 2442/13) nebst der dortigen Beiakte Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14
Kindererziehungszuschlag
Mit ihrer am 13. März 2013 beim Verwaltungsgericht Hannover erhobenen - dort unter dem Aktenzeichen 2 A 2443/13 geführten - Klage hat die Klägerin ihr Ziel weiterverfolgt, ihr den Kindererziehungszuschlag zusätzlich zur Mindestversorgung zu gewähren; zugleich hat sie unter demselben Datum mit einer weiteren Klage (2 A 2442/13) die Verpflichtung der Beklagten begehrt, die Mindestversorgung auch um den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu erhöhen.Die Beklagte hat im Verfahren 2 A 2442/13 eine per EDV erstellte Datenauswertung zur Gerichtsakte (Bl. 32f.) gereicht, woraus sich ergibt, dass von 28 Studienrätinnen und -räten der Jahrgänge 1950 bis 1965, welche die Mindestversorgung erhalten, 4 männlichen Geschlechts sind.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie auf die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 LA 201/14 (2 A 2442/13) nebst der dortigen Beiakte Bezug genommen.
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
Reichweite des Gleichheitssatzes
die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen. - OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
Kindererziehungsergänzungszuschlag
Mit ihrer am 13. März 2013 beim Verwaltungsgericht Hannover erhobenen - dort unter dem Aktenzeichen 2 A 2442/13 geführten - Klage hat die Klägerin ihr Ziel weiterverfolgt, ihr den Kindererziehungsergänzungszuschlag zusätzlich zur Mindestversorgung zu gewähren; zugleich hat sie unter demselben Datum mit einer weiteren Klage (2 A 2443/13) die Verpflichtung der Beklagten begehrt, die Mindestversorgung auch um den Kindererziehungszuschlag zu erhöhen.