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   VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10   

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VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10 (https://dejure.org/2012,1956)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.02.2012 - 2 A 248/10 (https://dejure.org/2012,1956)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 2 A 248/10 (https://dejure.org/2012,1956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm;Unwirksamkeit aufgrund von Abwägungsfehlern beim konkreten Gebietszuschnitt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 BImSchG; § 12 Abs. 3 S. 1 RaumOG; § 12 Abs. 3 S. 2 RaumOG; § 35 Abs. 3 S. 3 RaumOG; § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB; § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB
    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen Raumordnungsprogramm; Abweichung eines Trägers der Regionalplanung bei der Planung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung von seinen eigenen Planungskriterien in einem begründeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Räumliche Beschränkung von Windenergieanlagen im Landkreis Heidekreis ist unwirksam

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Räumliche Beschränkung von Windenergieanlagen im Landkreis Heidekreis ist unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Errichtung von Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen Raumordnungsprogramm; Abweichung eines Trägers der Regionalplanung bei der Planung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung von seinen eigenen Planungskriterien in einem begründeten ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Im Einzelfall kann eine solche Abweichung sogar geboten sein (BVerwG, Beschluss v. 18.1.2011 - 7 B 19/10 -, NVwZ 2011, 812).

    Das BVerwG hat in einem späteren Beschluss ausdrücklich offen gelassen, ob die in seinem Beschluss vom 15. September 2009 dargestellte Prüfungsreihenfolge als zwingend anzusehen ist oder nur als eine von mehreren sachgerechten, zu einem schlüssigen Planungskonzept führenden Methoden zu verstehen ist (BVerwG, Beschluss v. 18.1.2011 - 7 B 19/10 -, NVwZ 2011, 812).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (§ 9 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG), so dass diese zum (alleinigen) Gegenstand des Verfahrens auf Erteilung eines Vorbescheides gemacht werden kann (Nds. OVG, Urteil v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07-, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Beschluss v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteile v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Das OVG Berlin-Brandenburg sowie das VG Hannover haben dagegen in nachfolgenden Urteilen die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen auf der ersten Planungsstufe als zwingend angesehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, NuR 2011, 794; VG Hannover, Urteil v. 24.11.2011 - 4 A 4927/09 -, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Die Relation zwischen der Gesamtfläche der Konzentrationszonen einerseits und der für die Windenergienutzung überhaupt geeigneten Potenzialflächen andererseits kann unter Umständen, muss aber nicht auf das Vorliegen einer Verhinderungsplanung schließen lassen (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Das BVerwG hat die Anforderungen des schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes, das dem Plan zugrunde liegen muss, erstmalig in seinem Beschluss vom 15. September 2009 (- 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82) präzisiert.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Fehlerhafte Erwägungen oder Mängel bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials führen dabei - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - nur dann zur Aufhebung der planerischen Entscheidung, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss v. 20.2.2002 - 9 B 63/01 -, NuR 2002, 410).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Das OVG Berlin-Brandenburg sowie das VG Hannover haben dagegen in nachfolgenden Urteilen die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen auf der ersten Planungsstufe als zwingend angesehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, NuR 2011, 794; VG Hannover, Urteil v. 24.11.2011 - 4 A 4927/09 -, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03

    Rückforderung; Rücknahme; Teilanfechtung; Teilanfechtungsklage

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    In mehreren zur Ursprungsfassung des RROP ergangenen Urteilen maß die Kammer den darin festgelegten Vorrangstandorten aufgrund von Abwägungsfehlern keine Ausschlusswirkung bei (Urteile vom 8. Juli 2004, - 2 A 203/03 -, - 2 A 204/03 -, - 2 A 257/03 -, - 2 A 271/03 -, - 2 A 272/03 -, letzteres abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    Die Überlegungen des Planungsträgers im Rahmen seiner Abwägung müssen in den Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten selbst dokumentiert sein, um eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Abwägungsentscheidung zu ermöglichen (VGH Kassel, Urteil v. 17.3.2011 - 4 C 883/10.N -, ZfBR 2011, 484).
  • VG Lüneburg, 08.07.2004 - 2 A 272/03

    Abstand; Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10
    In mehreren zur Ursprungsfassung des RROP ergangenen Urteilen maß die Kammer den darin festgelegten Vorrangstandorten aufgrund von Abwägungsfehlern keine Ausschlusswirkung bei (Urteile vom 8. Juli 2004, - 2 A 203/03 -, - 2 A 204/03 -, - 2 A 257/03 -, - 2 A 271/03 -, - 2 A 272/03 -, letzteres abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm;

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Im Verlaufe des Verfahrens hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Verfahren, das die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete zum Gegenstand hatte, mit Urteil vom 16. Februar 2012 (2 A 248/10) den Antragsgegner (dort: Beklagten) verpflichtet, den Vorbescheid zu erteilen.

    Darüber hinaus wurden das vom Verwaltungsgericht kritisierte Abweichen von den selbst gesetzten Kriterien im Bereich des Vorranggebiets SV-03-V04 sowie die aus Sicht des Antragsgegners bestehenden Unterschiede zwischen den Projekten der Fa. M. und dem des Klägers in dem Verfahren 2 A 248/10 weitergehend erläutert.

    Die vom Verwaltungsgericht im Urteil vom 16. Februar 2012 (2 A 248/10) benannten Mängel des RROP in der Fassung von 2010 (widersprüchliche Anwendung selbst gewählter Planungskriterien, fehlende Differenzierung zwischen harten und weichen Kriterien) seien nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 12 Abs. 3 ROG unbeachtlich.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Im Verlaufe des Verfahrens hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Verfahren, das die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete zum Gegenstand hatte, mit Urteil vom 16. Februar 2012 (2 A 248/10) den Antragsgegner (dort: Beklagten) verpflichtet, den Vorbescheid zu erteilen.

    Darüber hinaus wurden das vom Verwaltungsgericht kritisierte Abweichen von den selbst gesetzten Kriterien im Bereich des Vorranggebiets SV-03-V04 sowie die aus Sicht des Antragsgegners bestehenden Unterschiede zwischen den Projekten der Fa. E. und dem des Klägers in dem Verfahren 2 A 248/10 weitergehend erläutert.

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