Rechtsprechung
VG Lüneburg, 16.03.2005 - 2 A 27/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Von einem Spielplatz mit Seilbahn ausgehende Lärmimmissionen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 SpielplG ND; § 30 Abs 1 BBauG; § 15 Abs 1 BauNVO
Baugenehmigung; Bolzplatz; Kinderspielplatz; Lärmimmission; ortsüblich; Rücksichtnahmegebot; Seilbahn; sozialadäquat; subjektiver Rechtsschutz; Zumutbarkeit - rabüro.de
Zu von einem Spielplatz mit Seilbahn ausgehenden Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Lärm durch Seilbahn auf Kinderspielplatz
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2005 - 2 A 27/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit der Entscheidung vom 12. Dezember 1991 (- 4 C 5/88 -, BRS 52 Nr. 47) ist ein Kinderspielplatz für eine altersgemäße Entwicklung eines Kindes eine wünschenswerte, wenn nicht gar erforderliche Einrichtung, um einem Kind einen von Beeinträchtigungen der Umwelt weitgehend ungestörten Aufenthalt im Freien zu ermöglichen und ihm u.a. Gelegenheit zu geben, sein Sozialverhalten im Spielen mit anderen Kindern zu trainieren. - VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei bereits vollständig …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2005 - 2 A 27/04
Eine Seilbahn mag kein "herkömmliches" Spielgerät nach dem Maßstab älterer Spielplätze sein, doch ist sie heutzutage häufig auf Spielplätzen anzutreffen und wird von der Rechtsprechung nicht als lauteres Spielgerät als andere aus Metall bestehende Geräte angesehen (Hess. VGH, Beschl. v. 13.9. 1989 - 3 N 4/83 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 4.2. 2000 - 6 K 3517/99 - VG Braunschweig, Urt. v. 23.1. 2004 - 2 A 387-02 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Karlsruhe, 04.02.2000 - 6 K 3517/99
Kinderspielplatz im Wohngebiet
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2005 - 2 A 27/04
Eine Seilbahn mag kein "herkömmliches" Spielgerät nach dem Maßstab älterer Spielplätze sein, doch ist sie heutzutage häufig auf Spielplätzen anzutreffen und wird von der Rechtsprechung nicht als lauteres Spielgerät als andere aus Metall bestehende Geräte angesehen (Hess. VGH, Beschl. v. 13.9. 1989 - 3 N 4/83 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 4.2. 2000 - 6 K 3517/99 - VG Braunschweig, Urt. v. 23.1. 2004 - 2 A 387-02 -, jeweils zitiert nach juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12
Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen
Dies gilt insbesondere für die heutzutage auch auf kleineren Spielplätzen häufig anzutreffenden Seilbahnen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 16. März 2005 - 2 A 27/04 -, juris, Rn. 31). - VG Ansbach, 02.06.2022 - AN 9 S 22.00582
Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Auch auf kleineren Spielplätzen sind heutzutage (Seil-/Roll-)bahnen häufig anzutreffenden (so auch VG Lüneburg, U.v. 16. März 2005 - 2 A 27/04).