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   VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09   

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https://dejure.org/2013,14641
VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09 (https://dejure.org/2013,14641)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 A 27/09 (https://dejure.org/2013,14641)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 A 27/09 (https://dejure.org/2013,14641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 35 BauGB, Art 7 EWGRL 4392, § 36 BauGB, Art 4 EWGRL 40979, EWGRL 4392
    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage im faktischen Vogelschutzgebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mit Kranich und Rohrweihe gegen Schweine

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeindliche Klage gegen Schweinemastanlage Mestlin erfolgreich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Als bedeutsames Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der Eignungsbeurteilung stellt sich das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar (BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, 9 A 3.06, NVwZ 2008, 1239 - zitiert nach Juris).

    Schließlich greift in diesem Zusammenhang auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigungsfähigkeit von Rechtsänderungen, wonach diese dann erheblich sind, wenn sie zum Fortfall eines vormaligen Rechtsverstoßes durch die angefochtene Genehmigung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, 9 A 3.06, NuR 2008, 633, Juris-Rn 256).

    Bereits nach dem (milderen) Regime nach der FFH-RL gilt, dass ein Projekt nur dann zulässig ist, wenn kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 12.03.2009, 9 A 3.06, Juris-Rn. 94).

    Andernfalls würde das Gericht den den Fachbehörden eingeräumten Einschätzungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, 9 A 3.06, NuR 2008, 633, Juris-Rn. 74) an deren Stelle ausüben.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Dies erfordert eine Erklärung zu geschützten Teilen der Landschaft nach dem Bundes- oder Landesnaturschutzgesetz (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06, NuR 2011, 136 - zitiert nach Juris).

    Denn die Beantwortung der letzteren Frage hängt in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 und 3 FFH-RL von Voraussetzungen ab, die im von dem Beklagten durchgeführten Verwaltungsverfahren nicht ermittelt wurden, insbesondere den Ergebnissen einer für das streitgegenständliche Vorhaben durchzuführenden Prüfung auf Verträglichkeit mit den für das Vogelschutzgebiet festgelegten Erhaltungszielen (zur Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung siehe unten), die auf Grund des Ergebnisses der Voruntersuchung des Dr. K. gerade nicht vorgenommen wurde und deren Durchführung im Übrigen vor der förmlichen Unterschutzstellung auch für nicht zulässig erachtet wird (vgl. OVG Koblenz, a. a. O. Juris-Rn 49; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06 NuR 2011, 136, Juris-Rn 93, 114 zur Unzulässigkeit einer FFH-Vorprüfung im faktischen Vogelschutzgebiet).

    Die Beeinträchtigung muss also gerade nicht bereits sicher erwiesen sein (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06, NuR 2011, 136 - zitiert nach Juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2010 - 3 L 175/07
    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Die Meldung des Gebiets beruhte auf einem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 25.09.2007 zur Ausweisung des SPA 66. Diesbezüglich wird hinsichtlich der Einzelheiten auf das Schreiben des Landkreises C-Stadt vom 13.11.2007 nebst Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LMU) vom 26.09.2007, Bl. 541 - 544 der Beiakte 3 (Akten des Verfahrens 3 L 175/07), verwiesen.

    Das Gericht hat die Akten des Verfahrens 2 A 1712/03, 3 L 175/07 nebst Beiakten beigezogen, das Gutachten der Sachverständigen S. angefordert und mit Beschluss vom 05.09.2012 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen Dipl. Ing.

    Es ist für eine erhebliche Beeinträchtigung hingegen nicht erforderlich, dass eine Verringerung der Anzahl der Vögel oder die konkrete Gefahr des Aussterbens einer geschützten Art nachgewiesen wird (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 14.10.2010, 3 L 175/07, NordÖR).

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Vielmehr ist der für das Gericht maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage derjenige der (letzten) Verwaltungsentscheidung, mithin der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids im Jahre 2008 (vgl. auch K. Meßerschmidt, Europäisches Umweltrecht 2011, § 13 Rn 87 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C - 239/04 - Castro Verde - Rn 23; OVG Koblenz, a. a. O., Juris-Rn 43 f., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.03.1999 - 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 1989, 990).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.2010, 4 B 60.09, BauR 2010, 1737; VGH München, Beschluss vom 19.10.2010, 9 B 10.1773 - vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008, 4 B 25.08, BauR 2008, 1844 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.2010, 4 B 60.09, BauR 2010, 1737; VGH München, Beschluss vom 19.10.2010, 9 B 10.1773 - vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008, 4 B 25.08, BauR 2008, 1844 - zitiert nach Juris).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Auch folgt aus den Erwägungsgründen Nr. 50 bis 60 des Urteils des EuGH vom 07.12.2000 (- Rs. C-374/98 - Basses Corbierés -, NVwZ 2001, 550), dass auf die Rechtmäßigkeitsprüfung der hier streitgegenständlichen Baugenehmigung die zwischenzeitlich erfolgte förmliche Unterschutzstellung ohne Einfluss ist: Danach geht es bei der Dualität der Regelungen für besondere Schutzgebiete und solche, die hätten ausgewiesen werden müssen, darum, einen Anreiz für die Mitgliedstaaten zu schaffen, besondere Schutzgebiete auszuweisen, wenn sie sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, sich eines Verfahrens zu bedienen, das es ihnen erlaubt, aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art unter bestimmten Voraussetzungen einen Plan oder ein Vorhaben zu beschließen, der oder das ein besonderes Schutzgebiet beeinträchtigt.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Auch folgt aus den Erwägungsgründen Nr. 50 bis 60 des Urteils des EuGH vom 07.12.2000 (- Rs. C-374/98 - Basses Corbierés -, NVwZ 2001, 550), dass auf die Rechtmäßigkeitsprüfung der hier streitgegenständlichen Baugenehmigung die zwischenzeitlich erfolgte förmliche Unterschutzstellung ohne Einfluss ist: Danach geht es bei der Dualität der Regelungen für besondere Schutzgebiete und solche, die hätten ausgewiesen werden müssen, darum, einen Anreiz für die Mitgliedstaaten zu schaffen, besondere Schutzgebiete auszuweisen, wenn sie sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, sich eines Verfahrens zu bedienen, das es ihnen erlaubt, aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art unter bestimmten Voraussetzungen einen Plan oder ein Vorhaben zu beschließen, der oder das ein besonderes Schutzgebiet beeinträchtigt.
  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Vielmehr ist der für das Gericht maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage derjenige der (letzten) Verwaltungsentscheidung, mithin der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids im Jahre 2008 (vgl. auch K. Meßerschmidt, Europäisches Umweltrecht 2011, § 13 Rn 87 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C - 239/04 - Castro Verde - Rn 23; OVG Koblenz, a. a. O., Juris-Rn 43 f., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.03.1999 - 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 1989, 990).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10187/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09
    Für sie ist vielmehr lediglich maßgeblich, dass die Vogelschutz-Richtlinie gegenüber staatlichen Behörden auch ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar rechtliche Verpflichtungen begründet; demzufolge sind alle für die Erhaltung der in Anhang I zur Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten nach ornithologischer Beurteilung geeignetsten Landschaftsräume als faktische Vogelschutzgebiete zu behandeln, sofern sie nicht bereits in zureichender Weise zu Europäischen Vogelschutzgebieten erklärt worden sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 09.01.2003, 1 C 10187/01, NuR 2003, 441 m. w. N. - zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2010 - 9 B 10.1773

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; gemeindliches Einvernehmen;

  • VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16

    Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine einem Dritten erteilten

    Ob die Antragstellerin auch hinsichtlich der Naturschutzgenehmigung - soweit die Nutzung des Kronentraufbereichs der Linde Nr. 39 betroffen ist - antragsbefugt ist (vgl. prinzipiell zur Befugnis einer Gemeinde, sich bei Außenbereichsvorhaben auf die Belange des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB zu berufen, VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 A 27/09 -, amtl. Umdruck S. 9 f.), kann offen bleiben.
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