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   BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17   

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https://dejure.org/2017,52386
BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17 (https://dejure.org/2017,52386)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 2 A 3.17 (https://dejure.org/2017,52386)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 (https://dejure.org/2017,52386)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 4, § 2 Abs. 1, §§ 45, 46; BBG § 78; BGB §§ 191, 195, 204 Abs. 1 Nr. 12; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4, § 91
    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt; Fürsorgepflicht; Klageerweiterung; Klageänderung; Schadensersatz; Statusamt; Unanfechtbarkeit; Verjährung; Verjährungsfrist; Vermögenslage; Zulage; höherwertige Funktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 BBG 2009, § 78 BBG, § 1 Abs 2 Nr 4 BBesG, § 2 Abs 1 BBesG, § 45 BBesG
    Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Beamten auf Zulage für die Wahrnehmung einer befristeten Funktion; Gewährung einer Zulage aus Anlass des höherwertigen Einsatzes eines Beamten; Wahrnehmung der Funktion bzw. Aufgabe für einen begrenzten Zeitraum

  • doev.de PDF

    Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

  • rewis.io

    Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 1 2. Alt.; BBesG § 45
    Antrag eines Beamten auf Zulage für die Wahrnehmung einer befristeten Funktion; Gewährung einer Zulage aus Anlass des höherwertigen Einsatzes eines Beamten; Wahrnehmung der Funktion bzw. Aufgabe für einen begrenzten Zeitraum

  • datenbank.nwb.de

    Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 193
  • DÖV 2018, 287
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Nicht zu verlangen ist, dass der Gläubiger aus dieser Kenntnis bereits die richtigen Rechtsfolgerungen gezogen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 37).

    Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund einer verworrenen Rechtslage die Verjährungsfrist ausnahmsweise erst mit einer gerichtlichen Klärung der Rechtslage begonnen haben könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 37), bestehen nicht.

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Soweit die Klägerin eine Fürsorgepflichtverletzung dergestalt geltend machen sollte, dass sie über Jahre hinweg entgegen ihrem Statusamt der Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 7 BBesO in bestimmtem Umfang Aufgaben hat wahrnehmen müssen, die dem gehobenen Dienst zugeordnet seien, kann offen bleiben, ob es ihr zum damaligen Zeitraum bereits zumutbar gewesen wäre, dies gegenüber dem Dienstherrn zu beanstanden (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 19).
  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Ein Schadensersatzanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn setzt voraus, dass der Dienstherr eine ihm gegenüber dem Beamten obliegende Verpflichtung schuldhaft verletzt hat, diese Verletzung einen Schaden des Beamten verursacht hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15; Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 6).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Soweit die Klägerin eine Fürsorgepflichtverletzung dergestalt geltend machen sollte, dass sie über Jahre hinweg entgegen ihrem Statusamt der Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 7 BBesO in bestimmtem Umfang Aufgaben hat wahrnehmen müssen, die dem gehobenen Dienst zugeordnet seien, kann offen bleiben, ob es ihr zum damaligen Zeitraum bereits zumutbar gewesen wäre, dies gegenüber dem Dienstherrn zu beanstanden (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16

    Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 61.16 - Rn. 19; vgl. BT-Drs. 14/6390, S. 16; Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Band 1, Stand September 2016, § 45 BBesG Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Ein Schadensersatzanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn setzt voraus, dass der Dienstherr eine ihm gegenüber dem Beamten obliegende Verpflichtung schuldhaft verletzt hat, diese Verletzung einen Schaden des Beamten verursacht hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15; Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
    Soweit die Klägerin anstrebt, über den Umweg einer Fürsorgepflichtverletzung materiell die Zulage zu erlangen, deren Voraussetzungen nach § 45 BBesG nicht gegeben sind, steht dem entgegen, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht über das hinausgeht, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    a) Die dem Zahlungsausspruch des angefochtenen Urteils zugrunde liegende Klage ist zwar als allgemeine Leistungsklage statthaft und auch sonst zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 -, juris Rn. 25).

    Er setzt hiernach voraus, dass der Dienstherr eine ihm gegenüber dem Beamten obliegende Verpflichtung schuldhaft verletzt hat, diese Verletzung einen Schaden des Beamten verursacht hat und der Beamte es nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1979 - 2 C 19.75 -, juris Rn. 26, vom 13. November 1997 - 2 A 4.97 -, Rn. 21, und vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 -, juris Rn. 26, und vom 15. Juni 2018, a. a. O. Rn. 11; Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 -, juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 - 4 B 5.19

    Berufung; Beamter; "Mobbing"; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der

    Für die auf einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zielende Klage des Klägers ist die allgemeine Leistungsklage i.V. mit einem Anfechtungsantrag statthaft (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2021 - OVG 4 B 10.19 - juris Rn. 21; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 50.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 21.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Soweit der Kläger anstrebt, über den Umweg einer Fürsorgepflichtverletzung materiell Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zu erlangen, steht dem entgegen, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht über das hinausgeht, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - NVwZ-RR 2018, 193 Rn. 27).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19

    Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Fragen durch die Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216), vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - (Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22) und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) im Sinne der Entscheidung des Berufungsgerichts geklärt.

    Nicht zu verlangen ist, dass der Gläubiger aus dieser Kenntnis bereits die richtigen Rechtsfolgerungen gezogen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 37 und Ansprüche nach § 46 BBesG a.F. betreffend ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22).

  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 15.21

    Verjährung von Ansprüchen auf Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von

    Sieht das Gesetz aufgrund einer Neubewertung der Sachlage in Anwendung der Grundsätze von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit eine kürzere dreijährige kenntnisabhängige Frist als regelmäßige Verjährungsfrist - auch für die vormals in § 197 BGB a.F. gesondert geregelten Ansprüche - als angemessen an, ist diese gesetzliche Neubewertung für den Anspruch des Dienstherrn auf Nutzungsentgelt zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 20 , vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 36 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 20.19 - BVerwGE 168, 236 Rn. 21 sowie vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22 ).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 55.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Da das Besoldungswesen, zu dem Zulagen gehören (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 BremBesG), abschließend durch den Gesetzgeber geregelt ist, bleibt kein Raum, neben die gesetzlich geregelte Besoldung Fürsorgeansprüche zu stellen, die letztlich zu einem besoldungsgleichen Zahlungsanspruch führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 27).

    Aus diesem Grund kann auch offenbleiben, ob es dem Kläger vor der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zuzumuten gewesen wäre, seinen höherwertigen Einsatz gegenüber dem Dienstherrn zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 28).

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 56.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 57.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2023 - 9 S 2408/22

    Abwahl eines Rektors; Beiladung eine Prozesspartei

  • BVerwG, 08.11.2018 - 2 B 28.18

    Feststellung der fiktiven Unfallversorgung eines Beamten unter Berücksichtigung

  • VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21

    Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 6 ZB 19.538

    Verfahren wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 19.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 17.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 18.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 16.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

  • VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf

  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18

    Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung

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