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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11   

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OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2012,20992)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2012 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2012,20992)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2012 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2012,20992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen eingehalten: Vorhaben rücksichtslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 442
  • BauR 2013, 996
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine rückwärtige Erweiterung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Mai 2011 - 5 K 893/10 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO ) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.5.2011 - 5 K 893/10 -, mit dem ihre Klage auf Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 15.1.2010 in der Gestalt des Nachtragsbauscheins vom 20.9.2010 abgewiesen wurde, ist nicht zu entsprechen.

    Ausweislich der Niederschrift über die Ortsbesichtigung wurde dabei unter anderem das Grundstück der Kläger begangen und die Situation mit Blick auf den damals bereits im Rohbau vorhandenen Wohnhausanbau des Beigeladenen gewürdigt.vgl. die Ausführungen auf Seite 3 des Protokolls des Verwaltungsgerichts vom 30.3.2011 - 5 K 893/10 - und die in Anlage dazu befindlichen Lichtbilder Der Einschätzung der Kläger, dass der Anbau des Beigeladenen beziehungsweise die darauf befindliche Terrasse ("Aussichtsplattform") einen nicht durch "ordnungsgemäße Wohnbedürfnisse" begründeten "Luxus" darstelle, der ihm und "insbesondere" seiner Ehefrau die Möglichkeiten eröffne, sie - die Kläger - "regelmäßig durch Stalking zu provozieren", mag, wenn dem so wäre, vielleicht in anderem Zusammenhang Bedeutung zukommen.

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
    Allein der Umstand, dass die Beurteilung der Rücksichtslosigkeit eines Bauwerks gegenüber einem Nachbarn in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt nicht die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, SKZ 2009, 123, Leitsatz Nr. 33 Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere auch von der Situation des Grundstücks des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbarn, verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
    Die Darlegungen der Kläger begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ),vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 , wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist mit der das Verwaltungsgericht eine für den Erfolg der Nachbaranfechtungsklage zwingend erforderliche subjektive Rechtsverletzung der Kläger durch die Baugenehmigung verneint (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO ) hat.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
    Von daher bedarf es vorliegend keines weiteren Eingehens auf die von den Klägern im Zulassungsantrag teilweise im Wortlaut zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und im Anschluss daran ergangene anderweitige obergerichtliche Rechtsprechung zur nachbarrechtlichen Bedeutung einer Doppelhausfestsetzung in Bebauungsplänen.vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185 Deswegen bedarf es keiner Vertiefung, ob sich die zu Anfang der Begründungsschrift angedeutete Abweichungsrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ) hierauf bezieht.
  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Die Gehörsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. März 2012 - 2 A 316/11- wird zurückgewiesen.

    Den dagegen gerichteten Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat der Senat durch Beschluss vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 - zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).(Rn.10).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)].

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem

    Bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.).(Rn.12).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Soweit der Kläger ferner beanstandet, dass dabei offen bleibe, in welchem der in dem § 12 Abs. 4 LBO genannten Gebietstypen das Vorhabengrundstück liegen solle, wäre das im Ergebnis nicht von Belang.

  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Rahmen einer Ortseinsicht am 10.7.2019, an der im Übrigen alle Berufsrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilgenommen haben - einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.
  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; gerichtliche Ortsbesichtigung;

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).(Rn.12).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).(Rn.13).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Darüber hinaus ist mit Blick auf die vorliegende Fallkonstellation zu ergänzen, dass zwar nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes der das städtebauliche Kriterium der Bauweise für den Bereich gemeindlicher Bebauungspläne betreffende § 22 Abs. 2 BauNVO 1990 für die Beurteilung einer Wohnhauserweiterung in der - wie hier - unbeplanten Ortslage über den § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB keine Anwendung findet.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, BauR 2013, 442, und vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 27.5.2009 - 8 A 11090/08 -, BauR 2009, 1629) Diese (bundesrechtliche) Frage wird indes in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall demgegenüber im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, bildet nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine sich in einem Zulassungsverfahren nach den §§ 124, 124a VwGO stellende Frage.(vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 25, vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, NVwZ-RR 2008, 161, vom 3.1.2008 - 2 A 182/07 -, BRS 73 Nr. 146, vom 30.3.2012 - 2 A 316/11, BauR 2013, 442, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, BRS 79 Nr. 91, und vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28).
  • OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze

    Im - wie hier - Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehören.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, und BauR 2013, 442 ff., und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, wonach bei einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung die in dem § 64 Abs. 2 LBO (dort noch 2004) enthaltene Beschränkung des bauaufsichtsbehördlichen Prüfungsprogramms auch im Rechtsbehelfsverfahren eines sich dagegen wendenden Nachbarn zu beachten ist und insbesondere eine Rechtsverletzung durch die Nichtbeachtung hiervon nicht erfasster, für das Vorhaben des ungeachtet maßgeblicher (§ 60 Abs. 2 LBO 2004) Vorschriften des materiellen Baurechts ebenso wenig die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung tangiert wie eine im Einzelfall abweichende Ausführung eines Bauvorhabens) Eine Anordnung der - wie erwähnt - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dabei nur in Betracht, wenn die in diesen Verfahren notwendig "überschlägige" Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn beziehungsweise - hier - der Nachbarin ergibt.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, SKZ 2013, 170, Leitsatz Nr. 25 (verkürzt)).
  • VG Hannover, 06.10.2016 - 4 B 4980/16

    Balkon; Grenzabstand; Privilegierung

  • OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17

    Nachbarschutz gegen Genehmigung eines Wohnhausneubaus; örtliche Bauvorschrift;

  • OVG Saarland, 15.04.2014 - 2 B 201/14

    Zwischenregelung im baunachbarlichen Eilrechtsschutzverfahren

  • OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

  • OVG Saarland, 26.09.2019 - 2 A 354/18

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

  • OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 A 352/18

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anspruch auf rechtliches Gehör;

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50799
OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2013,50799)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2013,50799)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 A 316/11 (https://dejure.org/2013,50799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Dienstunfall, Anerkennung Dienstunfallfolgen, Gutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris, Rn. 4 f).

    Dies gilt auch für die Einholung von Gutachten oder die Ergänzung vorhandener Gutachten oder Arztberichte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.).

    Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn 5).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn 5).
  • OVG Sachsen, 10.10.2013 - 2 A 731/11
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11
    Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -).
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