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   VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17   

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VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17 (https://dejure.org/2020,14287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2020 - 2 A 335/17 (https://dejure.org/2020,14287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 2 A 335/17 (https://dejure.org/2020,14287)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Er kann einerseits noch schutzwürdig, andererseits aber besonders schutzbedürftig sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die schädlichen Auswirkungen lediglich möglich erscheinen; es muss eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis bestehen, anhand derer sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 12, juris).

    Auch die Ziele der Raumordnung haben bei der Feststellung der Zulässigkeit von Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen, weil § 34 Abs. 3 BauGB als Bundesrecht bundeseinheitlich auszulegen ist und nicht anhand unterschiedlicher landesrechtlicher Ziele der Raumplanung bestimmt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 18 f., juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 08/2019, § 34, Rn. 86i).

    Daraus ergibt sich, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 11, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 43.16

    Einzelhandelsbetrieb; Sonderpostenmarkt; Innenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    eindeutig bejaht (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 3, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Von schädlichen Auswirkungen kann aber auch dann - bzw. erst recht - gesprochen werden, wenn schon vorhandene Einzelhandelsbetriebe den zentralen Versorgungsbereich bereits schädigen, also nicht mehr gerade noch unbedenklich sind, und die Schädigung durch den neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb verstärkt wird (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4 m.w.N., juris).

    Auch dann, wenn kein vollständiger Funktionsverlust droht, wird ein schon geschädigter zentraler Versorgungsbereich von § 34 Abs. 3 BauGB geschützt, nämlich insoweit, als ihm eine "Erholung" nicht durch die Zulassung von Vorhaben erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, welche die Schädigung verstärken (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4; im Anschluss daran auch OVG Münster, Urt. v. 05.09.2017 - 7 A 1669/16 -, Rn. 75, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Am 19.12.2003 erhob die Beigeladene Klage gerichtet auf Aufhebung der Baugenehmigung vom 14.10.2003 (2 A 307/03).

    Die dem Erweiterungsvorhaben zugrundeliegende Baugenehmigung, nämlich die Baugenehmigung vom 14.10.2003, sei noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand eines eigenen (wiederaufgenommenen) Verfahrens (2 A 307/03).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 234/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Die Baugenehmigung u.a. für den bestehenden A-Discounter und das (Möbelgeschäft) ist seitens der Beigeladenen im Verfahren 2 A 307/03 angefochten worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16).

    Auch wenn sich dort die Fußgängerzone fortsetzt, weist jener Bereich nach den vorliegenden Übersichts- und Bestandsdaten keine nennenswerten Einzelhandels- und Dienst- bzw. Gastronomieangebote mehr auf." (OVG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 - 1 LB 8/14 -, Rn. 32, juris).

    Fakt bleibt, dass der Einzelhandel im Innenstadtgebiet der Klägerin dem erheblichen Wettbewerbsdruck verschiedener Einzelhandelslagen, u.a. auch demjenigen im unmittelbar angrenzenden A-Stadt mit nur 2, 5 km Entfernung von der City, ausgesetzt und dadurch erheblich geschwächt ist." (OVG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 - 1 LB 8/14 -, Rn. 41 f., juris).

  • VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13

    Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).

    Bei der Prognose schädlicher Auswirkungen ist in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei nicht um eine Momentaufnahme handelt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 150, juris), so dass kein Anlass besteht, diese gerichtliche Bewertung von vor ca. vier Jahren per se einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

    Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.), kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07

    Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).

    Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.), kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 11, juris).

    Innenstadtzentren sind nicht stets, so doch aber in der Regel als Versorgungsbereiche zentral (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2014 - 1 KN 19/13

    (Keine) Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen die

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Auf einen Normenkontrollantrag der Beigeladenen wurde dieser Bebauungsplan mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.06.2014 (1 KN 19/13) wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Anpassung an die Ziele der Raumordnung für unwirksam erklärt.

    Mit Urteil vom 18.06.2014 wurde der zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bauvorbescheids und der Baugenehmigung vom 14.10.2003 noch zur Anwendung gebrachte Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde A-Stadt vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (1 KN 19/13) für unwirksam erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Die Bauaufsichtsbehörde und das Verwaltungsgericht müssen dies im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht aufklären, so dass es im Regelfall auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast bei dieser Prognoseentscheidung nicht ankommen wird (OVG Münster, Urt. v. 13.06.2007 - 10 A 2439/06 -, Rn. 59, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1669/16

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines noch nicht großflächigen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
    Auch dann, wenn kein vollständiger Funktionsverlust droht, wird ein schon geschädigter zentraler Versorgungsbereich von § 34 Abs. 3 BauGB geschützt, nämlich insoweit, als ihm eine "Erholung" nicht durch die Zulassung von Vorhaben erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, welche die Schädigung verstärken (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4; im Anschluss daran auch OVG Münster, Urt. v. 05.09.2017 - 7 A 1669/16 -, Rn. 75, beide juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 197/04

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1417/07

    Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 44.16

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03

    Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 234/17 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Im Übrigen ist die Beigeladene auch im Rahmen der im Verfahren 2 A 335/17 begehrten Änderungsgenehmigung im Jahr 2017 nochmals darauf hingewiesen worden, dass die zugrundeliegende Baugenehmigung wegen der anhängigen Klage der Klägerin nach wie vor nicht bestandskräftig geworden sei.

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.
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