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   OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20   

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OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.04.2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht; Antragserfordernis; Fachsenat; In-Camera-Verfahren; Jugendhilfe; Nutzen der Amtshandlung; Streitwertfestsetzung; Verfahrensrüge; Widerspruchsverfahren; Zulassung der Berufung; Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

  • rechtsportal.de

    Akteneinsicht; Antragserfordernis; Fachsenat; In-Camera-Verfahren; Jugendhilfe; Nutzen der Amtshandlung; Streitwertfestsetzung; Verfahrensrüge; Widerspruchsverfahren; Zulassung der Berufung; Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , wonach das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Funktion hat, zu überprüfen, ob die Behörde die Vorlage derjenigen Akten, rechtmäßig verweigert, die das Gericht der Hauptsache als entscheidungserheblich beiziehen will, das heißt ob eine im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO begründete und damit rechtmäßige Verweigerung der Vorlage gegeben ist] Dass hinsichtlich der negativen Tatsache eines Unterbleibens eines erneuten Hinweises auf das gegebenenfalls vom Kläger einzuleitende Zwischenverfahren vor dem zuständigen Spruchkörper (§ 189 VwGO) entgegen der in seinem Antrag vom 26.11.2020 auf "Berichtigung" der Niederschrift über die Sitzung am 30.10.2020 geäußerten Auffassung keine besondere Protokollierungspflicht bestand, sei nur ergänzend erwähnt.

    Dem erkennenden Senat ist eine inhaltliche Befassung mit den insoweit aufgeworfenen Fragen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Unterlagen oder zur Frage der Abwägung beteiligter Interessen [vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - ] und Rechte nicht möglich, weil die entsprechenden Aktenbestandteile ihm nicht vorliegen, beziehungsweise vielmehr allein dem Fachsenat nach § 189 VwGO vorzulegen gewesen wären.

    [vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.

  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. Oktober 2020 - 3 K 1527/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.10.2020 - 3 K 1527/18 - hat keinen Erfolg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 12 A 1057/17

    Anspruch auf Zulassung der Berufung nach Ablehnung eines Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.9.2018 - 12 A 1057/17 -, ZKJ 2019, 35].
  • OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15

    Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
  • OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16

    Verweigerung der Aktenvorlage zum Informantenschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20

    Akteneinsichtsrechtverweigerung in die Sozialdaten einer Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, NJW 2020, 1985, zu einem Fall, in dem der Kläger Akteneinsicht begehrte, "um ermitteln und feststellen zu können, auf welcher Grundlage eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt unterstellt worden ist"] Diese - wenn man das so nennen möchte - "rigorose" Einschränkung der Informationsweitergabe ist aus Sicht des Gesetzgebers durch das staatliche Interesse an einer effektiven Hilfeerbringung im Interesse der Kinder oder Jugendlichen zur Gewährleistung des Kindeswohls gerechtfertigt.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Die Einführung des letztlich vom Bundesverfassungsgericht [vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, DÖV 2000, 287] geforderten "In-Camera-Verfahrens" bedeutet nicht, dass sich die Beurteilungsmaßstäbe oder gar die "Anspruchsgrundlagen" verändern.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    [vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.
  • OVG Saarland, 16.04.2014 - 8 F 222/14

    Zum Akteneinsichtsrecht nach § 100 VwGO - Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Ausweislich der Gerichtsakte wurde zunächst der Beklagte, der nach der Vorlage der (vollständigen) Verwaltungsakten im November 2018 auf eine drohende "Vorwegnahme der Hauptsache" bei Akteneinsichtsgewährung nach § 100 VwGO verwiesen hatte, [vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.4.2014 - 8 F 222/14 -, bei juris m.w.N., wonach von der Behörde vorgelegte Akten umfassend dem Akteneinsichtsrecht nach § 100 VwGO unterliegen und das Gericht nicht befugt ist, bestimmte mit der Vorlage von der Behörde als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Aktenteile auszusondern oder gar selbst zu schwärzen] auf die rechtlichen Vorgaben der §§ 99 Abs. 2, 100 Abs. 1 VwGO hingewiesen und (schon) dieses Schreiben des Gerichts vom 3.5.2019 hat der Kläger nach Aktenlage mit dem Hinweis auf die "Möglichkeit einer Akteneinsicht" in Durchschrift erhalten.
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Ebenso wie das auf die Prüfung von Gründen nach § 124 Abs. 2 VwGO beschränkte Zulassungsverfahren beziehungsweise eine in seinem Rahmen erhobene Rüge unzureichender Sachaufklärung in dem Rahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen oder "nachzuholen", [vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist und es gegebenenfalls dem Prozessbevollmächtigten obliegt, wenn er mit der Verhandlungsführung nicht einverstanden ist, das in der mündlichen Verhandlung zu rügen] gilt das entsprechend für die unterbliebene Einleitung eines sog. In-Camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach geltendem Prozessrecht allein für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten zuständigen Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 254/20

    Beseitigungsanordnung für Container

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510

    Prozesskostenhilfe; Jugendhilferecht; Akteneinsicht

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 12 E 24/17

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Fehlende hinreichende

  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 15 E 863/19

    Auswirkung des besonderen Weitergabeverbots des § 65 SGB VIII auf den

  • OVG Saarland, 18.03.2022 - 2 D 23/22

    Jugendhilferecht; Akteneinsichtsbegehren eines Elternteils in Jugendhilfeakte des

    [Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - m.w.Nw. zur Rspr.; juris] Das aus § 65 SGB VIII folgende Verbot, anvertraute Daten weiterzugeben, begrenzt auch gesetzliche Amtsermittlungspflichten, die insbesondere in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 103 Satz 1 SGG und § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthalten sind.

    [Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - juris].

  • VG Aachen, 09.06.2022 - 8 K 3160/19
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 8 B 1258/08 -, juris, Rn. 7, vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris, Rn. 8 und 17; OVG Saarland, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris, Rn. 38; VGH BW, Beschluss vom 27. April 2020 - 12 S 578/20 -, juris, Rn. 14 ff.; BayVGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21

    Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 -, Juris, vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist] Das gilt hier insbesondere mit Blick darauf, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts nicht nur persönlich anwesend, sondern außerdem dort durch seine rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten war.
  • OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22

    Darlegungspflicht im PKH-Beschwerdverfahren einer Naturalpartei; Einsichtnahme in

    Die Kammer habe in dem zitierten Beschluss vom 6.9.2021 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Beschluss vom 19.04.2021, 2 A 370/20, BeckRS 2021, 8530] weiter ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass dem Anspruch der Klägerin auf Einsichtnahme in die Jugendamtsakte der besondere Sozialdatenschutz nach § 25 Abs. 3 SGB X i.V.m. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII entgegenstehe.
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