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   VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12   

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https://dejure.org/2013,40610
VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12 (https://dejure.org/2013,40610)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 A 4636/12 (https://dejure.org/2013,40610)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 A 4636/12 (https://dejure.org/2013,40610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 71 Abs 3 AsylVfG; § 71 Abs 1 AsylVfG; § 51 Abs 3 VwVfG; § 51 Abs 1 VwVfG
    Anerkennung als Flüchtling; Asyl; Syrien; Dublin II; Ungarn; Isolierte Anfechtungsklage im Dublin-Verfahren; Wiederaufgreifen des Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12
    Das Erfordernis, die Drei-Monats-Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG einzuhalten, gilt auch für sich prozesshaft entwickelnde dauerhafte Sachverhalte sowie Wiederaufgreifensgründe, die während des gerichtlichen Verfahrens auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 49/92 - BVerwGE 92, 278; Funke-Kaiser, GK, AsylVfG, § 71, Rn. 142 und 226).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 VwVfG ist grundsätzlich für jeden selbständigen Wiederaufgreifensgrund eigenständig zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 49/92 - BVerwGE 92, 278; Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 139).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12
    In dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 18. Juli 2012 (3 L 147/12 -, juris) sind zahlreiche weitere Fälle aus dem Jahr 2011 dokumentiert, in dem die syrische Ordnungsmacht in ähnlicher Weise mit dieser Personengruppe umgegangen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 3032/07

    Geltung der Qualifikationsrichtlinie für unanfechtbar abgeschlossene Fälle -

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12
    Ein weiteres Asylverfahren ist hiernach dann durchzuführen, wenn aufgrund der Änderung der Sach- oder Rechtslage eine andere Entscheidung möglich erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2008 - A 10 S 3032/07 -, juris).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 4636/12
    Der Kläger hat daher nur einen gebundenen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Hinblick auf subsidiären Schutz wegen einer Ermessensreduktion auf Null (vgl. für die dogmatische Begründung: BVerwG NVwZ 2000, 204).
  • VG Cottbus, 11.04.2017 - 1 K 131/13

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Asylfolgeantrags in der Sache

    Nach alledem wahrt der erst im Oktober 2012 gestellte Folgeantrag des Klägers die Drei-Monats-Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG nicht, da davon auszugehen ist, dass die Lage in Syrien - jedenfalls soweit die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Rede steht - bereits im Laufe des Jahres 2011 eine neue Qualität erreicht hat, die sich mit Ablauf des Kalenderjahres 2011, spätestens aber im Frühjahr 2012 verfestigt hat (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 2 A 4636/12 -, juris Rn. 18 ff.; VG Kassel, Urteil vom 16. Januar 2014 - 5 K 979/13.KS.A -, S. 5 UA; Urteil vom 24. November 2014 - 5 K 1323/14.KS.A -, S. 5 UA).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.12.2015 - 3 K 474/13

    Asylrecht

    b) Der Kläger hat - im Ergebnis - auch die gemäß § 71Abs. 3 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 3 VwVfG gültige Darlegungsfrist gewahrt (andere Ansicht in einem wohl vergleichbaren Fall: VG Hannover, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 2 A 4636/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de Rn. 18).
  • VG Hannover, 08.06.2015 - 2 A 10155/14
    Die politische Situation in Syrien hatte sich be­ reits vor der Stellung des vorherigen Asylfolgeantrags der Kläger zu 1) bis 3) bzw. vor der Stellung des Asylantrags der Klägerin zu 4) im Kalenderjahr 2011 spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres 2011 derart verfestigt, dass seitdem kein Qualitätsumschlag mehr erfolgt ist und die Drei-Monats-Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG durch nachfolgende Ereignisse nicht erneut zu laufen begonnen hat (vgl. hierzu VG Hannover, Urt. vom 10.12.2013 - 2 A 4636/12 juris).
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