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VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlung von Versorgungsbezügen
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- BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Die Billigkeitsentscheidung, deren Rechtmäßigkeit sich nach der Erkenntnislage der Behörde zum Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides beurteilt (BVerwG, ZBR 1999, 173) ist daher ermessensfehlerfrei ergangen und kann von der Kammer nicht bestandet werden. - BVerwG, 05.12.1968 - II C 41.67
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Die Ruhensvorschriften berühren im Übrigen auch nicht den Anspruch auf Versorgung als solchen, sondern stellen der Auszahlung des Versorgungsbezuges lediglich ein rechtliches Hindernis entgegen (BVerwG, E 25, 291; ZBR 1969, 243). - BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78
Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines …
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Der Dienstherr ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung aufmerksam zu machen (BVerwG, ZBR 1981, 254; 1993, 182).
- BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86
Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge - …
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Die Bewertung dieses Umstandes orientiert sich aber nicht an den Maßstäben des Mitverschuldens, es handelt sich vielmehr um einen Umstand, der neben den übrigen Umständen des Einzelfalles zu berücksichtigen ist und nicht zu einem Verzicht auf einen Teil der Rückforderung im Rahmen der Billigkeit zwingt (BVerwG, E 66, 251, 265; ZBR 1990, 80; NVwZ-RR 2001, 452). - BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83
Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger …
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Der gesetzliche Vorbehalt besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1986, 745) lediglich dann nicht, wenn anders als im vorliegenden Fall nicht ein anderweitiger Rentenbezug unberücksichtigt geblieben ist, sondern die Behörde die für die Berechnung der Versorgungsbezüge maßgebende Vorschrift unrichtig angewandt oder übersehen hat. - BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, …
Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 2 A 5520/10
Die Bewertung dieses Umstandes orientiert sich aber nicht an den Maßstäben des Mitverschuldens, es handelt sich vielmehr um einen Umstand, der neben den übrigen Umständen des Einzelfalles zu berücksichtigen ist und nicht zu einem Verzicht auf einen Teil der Rückforderung im Rahmen der Billigkeit zwingt (BVerwG, E 66, 251, 265; ZBR 1990, 80; NVwZ-RR 2001, 452).