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VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08 |
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- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstellung behinderter Beamter
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
- OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten …
Auszug aus VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
Nach dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.01.2011, 5 LC 190/09, entwickelten Maßstab sei die Entscheidung der Beklagten aufzuheben und sie zu einer Neubescheidung zu verpflichten.Die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht ist in der Regel nach dem allgemeinen Maßstab gegeben, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 32 m.w.N.).
Aus dem Benachteiligungsverbot Behinderter aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ergibt sich, dass der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert ist, dahin zu modifizieren ist, dass der Bewerber für die Übernahme in das Probebeamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen ist, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen lassen ( vgl. Ls. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris) .
Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung der Beklagten am 05.03.2008 (vgl. dazu Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 28 m.w.N.) war die Klägerin ausweislich des Gutachtens von D. vom 28.01.2008 bereits seit Jahren beschwerdefrei.
Zum einen kommt es für die Bewertung, ob eine Behinderung im Sinne vom Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG vorliegt, nicht auf den Grad der Behinderung oder dessen förmliche Feststellung an (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 35).
- EuGH, 26.11.2009 - C-13/09
Kommission / Italien
Auszug aus VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
"Zu dem europarechtlichen Begriff der Behinderung (...) hat der EuGH am 11.07.2006 in der Rechtssache C 13/09 (Navas) zur Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - entschieden, in dem genannten Zusammenhang sei der Begriff der Behinderung so zu verstehen, dass er eine Einschränkung erfasst, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet. - BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
Zum Begriff der Behinderung in dieser Norm hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 08.10.1997, 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288ff., juris Rn. 65) Folgendes ausgeführt:. - Drs-Bund, 24.03.1994 - BT-Drs 12/7148
Auszug aus VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
Dasselbe Verständnis von Behinderung liegt dem Behindertenbegriff des Dritten Berichts der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation zugrunde, der seinerseits mit den international üblichen Begriffsabgrenzungen übereinstimmt (vgl. BTDrucks 12/7148, S. 2). - Drs-Bund, 05.11.1993 - BT-Drs 12/6000