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   VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13   

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https://dejure.org/2013,13389
VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13 (https://dejure.org/2013,13389)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.06.2013 - 2 A 587/13 (https://dejure.org/2013,13389)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 A 587/13 (https://dejure.org/2013,13389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs 2 VwGO; § 60 Abs 1 VwGO; § 74 Abs 1 S 2 VwGO; § 85 Abs 2 ZPO
    Gesetzliche Frist; Frist; versäumte Klagefrist; Klagefrist; Rechtsanwalt; Verschulden; ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung; Rechtsbehelfsbelehrung; Verlängerung; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Trügerische Verlängerung der Klagefrist durch beklagte Behörde

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.04.2005 - 4 BN 12.05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Fristversäumung zur Einlegung

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Eine Fristversäumnis im Sinne von § 60 VwGO ist verschuldet, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2005 - 4 BN 12/05 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 256, zit. nach juris Rn. 3 m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht etwa entschieden, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn die Fristversäumnis durch missverständliche Verfügungen des Gerichts ausgelöst wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2005, a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Dies verkennt der Kläger mit seinem Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 -, NJW 2007, 1485, zit. nach juris Rn. 9) und des BGH (Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 -, NJW-RR 2004, 408, zit. nach juris Rn. 13).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Dies verkennt der Kläger mit seinem Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 -, NJW 2007, 1485, zit. nach juris Rn. 9) und des BGH (Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 -, NJW-RR 2004, 408, zit. nach juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.05.1971 - II WDB 8.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Eine Verlängerung gesetzlicher Fristen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Möglichkeit der Verlängerung ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (grundlegend BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1971 - II WDB 8, 71 -, BVerwGE 43, 237 (238 f.); Kopp/Schenke, a.a.O., § 57 Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 1 LA 51/02

    Begründung; Begründungsschriftsatz; Darlegungsfrist; Einreichung;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Von einem Bürger kann - auch bei anwaltlicher Vertretung - regelmäßig erwartet werden, dass er eine zutreffende und unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung befolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 -, NVwZ-RR 2003, 157, zit. nach juris Rn. 20).
  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 4 A 261/11

    Klagefrist; Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsverfahren; Ausübung des

    Auszug aus VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13
    Dementsprechend hat das VG Magdeburg (Urteil vom 10. Mai 2012 - 4 A 261/11 -, zit. nach juris Rn. 15) zu einem gleichgelagerten Vorgehen der dortigen Beklagten, die auf einen entsprechenden Antrag des Klägers die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 VwGO um einen weiteren Monat verlängern wollte, schon zutreffend entschieden, dass durch die Zustimmung der Beklagten eine Verlängerung der gesetzlichen Klagefrist des § 74 VwGO von vorn herein nicht eintreten kann.
  • VG Hannover, 09.07.2014 - 1 A 8170/13

    Fristversäumnis; Neuerlass; vorsätzlich; Wiedereinsetzung

    Zwar ist es richtig, dass Klagefristen nicht zur Disposition der Behörde oder des Bürgers stehen und deshalb eine von der Behörde nach einer dem Bescheid zunächst beigefügten ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgesprochene Klagefristverlängerung nicht geeignet ist, die gesetzliche Frist wirksam zu verlängern (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 10.06.2013 - 2 A 587/13 -, juris Rn. 4 - 7).
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