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   BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06   

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BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 33 Abs. 2; VwGO § 58 Abs. 1 und 2, § 113 Abs. 5, § 114 Satz 2
    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; gemeinsames Auswahlverfahren für Soldaten und Einstellungsbewerber; Bewerberauswahl nach ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 33 Abs. 2
    Benachteiligungsverbot; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Bewerberauswahl nach dem Leistungsgrundsatz; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bewerbung bzw. Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung der dauerhaften Übernahme in den Bundesnachrichtendienst wegen des Vorliegens einer Schwerbehinderung - Anforderungen an die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung schwerbehinderter Bewerber - Festlegung der Zuständigkeiten von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 58 Abs. 1; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenrecht - Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; gemeinsames Auswahlverfahren für Soldaten und Einstellungsbewerber; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 784 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Die Gewichtung der einzelnen Merkmale obliegt der gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilung des Dienstherrn, hier des gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 RV zuständigen Präsidenten des BND (Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 174 ).

    Das Auswahlkriterium der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG umfasst die körperlichen, psychischen und charakterlichen Voraussetzungen, die nach der Beurteilung des Dienstherrn für die Wahrnehmung des angestrebten Amtes erforderlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 150).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Seine Verletzung zieht die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich (Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - BVerwGE 86, 244 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Das Auswahlkriterium der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG umfasst die körperlichen, psychischen und charakterlichen Voraussetzungen, die nach der Beurteilung des Dienstherrn für die Wahrnehmung des angestrebten Amtes erforderlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 150).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Aufgrund dieser Selbstbindung können Soldaten die Beachtung des Leistungsgrundsatzes verlangen, obwohl es sich bei einer dauerhaften Verwendung im BND für sich genommen nicht um ein Amt im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG handeln dürfte (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Kann allerdings ein schwerbehinderter Bewerber die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen, so folgt aus dem unmittelbar geltenden Benachteiligungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 und vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Es stellt jedoch keine Ergänzung im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO dar, wenn die Behörde die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung im Klageverfahren vollständig auswechselt, d.h. eine inhaltlich neue Entscheidung trifft (stRspr, vgl. nur Urteil vom 5. September 2006 - BVerwG 1 C 20.05 - DÖV 2007, 255 ).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Kann allerdings ein schwerbehinderter Bewerber die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen, so folgt aus dem unmittelbar geltenden Benachteiligungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 und vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beweiswürdigung auf das Fehlen der gesundheitlichen Eignung geschlossen werden kann, wenn sich der Kläger angeordneten Untersuchungen ohne Grund nicht unterzieht oder einen mit der Begutachtung beauftragten Arzt nicht gegenüber dem BND von der Schweigepflicht entbindet (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ; Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Danach ist es mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, einen Bewerber abzulehnen, wenn aufgrund seiner körperlichen oder psychischen Veranlagungen Zweifel daran bestehen, dass er den körperlichen Anforderungen des angestrebten Amtes, hier den Anforderungen des höheren Dienstes im BND, gewachsen ist (vgl. Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beweiswürdigung auf das Fehlen der gesundheitlichen Eignung geschlossen werden kann, wenn sich der Kläger angeordneten Untersuchungen ohne Grund nicht unterzieht oder einen mit der Begutachtung beauftragten Arzt nicht gegenüber dem BND von der Schweigepflicht entbindet (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ; Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 22 f.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O.).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 12).

    Gegebenenfalls muss darauf hingewirkt werden, dass der Arzt seine Ausführungen ergänzt, oder es ist ein weiterer Arzt, insbesondere ein Facharzt, einzuschalten (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 f. und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Zum einen handelt es sich insoweit nicht um ein nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässiges Ergänzen der Ermessenserwägungen, sondern angesichts dessen, dass der im vorliegenden Fall allein relevante Billigkeitsaspekt des behördlichen Verschuldens an der Überzahlung zuvor keine Rolle in der Billigkeitsentscheidung der Beklagten gespielt hat, um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Auswechselung der die Billigkeitsentscheidung tragenden Gründe (grundlegend zu § 114 Satz 2 VwGO Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13; Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2006 - 2 A 6.06   

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