Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 03.06.2010

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   OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 616/08   

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https://dejure.org/2010,26681
OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,26681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,26681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,26681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsJAPO § 54 Abs. 2 S. 2
    Zweite Wiederholungsprüfung, Zweites Juristisches Staatsexamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang für ein Berufungsverfahren und für eine Begründung einer Berufung; Teilnahme an einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsJAPO § 54 Abs. 2; StBerG § 3 Nr. 1
    Vertretungszwang für ein Berufungsverfahren und für eine Begründung einer Berufung; Teilnahme an einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 616/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 25.06.2010 - 2 D 221/09

    Prozesskostenhilfe, Prüfungsrecht, besondere Belastung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 616/08
    Eine grundsätzliche Klärung der Anforderungen an die Unverzüglichkeit im Sinne dieser Vorschrift (über den im Beschluss vom 25.6.2010 - 2 D 221/09 - entschiedenen Einzelfall hinaus) durch den Senat ist bislang nicht erfolgt, so dass die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens als offen zu beurteilen sind.Da somit der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung vorliegt, bedarf der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung keiner Erörterung.
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen

    7 Den vom Kläger gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 2 A 616/08 - auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
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   VG Lüneburg, 03.06.2010 - 2 A 616/08   

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https://dejure.org/2010,77981
VG Lüneburg, 03.06.2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,77981)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03.06.2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,77981)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 2 A 616/08 (https://dejure.org/2010,77981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stade, 14.09.2011 - 2 A 866/10

    Im ROG findet sich keine Rechtsgrundlage zur Vornahme von außenwirksamen

    So ist in der niedersächsischen Rechtsprechung (Nds. OVG, Urteil vom 29.04.2004 - 1 LB 28/04 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2010 - 2 A 616/08 -, juris; vgl. auch Scheidler, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen aus öffentlich-rechtlicher Sicht, WiVerw 2011, 117, 122) allgemein anerkannt, dass Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 m raumbedeutsam sind.
  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 117/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    Die geplante Windenergieanlage stellt wegen ihrer Höhe von knapp 150 m, ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer Wirkungen auf die weitere Umgebung ein raumbedeutsames Vorhaben dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 B 36/02 -, Rn. 6, juris, das eine Raumbedeutsamkeit schon ab knapp 100 m anerkennt; so auch: VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 47, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 03.06.2010 - 2 A 616/08, Rn. 28, juris).
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