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   VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13   

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VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13 (https://dejure.org/2015,11933)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 (https://dejure.org/2015,11933)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. März 2015 - 2 A 780/13 (https://dejure.org/2015,11933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15b Abs 3 BAföG; § 2 Abs 1 Nr 1 BAföG; § 2 Abs 1 S 3 BAföG; § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG; § 2 Abs 5 BAföG; § 148 SchulG ND
    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen; Ausbildungstätte; Fähigkeiten; soziale Gründe; ausbildungsbezogene Gründe; High Seas High School; HSHS; Inlandsförderung; Schwerpunktsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86

    Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Andere Gründe (etwa sozialer, familiärer oder persönlicher Art), die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, nicht in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der zu fördernden Ausbildung selbst stehen, sind hingegen nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1990 - 5 C 11.86 -, NVwZ-RR 1991, 303, und vom 5. Mai 1983 - 5 C 13.81 -, juris Rn. 18).

    Diese Besonderheiten, die sich auf der Basis eines eigenständigen Konzepts entwickelt haben, sind, solange die staatliche Anerkennung der L. -M. -Schule N. als private Ersatzschule i.S.d. § 148 NSchG durch die niedersächsischen Schulbehörden auch das Projekt O. erfasst, hinzunehmen; an der fortbestehenden Anerkennung der L. -M. -Schule muss sich der Staat festhalten lassen (vgl. zu diesem Gedanken bereits BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990, a.a.O., NVwZ-RR 1991, 303 [304]).

  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 35.75
    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Demgegenüber scheint das BVerwG, das in seinem Urteil vom 16. Dezember 1976 (a.a.O.) etwa bereits eine kürzere Dauer der gymnasialen Ausbildung infolge einer abweichenden organisatorischen Gestaltung als gesonderten Bildungsgang bezeichnet hat, einem großzügigeren Ansatz zu folgen.

    In Verfahren auf Bewilligung von Ausbildungsförderung ist die Gleichwertigkeitsanerkennung nicht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - V C 35.75 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98

    Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    36 (a) Die "Entsprechung" i.S.d. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass die miteinander zu vergleichenden Ausbildungsstätten der gleichen Ausbildungsstättenart i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG zugehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1999 - 5 C 23.98 -, NVwZ 2000, 200 [201]).

    Nach alledem hat das Ausbildungsförderungsrecht die Wahl der Klägerin, in dem streitgegenständlichen Zeitraum an O. teilzunehmen, anstatt das Q. -R. zu besuchen, hinzunehmen (vgl. zu dieser Konsequenz BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1999, a.a.O., NVwZ 2000, 200 [201], juris Rn. 12).

  • BVerwG, 20.09.1996 - 5 B 177.95

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    (b) Ebenso wenig genügt es, lediglich auf den angestrebten Abschluss abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1996 - 5 B 177.95 -, juris Rn. 4), der hier in beiden Fällen gleich wäre.

    Mit Blick auf den Lehrplan stellen etwa Gymnasien mit unterschiedlichen (musischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sportlichen oder sprachlichen) Profilen keine einander entsprechenden Ausbildungsstätten dar, denn unabhängig vom angestrebten Abschluss weisen sie ganz unterschiedliche Bildungsinhalte auf, die eine Vergleichbarkeit ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1996, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 -, juris Rn. 7 - Sportgymnasien -).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 43.79

    Ausbildungsförderung - Entsprechende Ausbildungsstätte - Bedarfsbemessung -

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    33 Eine entsprechende Ausbildungsstätte liegt grundsätzlich vor, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 5 C 3.88 -, NVwZ-RR 1990, 611, und vom 12. Dezember 1981 - 5 C 43.79 -, DVBl. 1982, 256 [257]).

    Nur geringfügige Unterschiede, wie etwa die abweichende Sprachenfolge oder Abweichungen in der Fächerwahl als Leistungs- und Grundkurs in der gymnasialen Oberstufe, genügen nicht für eine schulische Ausbildungsförderung, es sei denn, eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in den Unterrichtsfächern, die bisher die Ausbildung geprägt haben, bliebe an der wohnortnahen Schule verschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1981, a.a.O).

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Dazu im Gegensatz stehende andere, z.B. soziale, persönliche oder familiäre Gründe, die nicht aus dem Ausbildungsverhältnis selbst herrühren, sondern auf dieses nur mittelbar einwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 -, BVerwGE 57, 198 [202]), waren hier nicht entscheidend.
  • OVG Sachsen, 10.10.2006 - 5 B 289/05

    Schüler-BAföG, Sportgymnasium Leipzig, Lehrstoff/Bildungsgang, Zuwendungen aus

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Mit Blick auf den Lehrplan stellen etwa Gymnasien mit unterschiedlichen (musischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sportlichen oder sprachlichen) Profilen keine einander entsprechenden Ausbildungsstätten dar, denn unabhängig vom angestrebten Abschluss weisen sie ganz unterschiedliche Bildungsinhalte auf, die eine Vergleichbarkeit ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1996, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 -, juris Rn. 7 - Sportgymnasien -).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    33 Eine entsprechende Ausbildungsstätte liegt grundsätzlich vor, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 5 C 3.88 -, NVwZ-RR 1990, 611, und vom 12. Dezember 1981 - 5 C 43.79 -, DVBl. 1982, 256 [257]).
  • BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbare Ausbildungstätte - Schulgeld

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Allerdings ist das nicht als abschließende Begriffsbildung zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 5 B 28.86 -, FamRZ 1986, 1159, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung unter Berücksichtigung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
    Unabhängig vom melderechtlichen Status ist für ein "Wohnen bei den Eltern" nämlich erforderlich, dass der Auszubildende in dem o.g. Zeitraum mit seinen Eltern bzw. mit dem jeweiligen in den Blick zu nehmenden Elternteil in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 -, BVerwGE 61, 235 [237]).
  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 43.75

    Unterschiede im Bildungsgang - Auszubildender - Ausbildungsstätte - Wohnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12

    Zumutbare Ausbildungsstätte im Sinne von § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

  • VG Dresden, 16.08.2011 - 5 L 409/11
  • VG Greifswald, 31.08.2005 - 5 A 397/04
  • BVerwG, 31.03.1980 - 5 C 41.78
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 39/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

    Hieran anknüpfend wird insbesondere das Profil einer Schule als Differenzierungskriterium angesehen (VG Göttingen Urteil vom 24.3.2015 - 2 A 780/13 - juris RdNr 40; s auch Blanke/Deres, Ausbildungsförderungsrecht, 38. Aufl 2014, § 2 Anm 2.1a.9 und 2.1a.10) , auch im Hinblick auf sportliche Leistungsanforderungen sowohl bei der Aufnahme, als auch bei der Frage der Berechtigung des Verbleibs auf der Schule (VG Dresden Beschluss vom 16.8.2011 - 5 L 409/11 - juris RdNr 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17

    Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte

    Das Merkmal der entsprechenden Ausbildungsstätte erfordert zwar keine völlige Inhaltsgleichheit des Lehrstoffs (VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris), dem Schüler darf jedoch eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in Unterrichtsfächern, die für seine bisherige Ausbildung prägend waren, nicht verschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - juris).

    Gymnasien sind verschiedenen Typs und damit nicht einander entsprechende Ausbildungsstätten, wenn sie unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen haben (vgl. Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris Rn. 37; VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    Das Merkmal der entsprechenden Ausbildungsstätte erfordert zwar keine völlige Inhaltsgleichheit des Lehrstoffs (VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris), dem Schüler darf jedoch eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in Unterrichtsfächern, die für seine bisherige Ausbildung prägend waren, nicht verschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl 1982, 256).

    Gymnasien sind verschiedenen Typs und damit nicht einander entsprechende Ausbildungsstätten, wenn sie unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen haben (vgl. Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris).

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