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   OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10   

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OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10 (https://dejure.org/2011,8330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 A 822/10 (https://dejure.org/2011,8330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 (https://dejure.org/2011,8330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsJAPO § 54 Abs. 2, § 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen außergewöhnlicher, prüfungsrechtlich relevanter, vom Prüfling nicht zu vertretene Umstände; Volle verwaltungsgerichtliche Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "außergewöhnliche Belastung" als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen außergewöhnlicher, prüfungsrechtlich relevanter, vom Prüfling nicht zu vertretene Umstände; Volle verwaltungsgerichtliche Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "außergewöhnliche Belastung" als ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung // Exmatrikulation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl. a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).

    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).

    Dies gilt ungeachtet dessen, daß den Prüfling selbst die Nachteile eines Beweisausfalls träfen, da er letztendlich die materielle Beweislast für das Vorliegen des Rücktrittsgrundes trägt (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95

    Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    Es läuft dem Zweck des Prüfungsverfahrens nicht zuwider, wenn insoweit die Folgen einer Fehleinschätzung später durch die Anerkennung eines besonderen Härtefalles in gewissem Umfang korrigiert werden können (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris Rn. 20).

    Fällt die Leistungsprognose nicht negativ aus, reduziert sich das Ermessen regelmäßig auf Null, weil der Anspruch des Kandidaten auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf) oder seine Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und sein Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) ihm einen Anspruch auf Zulassung verleihen (in diese Richtung auch VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 a. a. O., wo die Leistungsprognose indes vorrangig bereits im Tatbestand vorgenommen wird).

  • OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    19 Wegen der besonderen Fallgestaltung kann der Senat die umstrittene Frage, ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.; Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so: OVG NRW a. a. O. Rn. 38 f.; SächsOVG a. a. O. Rn. 7), offenlassen (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.).

    26 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.; vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).

  • VGH Hessen, 08.02.1989 - 6 TG 4046/88

    Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung im Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    17 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "außergewöhnlichen Belastung" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.]; OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: "prüfungsähnliche Entscheidung").

    19 Wegen der besonderen Fallgestaltung kann der Senat die umstrittene Frage, ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.; Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so: OVG NRW a. a. O. Rn. 38 f.; SächsOVG a. a. O. Rn. 7), offenlassen (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.).

    Wenn er im Hinblick auf die Möglichkeit einer nochmaligen Wiederholung der Prüfung eine außergewöhnliche Härte geltend macht, kann die Chancengleichheit der Teilnehmer an der früheren, von dem Antragsteller bestandskräftig nicht bestandenen Prüfung durch eine Entscheidung nach § 54 Abs. 2 SächsJAPO nicht verletzt werden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 - 6 TG 4046/88 - juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10

    Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 u. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -).

    Dies gilt aber nur für die nächsten Angehörigen, wie z. B. Eltern oder Kinder (Verwandte ersten Grades) oder Ehegatten (Senatsurt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl. a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).

    Die nicht unverzügliche Geltendmachung der Rücktrittsgründe könnte in einem solchen Fall kausal dafür sein, daß Beweismittel verlorengegangen oder in ihrer Bedeutung unsicher geworden sind oder eine Prüfungsstörung nicht hat beseitigt oder kompensiert werden können und der Prüfling dadurch - bei Anerkennung der Rücktrittsgründe - eine ihm nicht zustehende Prüfungschance erhält (vgl. insb. Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 284 ff.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl. a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).

    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Dieses wertende Element und die Komplexität der zu treffenden Entscheidung rechtfertigen es, dem Prüfer bei der Bewertung einer Prüfungsleistung einen Bewertungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991, NJW 1991, 2005, 2007).

    Sie müssen deshalb den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen (vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).

  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92

    Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 u. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • VGH Hessen, 22.02.1985 - 6 UE 2793/84
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 616/08

    Zweite Wiederholungsprüfung, Zweites Juristisches Staatsexamen

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 12.01.1989 - 7 CE 88.3403
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1990 - 1 A 2281/89

    Begründeter Ausnahmefall; Bundeslaufbahnverordnung; Zweite Wiederholung einer

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 23.1263

    Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, wiederholte Rücktritte, Unterbrechungen

    (5) Entgegen der Auffassung des Klägers kann auch das von ihm zitierte Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 - (juris) nicht zur Untermauerung seiner Berufungsbegründung herangezogen werden, da der dortigen Entscheidung eine mit § 19 i.V.m. § 18 ÄAPPrO nicht vergleichbare Härtefallregelung zugrunde lag.

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist das Gebot der Chancengleichheit bei der Beanspruchung eines auf Härtefallgründe gestützten Wiederholungsversuchs im Unterschied zum Rücktritt nicht oder jedenfalls nicht vergleichbar betroffen; die Geltendmachung eines besonderen Härtefalls ist daher nicht ohne weiteres mit der nachträglichen Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit gleichzusetzen (vgl. SächsOVG, U.v. 16.6.2011 - 2 A 822/10 - juris Rn. 33).

  • VG Würzburg, 25.05.2022 - W 2 K 20.1805

    Prüfungsunfähigkeit, Unterbrechung, Fristsetzung für die Vorlage eines ärztlichen

    Auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2011-2 A 822/10 werde verwiesen.

    Der Hinweis der Klägerseite auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 (juris), wonach nur die Mitteilung des wichtigen Grundes unverzüglich erfolgen müsse, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OVG Sachsen, 29.11.2012 - 2 B 374/12

    Zweite Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, außergewöhnliche

    Deshalb ist in die Beurteilung, wie und wann ein Prüfling seine Mitwirkungsobliegenheit in zumutbarer Weise zu erfüllen hat, mit einzubeziehen, ob sich der Zeitpunkt der Benachrichtigung des Prüfungsamts im Einzelfall auf die Chancengleichheit der übrigen Prüflinge auswirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 -, juris Rn. 19, 20 m. w. N. aus der Rspr. des Bundesverfassungs- und Bundverwaltungsgerichts; Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 22).

    Das Interesse an einer inhaltlich richtigen Entscheidung und einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis bei der Gestattung einer zweiten Wiederholungsmöglichkeit rechtfertigt eine solche Vorgabe jedenfalls für diejenigen Sachverhalte, bei denen ansonsten ein Verlust an Beweismitteln durch Zeitablauf droht (vgl. Senatsurt. v. 16. Juni 2011 a. a. O., Rn. 23).

  • VG Kassel, 18.12.2019 - 3 K 1009/16

    Lehrerausbildung - Zum Vorliegen besonderer Gründe i. S. d. § 51 S. 3 HLbG, die

    a) Der unbestimmte Rechtsbegriff der außergewöhnlichen Behinderung, der der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. HessVGH, Beschluss v. 08.02.1989 - 6 TG 4046/88 , juris, Rn. 3 ; OVG Dresden, Urteil v. 16.06.2011 - 2 A 822/10, juris, Rn. 19), kennzeichnet eine persönliche Situation des Prüflings, die über die mit der Situation und den Inhalten einer Prüfung verbundenen typischen Belastungen weit hinausgeht und der sich der zur Prüfung Anstehende nicht entziehen kann, weil ihr Eintritt gleichermaßen unerwartet und nicht abwendbar erscheint (vgl. VG Hannover, Urteil v. 19.08.2004 - 6 A 2412/03, juris, Rn. 28; HessVGH, Urteil v. 08.12.1981 - IX OE 32/79, zu einer ähnlichen Reglung im JAG 1974).

    b) Eine schwerwiegende Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen kann eine solche außergewöhnliche Behinderung begründen (vgl. OVG Dresden, Urteil v. 16.06.2011 - 2 A 822/10, juris, Rn. 20).

  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22

    Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte

    Schließlich kann der Senat die umstrittene Frage offenlassen (vgl. ebenso Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 - a. a. O. Rn. 21 m. w. N.), ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.; Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so: OVG NRW a. a. O. Rn. f.; SächsOVG a. a. O. Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2016 - 11 K 5785/15

    Rücktritt von der II. Juristischen Staatsprüfung; wichtiger Grund; psychische

    bb) Sofern der Antragsteller seinen Rücktritt darauf stützt, dass wenige Tage vor der schriftlichen Prüfung bei seinem Vater eine bösartige Darmkrebserkrankung festgestellt worden ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob darin â?? ebenso wie beim Tod eines nahen Angehörigen (vgl. insoweit Sächsisches OVG, Urt. v. 16.06.2011 â?? 2 A 822/10 â?? DÖV 2012, 36 â?? juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.05.1990 â?? 1 A 2281/89 â?? juris, Rn. 2) â?? ein wichtiger Grund zu sehen ist.
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 3 B 388/18

    Beamter; Prüfung; Täuschungsversuch; Benutzen; Handy; Mobiltelefon

    Nach der maßgeblichen Vorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 1 SächsAPOPol steht die Zulassung zu einer weiteren Wiederholung grundsätzlich im Ermessen des Antragsgegners ("kann ... gestattet werden") und ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 - juris Rn. 35 f.) auf Grundlage einer Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.; vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/12

    Hochschulrecht

    Auch können die Kriterien der Abwägungsentscheidung vom Gericht aufgedeckt und überprüft werden (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 19; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 6; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 1979 - XV A 2329/77 -, juris Rn. 32).
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