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   OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16   

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https://dejure.org/2016,45273
OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16 (https://dejure.org/2016,45273)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 (https://dejure.org/2016,45273)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 2 A 85/16 (https://dejure.org/2016,45273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 6 WaffG 2002
    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer zuvor erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz von Waffen wegen Fehlens der erforderlichen persönlichen Eignung; Unterschiedliche Zielrichtungen einerseits des Straf- oder Bußgeldverfahrens und andererseits des gefahrenabwehrrechtlich intendierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALKOHOLPROBLEM; BEWEISVERWERTUNGSVERBOT; BLUTPROBE; EIGNUNG; GUTACHTEN; STRAFRECHT; TATSACHENFESTSTELLUNG; TRUNKENHEITSFAHRT; WAFFENBESITZKARTE; WAFFENRECHT; WIDERRUF; ZEUGNIS

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer zuvor erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz von Waffen wegen Fehlens der erforderlichen persönlichen Eignung; Unterschiedliche Zielrichtungen einerseits des Straf- oder Bußgeldverfahrens und andererseits des gefahrenabwehrrechtlich intendierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot wirkt sich im waffenrechtlichen Verfahren nicht aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 25.02.2016 - 1 K 558/15

    Widerruf von Waffenbesitzkarten nach Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens

    Auszug aus OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Februar 2016 - 1 K 558/15 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.2.2016 - 1 K 558/15 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 4.11.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 19.3.2015 abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
    In diesem geht es nicht um die nachträgliche Feststellung der persönlichen Schuld vor dem Hintergrund einer insoweit geltenden Unschuldsvermutung, sondern um die Abwehr von Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "in Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung - gerade in dem im Fall einer Realisierung mit ganz erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen verbundenen Bereich des Waffenbesitzes - für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt.(vgl. beispielsweise VGH Mannheim, Beschluss vom 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815, VGH München, Beschluss vom 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387 -, bei juris, dort Rn 7) Von daher überzeugt auch der Verweis des Klägers auf das "Rechtsstaatsprinzip" in diesem Zusammenhang nicht.
  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
    In diesem geht es nicht um die nachträgliche Feststellung der persönlichen Schuld vor dem Hintergrund einer insoweit geltenden Unschuldsvermutung, sondern um die Abwehr von Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "in Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung - gerade in dem im Fall einer Realisierung mit ganz erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen verbundenen Bereich des Waffenbesitzes - für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt.(vgl. beispielsweise VGH Mannheim, Beschluss vom 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815, VGH München, Beschluss vom 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387 -, bei juris, dort Rn 7) Von daher überzeugt auch der Verweis des Klägers auf das "Rechtsstaatsprinzip" in diesem Zusammenhang nicht.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Sache entgegen der Ansicht des Klägers auch keine "besondere" tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist, wie auch, dass ihr keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zukommt, wobei der Zulassungsantrag insoweit - zusätzlich - bereits nicht den formalen Anforderungen an eine beachtliche Grundsatzrüge genügt.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7).
  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Es kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines Beweisverwertungsverbots im Strafprozess vorlägen (hierzu s. BVerfG, Beschl. v. 7.12.2011, 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, juris Rn. 115 ff.; BGH, Urt. v. 18.4.2007, 5 StR 546/06, juris Rn. 20 ff.), da ein solches nach Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, nicht auf das waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren übertragbar wäre (OVG Hamburg, Beschl. v. 17.3.2017, 5 Bf 157/15.Z, n. v.; Beschl. v. 13.3.2012, 4 Bf 75/10, n. v.; s. auch VG Hamburg, Urt. v. 18.3.2015, 4 K 5232/13, n. v., S. 13 f. UA; OVG Saarlouis, Beschl. v. 9.12.2016, 2 A 85/16, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.8.2011, 1 S 1391/11, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 10.11.2010, 21 ZB 10.1387, juris Rn. 7 f.).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Selbiges gilt auch im hier vorliegenden Verfahren: In der verwaltungsgerichtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch eine wegen eines (hier schon nicht vorliegenden) Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrige Hausdurchsuchung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kein Beweisverwertungsverbot auslöst (explizit zu der hier in Rede stehenden Konstellation eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten: SaarlOVG, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12; ferner allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 7; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147 - juris Rn. 37 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387 - juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (Unzuverlässigkeit)

    Mit Blick auf die unterschiedlichen Zielrichtungen einerseits des Straf- oder Bußgeldverfahrens und andererseits des gefahrenabwehrrechtlich mit Blick auf die Zukunft intendierten waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens, in dem es nicht um die nachträgliche Sanktionierung und Feststellung der persönlichen Schuld vor dem Hintergrund einer insoweit geltenden Unschuldsvermutung, sondern um die Abwehr aktueller und künftiger Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "im Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt, geht, führte ein etwaiges strafprozessuales Beweisverwertungsverbot (hier hinsichtlich der Ergebnisse einer Hausdurchsuchung) nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Tatsachen im waffenrechtlichen Verfahren (dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2016 - 2 A 85/16 -, zur Beurteilung der persönlichen Eignung unter Verwendung der Ergebnisse einer Alkoholprobe).(Rn.22).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2016 - 2 A 85/16 -, dort zur Beurteilung der persönlichen Eignung unter Verwendung der Ergebnisse einer Alkoholprobe, bei Juris] Das hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zum waffenrechtlichen Widerrufsverfahren richtig ausgeführt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

  • OVG Saarland, 08.08.2019 - 2 A 227/19

    Erwerb einer dritten Kurzwaffe durch einen Jäger

    2014 widerrief der Beklagte die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers und dessen drei Waffenbesitzkarten wegen Zweifeln an seiner persönlichen Eignung.(vgl. zu den im Ergebnis erfolglos gebliebenen Rechtsbehelfen des Klägers gegen diese Entscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2016 - 2 A 85/16 -) Zugleich wurde ihm der Jagdschein entzogen.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • VG Aachen, 19.12.2017 - 6 K 3136/17

    Polizei; Sicherstellung; Bargeld; gegenwärtige Gefahr; Betäubungsmittel; Drogen;

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. September 2017 - 3 M 171/17 -, juris Rn. 16 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. August 2017 - 2 B 1213/17 -, juris Rn. 5 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, juris Rn. 13 ff. (jeweils zum Fahrerlaubnisrecht), sowie OVG Saarland, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rn. 7 (jeweils zum Waffenrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - 6 B 334/21

    Freiwillige Feuerwehr; Fürsorgepflicht; Beurlaubung; Verwertungsverbot

    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 13. März 2018 - 16 A 906/11 -, juris Rn. 78 u. a. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, DÖV 1996, 879 = juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 -, NJW 2017, 903 = juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815 = juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2010 - 21 CS 09.2767 -, BayVBl 2010, 472 = juris Rn. 3, und vom 10. November 2010 - 21 ZB 10.1387 -, juris Rn. 7.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 -, a. a. O. Rn. 49; OVG Saarland, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, a. a. O. Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, a. a. O. Rn. 7.

  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Maßgeblich ist die Abwehr aktueller und künftiger Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "im Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt (vgl. SächsOVG, B.v. 28.4.2022 - 6 B 72/22 - juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf OVGSaarl, B.v. 9.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16

    Hundesteuer

    Soweit die Antragstellerin für ihren Hund eine fehlende "Gefährlichkeit" zunächst aus der Anwendung der "Unschuldsvermutung" herleiten will, kann sie damit schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts eine "Unschulds- bzw. Ungefährlichkeitsvermutung" nicht gibt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, juris Rn. 12; Beschluss der Kammer vom 29. Juli 2016 - 1 L 256/16 -, juris Rn 10).
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 392/18
    zu der hier in Rede stehenden Konstellation eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, Rn. 12, juris sowie VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 79 - 80, juris (mit weiteren Nachweisen).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VGH Bayern, 08.06.2022 - 24 CS 22.837

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20

    Waffenrechts und Sprengstofferlaubnis

  • VG Cottbus, 08.12.2017 - 1 K 635/16

    Hundesteuer für gefährliche Hunde; Welpen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2018 - 5 B 1128/18
  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 22.893

    Text- und Sprachnachrichten, Bedrohung und Beleidigung, Waffenrechtliche

  • VG Bayreuth, 14.02.2023 - B 1 K 22.366

    Widerruf Waffenbesitzkarten, Eigen- bzw. Fremdgefährlichkeit, Ankündigung von

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