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   OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10   

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https://dejure.org/2011,19448
OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10 (https://dejure.org/2011,19448)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2011 - 2 A 856/10 (https://dejure.org/2011,19448)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 (https://dejure.org/2011,19448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 7; SächsVerf Art 102; SächsFrTrSchulG § 5, § 18 Abs. 1; SchulG § 58; SächsGemO § 115
    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des Einsatzes von Lehrkräften, Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte an Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Grundschule bei endgültigem Nichtbestehen der zweiten Staatsprüfung aber weiteren Qualifizierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Grundschule bei endgültigem Nichtbestehen der zweiten Staatsprüfung aber weiteren Qualifizierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 10.07.2009 - 2 BS 369/07

    Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft i.R.e. Wiederherstellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss des Senats vom 21. Mai 2008 - 2 BS 369/07 - eingestellt, nachdem der Kläger und der Beklagte es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten.

    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im erstinstanzlichen Verfahren sowie in den Verfahren - 2 K 925/06 und 2 K 143/07 -, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 BS 236/06 und 2 BS 369/07 - sowie die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

    Damit hat sich ausweislich der beigezogenen Gerichtsakte im Beschwerdeverfahren - 2 BS 369/07 - auch der Beklagte bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren einverstanden erklärt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06

    Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Auf Antrag des Klägers stellte der Senat mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 2 BS 5 236/06 - unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. August 2006 - 2 K 925/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Regionalschulamts Chemnitz vom 24. Juli 2006 wieder her.

    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im erstinstanzlichen Verfahren sowie in den Verfahren - 2 K 925/06 und 2 K 143/07 -, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 BS 236/06 und 2 BS 369/07 - sowie die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Kennzeichnend für die Privatschule ist ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 1969, BVerfGE 27, 195, 200; Urt. v. 8. April 1987, BVerfGE 70, 40, 61).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf schützen die Vielfalt der Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann; das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 1969 a. a. O., S. 201, 203).

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Stellt daher ein privater Schulträger nach der Genehmigung der Ersatzschule Lehrer ein, die keine den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 SächsFrTrSchulG genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen können, kommen aufsichtliche Maßnahmen, wie etwa der Widerruf der Genehmigung, ein Unterrichtungsverbot oder eine Unterrichtungsbefristung gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 27. März 2006, LKV 2007, 87).
  • OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06

    Universität; Senat; Wahl; Grundordnung; Hochschullehrer; Gruppenuniversität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Ob die Schulaufsichtsbehörde in Fällen, in denen das Abwarten der Frist zu schweren Nachteilen oder erheblichen Beeinträchtigungen führen würde, zu einer nachträglichen Abkürzung der Frist oder auch zu einem Handeln vor Fristablauf berechtigt wäre (vgl. Senatsurt. v. 17. Dezember 2008 - 2 B 245/06 -, juris Rn. 38), bedarf keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 27.07.1989 - 6 TH 1651/89

    Anweisung einer Kommunalaufsichtsbehörde an eine Gemeinde nach GemO HE § 139, den

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
    Die Erfüllung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verwaltungsakts wird dadurch nicht entbehrlich (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27. Juli 1989, NVwZ-RR 1990, 96; Rehak a. a. O.).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Mit den dort normierten Voraussetzungen, die nicht nur im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung, sondern auch während des Betriebs der Privatschule vorliegen müssen (vgl. Sächsisches OVG 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -) , soll ua. verhindert werden, dass die Vergütung einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule hinter derjenigen einer Lehrkraft an einer vergleichbaren öffentlichen Schule wesentlich zurückbleibt.
  • VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11

    Gleichwertigkeit eines Gymnasiums in freier Trägerschaft mit einer dreijährigen

    Nach dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.07.2011 - 2 A 856/10 - habe die Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen nicht nur im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu prüfen, sondern auch sicherzustellen, dass diese weiterhin vorlägen.

    Dies würde es rechtfertigen, von der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts abzuweichen, wonach sich die Rechtmäßigkeit sowohl einer Beanstandung (Urt. v. 31.01.2007, SächsVBl. 2007, 112 [119]) als auch einer Anordnung ( Urt. v. 26.07.2011 - 2 A 856/10 -, zitiert nach [...], RdNr. 24) nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung richtet.

    Die weitere Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 115 SächsGemO, dass dem Schulträger eine angemessene Frist gesetzt wird, innerhalb derer er die notwendigen Maßnahmen durchzuführen hat (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26.07.2011 - 2 A 856/10 -, zitiert nach [...], RdNr. 28) ist ebenfalls erfüllt, wie den vorangestellten Ausführungen der Kammer zur Verhältnismäßigkeit der umstrittenen Verfügung entnommen werden kann.

  • VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Fehlt die Fristsetzung oder ist die gesetzte Frist unangemessen kurz, ist die Anordnung insgesamt rechtswidrig (vgl. für kommunalaufsichtsrechtliche Anordnungen: Sächsisches OVG, Urteil vom 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 28; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 M 39/03 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 A 758/13

    Ersatzschule; Gleichwertigkeit; Gymnasium

    Bei Erfüllung dieser und der weiteren in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 5 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf genannten Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 1969, BVerfGE 27, 195, 200; Urt. v. 8. April 1987, BVerfGE 70, 40, 61; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2000, BVerwGE 112, 263, 266; Badura, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 7 Rn. 111; Senatsurt. v. 15. März 2011 - 2 A 273/10 - und v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, beide juris).

    Ist dies nach Genehmigung der Ersatzschule nicht mehr der Fall, kommen aufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16

    Schulfinanzierung; staatliche Finanzhilfe

    Stellt daher ein Schulträger nach der Genehmigung der Ersatzschule Lehrer ein, die keine den vorstehenden Anforderungen genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen können, kommen aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie etwa der Widerruf der Genehmigung, ein Unterrichtungsverbot oder eine Unterrichtungsbefristung gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 20. August 2014 - 2 B 51/14 - n. v.).
  • VG Magdeburg, 16.07.2020 - 7 A 74/19

    Gesondertes Anerkennungsverfahren bei der Erweiterung eines bereits bestehenden

    Die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen müssen daher nicht nur zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung vorliegen, sondern die Ersatzschule hat sicherzustellen, dass diese weiterhin vorliegen, da ansonsten Schulaufsichtsmaßnahmen, wie etwa der Widerruf der Genehmigung, in Betracht kommen (so auch in Bezug auf die Prüfungskompetenz der Schulaufsichtsbehörde: Sächsisches OVG, Urteil vom 26.07.2011 - 2 A 856/10 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 28.08.2014 - 7 B 127/14

    Unterrichtseinsatz einer Lehrkraft an einer Ersatzschule; Voraussetzung des

    Gleichwohl muss auch der Nachweis der pädagogischen Eignung auf andere Art und Weise möglich bleiben (Sächsisches Oberverwaltungsgericht [Sächs OVG], Urteil vom 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris).
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