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   VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08   

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VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08 (https://dejure.org/2010,17870)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 2 A 866/08 (https://dejure.org/2010,17870)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 2 A 866/08 (https://dejure.org/2010,17870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heranziehung eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft zur Zweitwohnungsteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    44 I ; AO; 121 II Alt 4 ; AO; 122 VII ; AO; 105 IIa ; GG
    BGB-Gesellschaft; Eigennutzung; Gesamtschuldner; Gesellschaftsvertrag; Verfüfungsbefugnis (rechtliche); Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungsteuer für die GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    BGB-Gesellschaft; Eigennutzung; Gesamtschuldner; Gesellschaftsvertrag; Verfüfungsbefugnis (rechtliche); Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Der Steuergläubiger darf, sofern er Willkür vermeidet, denjenigen als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür geeignet erscheint ( vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 1982 - 8 C 138.81 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ 1983, 222, und vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 1993, 1667; Nds. OVG , Beschluss vom 25. August 2000 - 13 L 3858/99 -, V. n. b.; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2009 , § 6 Rdnr. 718 d).

    Hierfür genügt es, dass sich der Ausschluss oder die Begrenzung der Begründungspflicht aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Rechtsvorschrift ergibt ( vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, aaO. ), bei der es sich auch um eine in einer gemeindlichen Satzung enthaltene Regelung handeln kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage 2008, § 39 Rdnr. 49, zur identischen Regelung in § 39 Abs. 2 Ziff. 4 VwVfG).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 9 LA 323/07

    Zweitwohnungsteuerpflicht des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Innehaben bedeutet Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 9 LA 323/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG, siehe auch Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dezember 2008, § 3 Rn. 112 m.w.N.; zum Erfordernis einer rechtlichen Verfügungsbefugnis vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BB 1993, 2368; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. Januar 2007 -, 6 B 11579/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 33 f., 34 sowie - der Sache nach wohl auch - Urteil vom 16. Juni 1994 - 2 L 64/94 -, V.n.b.; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NordÖR 1998, 249 - Steuerpflichtiger sei, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habe - auf die "tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis" ausdrücklich abstellend: VGH München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06/367 -, juris, mit Veröffentlichungsnachweis auf ZKF 2007, 90).

    Wer also Zugriff auf eine Wohnung hat, sie beispielsweise als Mieter oder unentgeltlich in rechtlich gesicherter Weise nutzt, also die Verfügungsmacht über sie besitzt, hat die Wohnung mithin auch dann inne, wenn er nicht deren Eigentümer ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 58, 230).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Die Zweitwohnungsteuersatzung stellt eine wirksame Rechtsgrundlage für die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer dar, da sie den verfassungs- und kommunalabgabenrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem "Überlinger Beschluss" (Beschluss vom 06. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BVerfGE 65, 325) aufgezeigt hat, entspricht.

    Wer also Zugriff auf eine Wohnung hat, sie beispielsweise als Mieter oder unentgeltlich in rechtlich gesicherter Weise nutzt, also die Verfügungsmacht über sie besitzt, hat die Wohnung mithin auch dann inne, wenn er nicht deren Eigentümer ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 58, 230).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Eine solche Kapitalanlage liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht mehr vor, wenn die Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum entweder für eigene Erholungszwecke tatsächlich nutzen bzw. Dritten, insbesondere Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2002, 728, 729), oder sie die Wohnung zumindest unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass die Zweitwohnung auch für Zwecke der eigenen Erholung oder der Erholung ihrer Angehörigen vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NSt-N 1995, 216 mwN).

    Allerdings darf d ie die Steuer erhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets, der Abschluss eines Dauermietvertrags, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen - die tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., S. 728 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Der Steuergläubiger darf, sofern er Willkür vermeidet, denjenigen als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür geeignet erscheint ( vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 1982 - 8 C 138.81 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ 1983, 222, und vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 1993, 1667; Nds. OVG , Beschluss vom 25. August 2000 - 13 L 3858/99 -, V. n. b.; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2009 , § 6 Rdnr. 718 d).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Wer also Zugriff auf eine Wohnung hat, sie beispielsweise als Mieter oder unentgeltlich in rechtlich gesicherter Weise nutzt, also die Verfügungsmacht über sie besitzt, hat die Wohnung mithin auch dann inne, wenn er nicht deren Eigentümer ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 58, 230).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06

    Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Innehaben bedeutet Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 9 LA 323/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG, siehe auch Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dezember 2008, § 3 Rn. 112 m.w.N.; zum Erfordernis einer rechtlichen Verfügungsbefugnis vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BB 1993, 2368; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. Januar 2007 -, 6 B 11579/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 33 f., 34 sowie - der Sache nach wohl auch - Urteil vom 16. Juni 1994 - 2 L 64/94 -, V.n.b.; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NordÖR 1998, 249 - Steuerpflichtiger sei, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habe - auf die "tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis" ausdrücklich abstellend: VGH München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06/367 -, juris, mit Veröffentlichungsnachweis auf ZKF 2007, 90).
  • VG Köln, 05.04.2006 - 20 L 67/06
    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Innehaben bedeutet Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 9 LA 323/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG, siehe auch Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dezember 2008, § 3 Rn. 112 m.w.N.; zum Erfordernis einer rechtlichen Verfügungsbefugnis vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BB 1993, 2368; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. Januar 2007 -, 6 B 11579/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 33 f., 34 sowie - der Sache nach wohl auch - Urteil vom 16. Juni 1994 - 2 L 64/94 -, V.n.b.; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NordÖR 1998, 249 - Steuerpflichtiger sei, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habe - auf die "tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis" ausdrücklich abstellend: VGH München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06/367 -, juris, mit Veröffentlichungsnachweis auf ZKF 2007, 90).
  • BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.), der des bis zum 31. Dezember 2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des Nds.OVG (Beschluss vom 20. April 2006 - 13 LA 426/05 -, V.n.b.) sowie der Rechtsprechung des nunmehr insoweit zuständigen 9. Senats des Nds.OVG (Urteil vom 15. Januar 2010 - 9 LB 256/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG) ist als Fall der Eigennutzung auch die Anmietung einer Wohnung durch deren Eigentümer bzw. Nutzer anzusehen.
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
    Innehaben bedeutet Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 9 LA 323/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG, siehe auch Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dezember 2008, § 3 Rn. 112 m.w.N.; zum Erfordernis einer rechtlichen Verfügungsbefugnis vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BB 1993, 2368; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. Januar 2007 -, 6 B 11579/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 33 f., 34 sowie - der Sache nach wohl auch - Urteil vom 16. Juni 1994 - 2 L 64/94 -, V.n.b.; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NordÖR 1998, 249 - Steuerpflichtiger sei, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habe - auf die "tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis" ausdrücklich abstellend: VGH München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06/367 -, juris, mit Veröffentlichungsnachweis auf ZKF 2007, 90).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08

    Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91

    Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer

  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

    Ein persönliches "Innehaben" der Wohnung kommt für den Gesellschafter einer GbR allerdings dann in Betracht, wenn er innerhalb seiner Gesellschaft eine beherrschende Stellung einnimmt oder wenn ihm ausdrücklich oder konkludent ein eigenes (wenn auch ggf. zeitlich eingeschränktes) Nutzungsrecht eingeräumt ist (BayVGH a.a.O.; vgl. VG Oldenburg, U.v. 25.2.2010 - 2 A 866/08 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

    Dies ist bei einem (Mit-) Mieter der Fall, da er die tatsächliche Verfügungsgewalt und die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung hat (VG Oldenburg, U.v. 25.2.2010 - 2 A 866/08 - juris).
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