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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11 (https://dejure.org/2013,2248)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2 A 9.11 (https://dejure.org/2013,2248)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2 A 9.11 (https://dejure.org/2013,2248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 9 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB
    Bestimmtheit einer planerischen Festsetzung; Ermittlungsdefizit bei Unvollständigkeit einer Lärmprognose

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 9 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 Hs 2 BauGB, § 215 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 215 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 1 Abs 1 S 4 BekanntmV, § 3 Abs 4 KomVerf BB
    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen; Bekanntmachungsanordnung; Rügeobliegenheit; Bestimmtheit einer planerischen Festsetzung; Grünfläche; überwiegende Prägung; Abwägungsgebot; Abwägungsfehler; Ermittlungsdefizit; Unvollständigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unvollständigkeit einer Lärmprognose als Ermittlungsdefizit bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Interesse, von planbedingtem zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu bleiben, grundsätzlich ein - etwa unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB - abwägungsbeachtliches Interesse darstellt (vgl. etwa m.w.N. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 -, juris Rn. 15).

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn nur geringfügige Änderungen zu erwarten sind oder diese sich nur unwesentlich auf ein Nachbargrundstück auswirken, was jeweils der Beurteilung im Einzelfall bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 -, juris Rn. 6; Urteile vom 21. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 16, und vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100, 105).

    aa) Die Voraussetzungen für die Beachtlichkeit von Mängeln im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bzw. von Mängeln bei der Ermittlung oder Bewertung der abwägungserheblichen Belange nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, dass der Fehler offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss gewesen ist (vgl. zu den Anforderungen u.a. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 22), liegen vor.

  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn nur geringfügige Änderungen zu erwarten sind oder diese sich nur unwesentlich auf ein Nachbargrundstück auswirken, was jeweils der Beurteilung im Einzelfall bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 -, juris Rn. 6; Urteile vom 21. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 16, und vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, juris Rn. 5).

    Zwar ist dazu nicht in jedem Fall ein Lärmgutachten erforderlich, so etwa dann nicht, wenn bereits nach der Zahl der täglich zu erwartenden Fahrzeugbewegungen im Hinblick auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles keine Belästigungen zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011, a.a.O., juris Rn. 8).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Der Plangeber hat generell die Pflicht, alle privaten Belange als notwendiges Abwägungsmaterial zu berücksichtigen, von denen bei der Entscheidung über den Plan mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, dass sie als nicht geringwertige und schutzwürdige Interessen bestimmter Personen in mehr als geringfügiger Weise betroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1979 - 4 N 1/78 u.a. -, juris Rn. 48 ff.).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die nur eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29; Beschlüsse vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 16 f., sowie vom 18. Juli 1989 - 4 N 3.87 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abfahrtsverkehr der baulichen Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und er vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die nur eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29; Beschlüsse vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 16 f., sowie vom 18. Juli 1989 - 4 N 3.87 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die nur eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29; Beschlüsse vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 16 f., sowie vom 18. Juli 1989 - 4 N 3.87 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309) ist das Gebot gerechter Abwägung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet; es ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss; es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89

    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- bzw.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11
    Eine derartige Rüge muss inhaltlich den Willen des Rügenden erkennen lassen, sich auf einen konkreten Verfahrensmangel zu berufen (vgl. zu § 155a Abs. 1 BBauG bzw. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 17. August 1989 - 4 NB 22.89 -, juris Rn. 4), d.h. einen bestimmten Sachverhalt als nicht ordnungsgemäß zu beanstanden (vgl. Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 1. September 2012, § 215 Rn. 30).
  • BVerwG, 30.09.2003 - 4 BN 39.03

    Festsetzung von Bodenschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB; Anknüpfung an

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192/98
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.01.1986 - 1 A 122/84

    Bauleitplanung: Zulässigkeit der Festsetzung einer Grünfläche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Ein etwaiger Fehler wäre daher hier mangels rechtzeitiger Rüge unbeachtlich geworden (vgl. allgemein zur Anwendbarkeit des § 3 Abs. 4 BbgKVerf auf das Erfordernis einer Bekanntmachungsanordnung OVG Bln-Bbg, Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Sie dürfen bei einer Gesamtbetrachtung jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein und die überwiegende Prägung durch Grünflächen nicht entfallen lassen (zum Ganzen: OVG BBg, Urt. v. 21.02.2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris, RdNr. 45, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Sie dürfen bei einer Gesamtbetrachtung jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein und die überwiegende Prägung durch Grünflächen nicht entfallen lassen (zum Ganzen: OVG BBg, Urt. v. 21.02.2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris, RdNr. 45, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 2 A 23.15

    Normenkontrollantrag gegen den Textbebauungsplan Birkenwerder

    Bei der textlichen Festsetzung eines Bebauungsplans können zwar auch unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden; Planinhalt und Reichweite müssen sich aber durch Auslegung zweifelsfrei ermitteln lassen (vgl. Mitschang/Reidt, a.a.O., Rz. 7; Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 - juris, Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 BN 39.03 - juris, Rn. 4).

    Die Auswirkungen der fehlenden Umweltprüfung, insbesondere der unterbliebenen schalltechnischen Untersuchung, lassen sich nicht auf eine räumlich begrenzte oder abgrenzbare Teilfläche des Plangebietes beschränken (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 60 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Festsetzungen, die eine Bebauung ermöglichen, welche den Charakter einer Grünfläche maßgeblich prägt und damit verfälscht, scheiden damit aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 - VBlBW 2009, 611, juris Rn. 26; s. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.02.2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 105; OVG B.-Bbg., Urteil vom 21.02.2013 - OVG 2 A 9.11 - juris Rn. 45; jeweils m. w. N.).
  • VG Schwerin, 31.05.2017 - 2 B 1214/17

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Hotelerweiterung

    Ein Abwägungsdefizit liegt dann vor, wenn zu erwartende Lärmbeeinträchtigungen nur unvollständig ermittelt worden sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-A., Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 B 874/12 -, amtl. Umdruck S. 4).

    Das ist bei einer unzureichenden Ermittlung der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen, sei es wegen des Fehlens von Gutachten oder wegen aus den Gutachten ersichtlicher Fehler, stets der Fall (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-A., Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 C 10321/15

    Befangenes Ratsmitglied auf für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehenem Stuhl

    Zum einen ist er offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (vgl. zu diesen Anforderungen näher etwa BVerwG, Urteil vom 31. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, VGH BW, Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 S 207/13 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, alle in juris, sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 214 Rn. 39g, 39h und 141 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion";

    Das ist bei der unzureichenden Ermittlung der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen ebenso der Fall (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 55) wie bei der unzutreffenden Ermittlung der Schutzbedürftigkeit der Umgebungsbebauung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Biogasanlage;

    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die nur eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 1 C 10752/19

    Abwägung, Abwägungsergebnis, abwägungsrelevanter Belang, anderweitige Erledigung,

    Vorliegend ist die entgegen § 2 Abs. 3 BauGB unterbliebene Berücksichtigung der für das Grundstück der Antragsteller vorliegenden Baugenehmigungen vom 20. Februar 1962 und vom 23. September 1974 i m Sinne des § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (vgl. zu diesen Anforderungen näher BVerwG, Urteil vom 31. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, VGH BW, Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 S 207/13 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, alle in juris, sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 214 Rn. 39g, 39h und 141 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sicherung einer Kleingartenanlage; Grünfläche;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 1 C 10414/14

    Bebauungsplan "Windkraft Fürfeld" erneut unwirksam

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Hotel; Antragsbefugnis; Plannachbar;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2019 - 1 C 10043/18

    Sachgerechte Abwägung ist kein "Lotteriespiel"!

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