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   BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91   

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BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91 (https://dejure.org/1991,2056)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1991 - 2 ABR 14/91 (https://dejure.org/1991,2056)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 (https://dejure.org/1991,2056)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).

    Für Prozeßrügen nach § 286 ZPO muß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchen Punkten das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen hat, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden sind - mindestens bei umfangreichen Schriftsätzen unter Angabe von Blatt- und Seitenzahlen -;, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (so etwa BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V der Gründe; Senatsurteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 3 a der Gründe).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; s. auch Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe) kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, eine strafbare Handlung oder Pflichtverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Zu diesen Tatsachen zählen insbesondere Freisprüche, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese wegen "erwiesener Unschuld" erfolgten (vgl. BAGE 27, 113, 123 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG, zu II 5 b der Gründe; BAGE 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Für Prozeßrügen nach § 286 ZPO muß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchen Punkten das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen hat, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden sind - mindestens bei umfangreichen Schriftsätzen unter Angabe von Blatt- und Seitenzahlen -;, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (so etwa BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V der Gründe; Senatsurteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; s. auch Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe) kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, eine strafbare Handlung oder Pflichtverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Zu diesen Tatsachen zählen insbesondere Freisprüche, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese wegen "erwiesener Unschuld" erfolgten (vgl. BAGE 27, 113, 123 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG, zu II 5 b der Gründe; BAGE 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Gegen die Heranziehung des Freispruchs des Beteiligten zu 3) zur Würdigung des Verdachts bestehen hier umso weniger Bedenken, als maßgeblich für die Beurteilung eines Antrags nach § 103 BertrVG der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung ist ( BAGE 26, 219 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; KR-Etzel, aaO, § 103 Rz 115).
  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Beschwerdegerichts steht nicht entgegen, daß das Beschlußverfahren vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 93 Rz 4; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 93 Rz 3).
  • BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; s. auch Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe) kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, eine strafbare Handlung oder Pflichtverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
  • BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    Scheidet ein Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens aus dem Betriebsrat aus, besteht nur noch nachwirkender Kündigungsschutz (Senat 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - zu B III 2 der Gründe, RzK II 3 Nr. 20).

    Scheidet ein Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG aus dem Betriebsrat aus, ist für die dann ohne Zustimmung mögliche außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich (Senat 8. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 - BAGE 95, 60; 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - zu III der Gründe, RzK II 3 Nr. 20; APS/Linck 3. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 29; KR/Etzel 9. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 133).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Das Verfahren erledigt sich nicht, sondern kann weiter geführt werden (Senat 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - RzK II 3 Nr. 20).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Das Bundesarbeitsgericht hat für den Fall, dass sich unmittelbar an einen Sonderkündigungsschutz als Betriebsratsmitglied aufgrund einer Wiederwahl vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats ein weiterer Sonderkündigungsschutz als Betriebsratsmitglied angeschlossen hat, darauf erkannt, dass sich das eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren hierdurch nicht erledigt hat, sondern fortgeführt werden kann (BAG 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - juris).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    Das Zustimmungsersetzungsverfahren erledigt sich nicht, sondern kann weitergeführt werden (Senat 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - zu B III 3 der Gründe, RzK II 3 Nr. 20) .
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach Betriebsratsneuwahl während des

    Scheidet ein Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG aufgrund einer Neuwahl des Betriebsrats aus dem Betriebsrat aus, ist für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich (im Anschluß an BAG 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - RzK II 3 Nr. 20).

    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich in einem Beschluß vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - (RzK II 3 Nr. 20) entschieden, daß nach einer Neuwahl des Betriebsrats während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens die Erklärung des (früheren) Betriebsrats (Zustimmungsverweigerung) fortgilt.

  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

    Die Rechtsbeschwerde hat die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht unter Beachtung des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG bereits nicht ordnungsgemäß gerügt, da es insoweit an weiteren konkreten Angaben des Rechtsbeschwerdeführers fehlt, welche weiteren Tatsachen in den Vorinstanzen hätten ermittelt und welche Beweismittel herangezogen hätten werden können (vgl. BAG 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG München, 14.09.2005 - 10 TaBV 11/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verlust des

    Endet die Mitgliedschaft des Betriebsratsmitglieds mit der Amtszeit des Betriebsrats verliert das Betriebsratsmitglied den Sonderkündigungsschutz nach § 103 BetrVG nur dann nicht, wenn sich nahtlos eine neue Amtszeit an die zuvor beendete anschließt (vgl. BAG vom 19.9.1991 - 2 ABR 14/91 = RzK II 3 Nr. 20).

    Nur im Fall einer ununterbrochenen Amtszeit kann ein eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG fortgeführt werden und ist kein neuer Antrag erforderlich (vgl. BAG vom 19.9.1991 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13

    Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung

    Das Verfahren erledigt sich nicht, sondern kann weiter geführt werden (BAG 19.09.1991 - 2 ABR 14/91, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2008 - 3 TaBV 22/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    3. Damit ist - abgestellt auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt (s. dazu BAG vom 19.09.1991 - 2 ABR 14/91 - juris Rz 31) - festzustellen, dass die sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebende Voraussetzung, unter der die Zustimmung gemäß § 103 Abs. 2 S. 1 BetrVG zu ersetzen ist, vorliegend nicht erfüllt ist.
  • LAG Niedersachsen, 27.08.2009 - 4 TaBV 76/07

    Gegenstandsloswerden des Zustimmungsersetzungsantrags bei Kündigung vor

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von

  • LAG München, 12.12.2007 - 5 TaBV 47/06

    Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag zur außerordentlichen Kündigung des

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