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   BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77   

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https://dejure.org/1977,114
BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 (https://dejure.org/1977,114)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 (https://dejure.org/1977,114)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 (https://dejure.org/1977,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beginn der Zweiwochenfrist - Kenntnis - Zustimmung - Verweigerung der Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 270
  • NJW 1978, 661
  • MDR 1978, 259
  • BB 1978, 43
  • DB 1978, 109
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 12.03.1976 - 4 Sa 549/75
    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    Indessen gilt nach herrschender Ansicht das Schweigen des Betriebsrats im Rahmen von § 103 Abs. 1 BetrVG anders als in § 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG und in § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht als Zustimmung, sondern als deren Verweigerung (vgl. LAG Düsseldorf vom 26. März 1974, EzA Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Berlin vom 1. Oktober 1974, BB 1975, 422; LAG Frankfurt am Main vom 12. März 1976, BB 1976, 1559 DB 1977, 124; Dietz- Richardi, aaO, § 103 Anm. 9, 12; Dütz, An»uzüBAG EzA Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972 /zu 1/7; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 103 Anm. 12; Galperin-Löwisch, aaO, § 103 Anm. 19; Hueck, aaO, § 15 Anm. 49; Kraft, GK-BetrVG, § 103 Anm. 11; Lepke, BB 1973, 894 /598 au VT}7; H.P. Müller, DB 1975, 1363 /13667; Rüthers, Anm. zu BAG SAE 1977, 11; Richard!, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 /zu III 3 b7; Schlüter, Anm. zu BAG EzA Nr. 6 zu § 103 BetrVG 1972 /zu IV 27).

    Würde dennoch das Schweigen als Zustimmung angesehen, dann wäre die Schutzfnnktion des § 103 BetrVG erheblich gemindert (vgl. LAG Frankfurt am Main vom 12. März 1976, BB 1976, 1559 - DB 1977, 12h; Dierichs, AR-Blattei "Kündiguig VIII 1" zu C I 4; Hueck, aaO, § 15 Anm. 4-9).

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    Der Senat ist in Übereinstimmung mit beiden Vorinstanzen der Auffassung, daß das Zustimmungsverfähren nach § 103 BetrVG auf den Fristenlauf keinen Einfluß hat mit der Folge, daß innerhalb der Ausschlußfrist nicht nur der Betriebsrat um Zustimmung zur Kündigung ersucht, sondern auch der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht gestellt werden muß (in diesem Sinn bereits im Zusammenhang mit der Frage, ob die Ausschlußfrist nach Ersetzung der Zustimmung eine Rolle spielt, BAG AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 6 b der Gründe/).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß einerseits der rechtzeitige Antrag beim Betriebsrat zur Wahrung der Ausschlußfrist allein nicht genügt (BAG AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 2 der Gründe/), daß andererseits nicht einmal die Einleitung des Beschlußverfahrens gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG zur Unterbrechung der Frist führt (BAG AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 6 b der Gründe/).

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    Er soll möglichst rasch, spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, Klarheit darüber haben, ob ihm wegen eines bestimmten Vorfalles oder FehlVerhaltens außerordentlich gekündigt wird oder nicht (so schon BAG 23, 475 AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Bereits aus der allgemeinen Überlegung, daß die Entscheidung über den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung regelmäßig dringlich und das Recht zur fristlosen Entlassung seiner Natur nach zeitlich begrenzt ist (vgl. BAG 23, 475 /P?7 ffJ « AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II der Gründe/), kann der Arbeitgeber voraussetzen, daß der Betriebsrat unverzüglich Zusammentritt und seine Entscheidung trifft.

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    Sie kann sich nicht mehr darauf berufen, daß ihr wegen angeblicher Vertragspflichtverletzung des Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden sei (vgl. BAG 24, 292 /?9/ AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 /zu 1 der Gründe/; BAG 24, 383 /397 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II 2 a der Gründe/; AP Nr. 6 wie vorher /zu 3 a der Gründe/).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    Sie kann sich nicht mehr darauf berufen, daß ihr wegen angeblicher Vertragspflichtverletzung des Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden sei (vgl. BAG 24, 292 /?9/ AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 /zu 1 der Gründe/; BAG 24, 383 /397 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II 2 a der Gründe/; AP Nr. 6 wie vorher /zu 3 a der Gründe/).
  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
    § 626 Abs. 2 BGB enthält jedoch zwingendes fiecht, das nicht durch Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Lasten des betroffenen Arbeitnehmers abgeändert werden kann (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu 3 a der Gründe/ m insoweit zust. Anm. v. Martens/zu ~J\ ebenso Schwerdtner, Anm. zu BAG SAU 1973, 134- /140 zu VI 67; vgl. ferner Dietz-ßichardi, aaO, § 102 Anm. 4-9; Galperin-Löwisch, aaO, § 102 Anm. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Dies reicht aus (BAG Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Einen wichtigen Grund iSd. § 626 BGB können nur Umstände bilden, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - zu B II 2 und 3 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - zu II 2 a der Gründe; 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 270) .
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Informationen gelten hierbei dieselben Grundsätze wie zur Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. insb. Raab in GK-BetrVG § 103 Rn. 51; KR-Etzel § 103 BetrVG Rn. 65; Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 103 Rn. 41; BAG 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270; 29. November 1984 - 2 AZR 581/83 -).
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