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BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beginn der Zweiwochenfrist - Kenntnis - Zustimmung - Verweigerung der Zustimmung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 08.12.1976 - 4 TaBV 9/76
- BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Papierfundstellen
- BAGE 29, 270
- NJW 1978, 661
- MDR 1978, 259
- BB 1978, 43
- DB 1978, 109
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hessen, 12.03.1976 - 4 Sa 549/75
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Indessen gilt nach herrschender Ansicht das Schweigen des Betriebsrats im Rahmen von § 103 Abs. 1 BetrVG anders als in § 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG und in § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht als Zustimmung, sondern als deren Verweigerung (vgl. LAG Düsseldorf vom 26. März 1974, EzA Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Berlin vom 1. Oktober 1974, BB 1975, 422; LAG Frankfurt am Main vom 12. März 1976, BB 1976, 1559 DB 1977, 124;… Dietz- Richardi, aaO, § 103 Anm. 9, 12; Dütz, An»uzüBAG EzA Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972 /zu 1/7;… Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 103 Anm. 12;… Galperin-Löwisch, aaO, § 103 Anm. 19;… Hueck, aaO, § 15 Anm. 49; Kraft, GK-BetrVG, § 103 Anm. 11; Lepke, BB 1973, 894 /598 au VT}7; H.P. Müller, DB 1975, 1363 /13667; Rüthers, Anm. zu BAG SAE 1977, 11; Richard!, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 /zu III 3 b7; Schlüter, Anm. zu BAG EzA Nr. 6 zu § 103 BetrVG 1972 /zu IV 27).Würde dennoch das Schweigen als Zustimmung angesehen, dann wäre die Schutzfnnktion des § 103 BetrVG erheblich gemindert (vgl. LAG Frankfurt am Main vom 12. März 1976, BB 1976, 1559 - DB 1977, 12h; Dierichs, AR-Blattei "Kündiguig VIII 1" zu C I 4;… Hueck, aaO, § 15 Anm. 4-9).
- BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Der Senat ist in Übereinstimmung mit beiden Vorinstanzen der Auffassung, daß das Zustimmungsverfähren nach § 103 BetrVG auf den Fristenlauf keinen Einfluß hat mit der Folge, daß innerhalb der Ausschlußfrist nicht nur der Betriebsrat um Zustimmung zur Kündigung ersucht, sondern auch der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht gestellt werden muß (in diesem Sinn bereits im Zusammenhang mit der Frage, ob die Ausschlußfrist nach Ersetzung der Zustimmung eine Rolle spielt, BAG AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 6 b der Gründe/).Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß einerseits der rechtzeitige Antrag beim Betriebsrat zur Wahrung der Ausschlußfrist allein nicht genügt (BAG AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 2 der Gründe/), daß andererseits nicht einmal die Einleitung des Beschlußverfahrens gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG zur Unterbrechung der Frist führt (BAG AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972 /zu II 6 b der Gründe/).
- BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71
Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Er soll möglichst rasch, spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, Klarheit darüber haben, ob ihm wegen eines bestimmten Vorfalles oder FehlVerhaltens außerordentlich gekündigt wird oder nicht (so schon BAG 23, 475 AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).Bereits aus der allgemeinen Überlegung, daß die Entscheidung über den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung regelmäßig dringlich und das Recht zur fristlosen Entlassung seiner Natur nach zeitlich begrenzt ist (vgl. BAG 23, 475 /P?7 ffJ « AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II der Gründe/), kann der Arbeitgeber voraussetzen, daß der Betriebsrat unverzüglich Zusammentritt und seine Entscheidung trifft.
- BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Sie kann sich nicht mehr darauf berufen, daß ihr wegen angeblicher Vertragspflichtverletzung des Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden sei (vgl. BAG 24, 292 /?9/ AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 /zu 1 der Gründe/; BAG 24, 383 /397 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II 2 a der Gründe/; AP Nr. 6 wie vorher /zu 3 a der Gründe/). - BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71
Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Sie kann sich nicht mehr darauf berufen, daß ihr wegen angeblicher Vertragspflichtverletzung des Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden sei (vgl. BAG 24, 292 /?9/ AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 /zu 1 der Gründe/; BAG 24, 383 /397 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu II 2 a der Gründe/; AP Nr. 6 wie vorher /zu 3 a der Gründe/). - BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden …
Auszug aus BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
§ 626 Abs. 2 BGB enthält jedoch zwingendes fiecht, das nicht durch Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Lasten des betroffenen Arbeitnehmers abgeändert werden kann (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu 3 a der Gründe/ m insoweit zust. Anm. v. Martens/zu ~J\ ebenso Schwerdtner, Anm. zu BAG SAU 1973, 134- /140 zu VI 67;… vgl. ferner Dietz-ßichardi, aaO, § 102 Anm. 4-9;… Galperin-Löwisch, aaO, § 102 Anm. 39 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
Dies reicht aus (BAG Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972). - BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
Einen wichtigen Grund iSd. § 626 BGB können nur Umstände bilden, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - zu B II 2 und 3 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - zu II 2 a der Gründe; 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 270) . - BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07
Zustimmungsersetzungsverfahren
Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Informationen gelten hierbei dieselben Grundsätze wie zur Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (…vgl. insb. Raab in GK-BetrVG § 103 Rn. 51;… KR-Etzel § 103 BetrVG Rn. 65;… Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 103 Rn. 41; BAG 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270; 29. November 1984 - 2 AZR 581/83 -).
- BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsbeschluß BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972) ist der Betriebsrat verpflichtet, entsprechend § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG seine Entscheidung über den Zustimmungsantrag dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, mitzuteilen.a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. August 1977, BAGE 29, 270) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentlichen Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen.
Wie der Senat (BAGE 29, 274 f. [BAG 18.08.1977 - 2 ABR 19/77]) näher begründet hat, liegt kein sachlicher Grund vor, dem Betriebsrat im Zustimmungsverfahren eine längere Äußerungs- und Überlegungsfrist einzuräumen als im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG.
Die Interessen des Arbeitgebers werden nicht unangemessen beeinträchtigt, wenn er die Zustimmung beim Betriebsrat früher beantragen muß, da dies noch nicht die endgültige Entscheidung bedeutet, im Falle der Zustimmung zu kündigen oder nach Zustimmungsverweigerung das Ersetzungsverfahren einzuleiten (vgl. im übrigen den Senatsbeschluß BAGE 29, 270, 279 f.).
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05
Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des …
- BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung …
Gleichwohl gelten die für das Anhörungsverfahren geltenden Grundsätze auch entsprechend für das Zustimmungsverfahren (BAG 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270). - BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 29/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972) gilt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern mit dem besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG. - BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung
Es kann somit dahingestellt bleiben, ob ohne eine solche Regelung für das Zustimmungsverfahren nach § 102 Abs. 6 BetrVG die Zustimmungsfiktion des § 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht gilt, sondern das Schweigen des Betriebsrats, wie im Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG (vgl. dazu BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 d der Gründe), als Verweigerung der Zustimmung zu werten ist (…so Dietz/Richardi, aaO, § 102 Rz 299;… KR-Etzel, aaO, § 102 Rz 249).Mit dieser Ansicht setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem bereits erwähnten Beschluß (BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung - …
Will der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht verlieren, so muss er innerhalb der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB den Zustimmungsantrag beim Betriebsrat stellen und bei ausdrücklicher oder wegen Fristablauf zu unterstellender Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht einleiten (BAG vom 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - zitiert nach Juris, zu II.1. der Gründe; BAG vom 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 - zitiert nach Juris).Bei der Regelung des § 626 Abs. 2 BGB handelt es sich um zwingendes Recht, dass nicht durch Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Lasten des betroffenen Arbeitgebers abgeändert werden kann (BAG, Beschluss vom 18.08.1977 - Aktenzeichen 2 ABR 19/77).
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96
Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972;… Beschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18, aaO) davon ausgegangen, daß für die außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen, auch die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt.Die Zustimmung des Betriebsrats gilt vielmehr auch dann als verweigert, wenn innerhalb der Frist von drei Tagen keine zustimmende Erklärung des Betriebsrats vorliegt (Senatsbeschluß vom 18. August 1977, aaO).
- BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
Kündigung - Betriebsratszustimmung
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
- BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86
Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG - …
- BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und …
- BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85
Anhörungsfrist für Betriebsrat bei Massenentlassungen
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99
Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung
- BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
- LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17
Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als …
- LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung …
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
- LAG Berlin, 15.12.1998 - 5 Sa 97/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Nichteinhaltung von …
- LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23
Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung …
- LAG Hessen, 20.08.2019 - 15 Sa 1500/18
Erklärungszeitraum Betriebsrat ohne Einwirkung auf Zwei-Wochen-Frist nach § 626 …
- LAG Hamm, 26.01.2007 - 10 Sa 775/06
außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;Beleidigung von …
- LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter
- LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 177/22
Zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Verfahren nach § …
- ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen …
- LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
§§ 626 BGB, 103 BetrVG; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates - …
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Halle, 06.11.2012 - 2 BV 104/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens - …
- LAG Berlin, 08.02.2001 - 7 TaBV 2307/00
Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur …
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 TaBV 17/91
- LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07
Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87
Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 29/07
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG München, 19.02.2008 - 6 Sa 361/07
Außerordentliche Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 4 TaBV 3/02
Anhörung zur Verdachtskündigung; Betriebsrat
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 49/92
- LAG Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 15 TaBV 5/03
Zustimmungsersetzung zur beabsichtigten Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Berlin, 08.02.2001 - 7 TaBV 2225/00
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ; Eintritt der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 TaBV 12/11
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds der …
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95
Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94
Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis …
- BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 426/76
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat - Fehlen der Stellungnahme des …
- VGH Bayern, 23.10.1991 - 17 P 91.1947
Fristlose Kündigung aufgrund eigenmächtiger/widerrechtlicher künstlicher …
- LAG Berlin, 17.12.1985 - 3 TaBV 10/85
Einzuhaltende Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs 2 S 1 BGB - Antrag des …
- BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.1995 - 5 L 3/95
Kündigung, außerordentliche, Zustimmung, Personalratsvorsitzende, …
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2012 - 3 TaBV 28/12
Zustimmungsersetzung bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds …
- LAG Hamburg, 26.11.2010 - 3 TaBV 5/10
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 08.09.1988 - 2 ABR 18/88
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 27/87
Mitwirkungsbefugnisse der öffentlich-rechtlichen Personalvertretung an einem …