Rechtsprechung
BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung - Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung - Fiktive Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; BetrVG § 103; KSchG § 2, § 15
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzungsverfahren - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG §§ 2, 15; BetrVG § 103; BGB § 626
Betriebsratsmitglied: Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Kein Abstellen auf eine fiktiv einzuhaltende Kündigungsfrist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Aufgabe der Rechtsprechung) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.03.1993 - 4 BV 1/93
- ArbG Köln, 08.07.1993 - 4 BV 1/93
- LAG Köln, 24.02.1994 - 10 TaBV 44/93
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Papierfundstellen
- BAGE 80, 185
- NZA 1995, 1157
- BB 1995, 2113
- DB 1995, 2429
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (22)
- BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85
Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
"Der Senat hält jedenfalls für den Fall einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung nicht an der Ansicht (Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969) fest, im Rahmen der Prüfung des § 626 BGB sei auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen.Ein solches, auf betrieblichen Gründen beruhendes außerordentliches Kündigungsrecht ist auch gegenüber einem Amtsträger nicht von vornherein ausgeschlossen (BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 3 b der Gründe, mit Anm. von Schlaeper; siehe auch Hanau in Anm. AR-Blattei - D - Betriebsverfassung IX Entsch. 51;… KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 18; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 144 f.).
Zwar ist der wichtige Grund einer außerordentlichen Kündigung nicht unabhängig vom Änderungsangebot, aber - auf Seiten des Arbeitgebers - im ersten Prüfungsabschnitt zunächst unabhängig von den Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitnehmer zu prüfen (so Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 c bb der Gründe).
Dies hat der Senat im Beschluß vom 6. März 1986 (- 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 c der Gründe) nicht genügend berücksichtigt.
Die Sonderregelungen in § 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG mit der Zulassung sogar einer ordentlichen Kündigung bei Stillegungstatbeständen ohne Betriebsrats-Zustimmungserfordernis (vgl. dazu etwa KR-Etzel, § 15 KSchG Rz 73 f.) belegen im übrigen, daß der Gesetzgeber selbst in derartigen speziellen betriebsbedingten Situationen Handlungsbedarf gesehen hat, wenn auch im allgemeinen aus betrieblichen Gründen bei Organvertretern eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein soll (vgl. dazu näher Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO.).
Dabei soll im Falle einer Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern, bei denen eine ordentliche Kündigung nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist, hypothetisch die Frist zugrundezulegen sein, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (so BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 a der Gründe; für den Fall der Beendigungskündigung BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB …und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83, aaO.).
Der Senat gibt daher für einen derartigen Fall einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung die früher vertretene Ansicht (Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 3 a bb der Gründe) auf, im Rahmen der Prüfung des § 626 BGB sei auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen.
c) Eine außerordentliche Änderungskündigung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 b der Gründe) weiter nur begründet, wenn neben der für den Arbeitgeber unabweisbar notwendigen alsbaldigen Änderung der Arbeitsbedingungen diese auch dem Gekündigten zumutbar sind, denn diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Es ist zwar richtig, daß § 15 KSchG mit dem Ausschluß der ordentlichen Kündigung bei Organvertretern lex specialis im Verhältnis zu § 78 BetrVG ist (so BAG Urteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 279/86 - AP Nr. 28 zu § 15 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe …und vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35, aaO., zu II 3 b aa 3 der Gründe;… siehe ferner Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO., § 15 Rz 61, m.w.N.), das besagt aber nicht, daß auch noch der Ausschluß einer außerordentlichen Änderungskündigung über den Regelungsgehalt des § 15 KSchG hinaus hingenommen werden müßte (ebenso Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 3 b bb am Ende), wenn die mit ihr bezweckten Folgen - wie vorliegend - sozial gerechtfertigt abgemildert werden.
- BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung - …
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Da der Gesetzgeber in § 626 BGB geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gerechtfertigt ist, sind die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG anzuwenden (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).Es ist zwar richtig, daß § 15 KSchG mit dem Ausschluß der ordentlichen Kündigung bei Organvertretern lex specialis im Verhältnis zu § 78 BetrVG ist (so BAG Urteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 279/86 - AP Nr. 28 zu § 15 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35, aaO., zu II 3 b aa 3 der Gründe;… siehe ferner Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO., § 15 Rz 61, m.w.N.), das besagt aber nicht, daß auch noch der Ausschluß einer außerordentlichen Änderungskündigung über den Regelungsgehalt des § 15 KSchG hinaus hingenommen werden müßte (…ebenso Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 3 b bb am Ende), wenn die mit ihr bezweckten Folgen - wie vorliegend - sozial gerechtfertigt abgemildert werden.
- BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Auch hiervon geht das Beschwerdegericht aus, wenn es unter Auswertung früherer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung wegen Betriebsstillegung bei tariflich oder individualrechtlich ausgeschlossener ordentlicher Kündigung (vgl. Senatsurteile vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB und vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141) die Möglichkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung in Betracht gezogen hat.Das entspricht der Rechtsprechung des Senats für den ähnlichen Fall einer geplanten Betriebsstillegung, wobei der Senat auch in diesem Fall den wichtigen Kündigungsgrund in der Unzumutbarkeit des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz Unmöglichkeit, Arbeit anzubieten, gesehen hat; die Ausschlußfrist beginne erst mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer nicht mehr weiterbeschäftigt werden könne (BAGE 48, 220, 225 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92
Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für …
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Auch hiervon geht das Beschwerdegericht aus, wenn es unter Auswertung früherer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung wegen Betriebsstillegung bei tariflich oder individualrechtlich ausgeschlossener ordentlicher Kündigung (vgl. Senatsurteile vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB und vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141) die Möglichkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung in Betracht gezogen hat.Im Anschluß an die Darlegungen der Arbeitgeberin hat das Landesarbeitsgericht angenommen, diese Personalmaßnahme sei mit Wirkung vom 1. Januar 1993 auch durchgeführt worden, wobei sie im übrigen nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen sei, was zutreffend ist (ständige Rechtsprechung, u. a. BAG Urteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EZA, aaO.).
- BAG, 24.04.1969 - 2 AZR 319/68
Mitglied des Betriebsrates - Kündigungsschutz - Kündigung - Änderung der …
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Denn dem besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG ist Rechnung getragen, weil der Fortbestand und die Stetigkeit der jeweiligen Arbeitnehmervertretung gesichert sind (so BAG Urteil vom 24. April 1969 - 2 AZR 319/68 - AP Nr. 18 zu § 13 KSchG m. Anm. von Wiese;… siehe auch KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 9, 10, m,w.N.). - BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltslos annimmt oder nicht: In beiden Fällen ist bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht auf die eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisse, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung mit Anm. Löwisch/Knigge und Lieb und BAG Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… vgl. zum Ganzen KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 88, 92, m.w.N.), vorliegend also das Vertragsangebot, als Verkäuferin mit Kassiertätigkeit nach Gehaltsgruppe III mit den besonderen Modalitäten des Arbeitgeberangebots (vgl. nachfolgend zu c) weiter tätig zu sein, das der Arbeitnehmer, sofern der Arbeitgeber an der Änderungskündigung festhält, auch noch nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung annehmen kann. - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Dabei soll im Falle einer Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern, bei denen eine ordentliche Kündigung nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist, hypothetisch die Frist zugrundezulegen sein, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (…so BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 a der Gründe; für den Fall der Beendigungskündigung BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83, aaO.). - BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67
Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im …
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Dabei soll im Falle einer Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern, bei denen eine ordentliche Kündigung nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist, hypothetisch die Frist zugrundezulegen sein, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (…so BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 a der Gründe; für den Fall der Beendigungskündigung BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB …und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83, aaO.). - BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltslos annimmt oder nicht: In beiden Fällen ist bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht auf die eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisse, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung mit Anm. Löwisch/Knigge und Lieb und BAG Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… vgl. zum Ganzen KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 88, 92, m.w.N.), vorliegend also das Vertragsangebot, als Verkäuferin mit Kassiertätigkeit nach Gehaltsgruppe III mit den besonderen Modalitäten des Arbeitgeberangebots (vgl. nachfolgend zu c) weiter tätig zu sein, das der Arbeitnehmer, sofern der Arbeitgeber an der Änderungskündigung festhält, auch noch nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung annehmen kann. - BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 29/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972) gilt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern mit dem besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG. - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 279/86
Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem auf See beschäftigten Koch …
- BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
- BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84
Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75
Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer …
- BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93
Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung
- BAG, 14.01.1959 - 4 AZR 68/56
Anspruch auf tarifgemäße Vergütung - Einstufung in Vergütungsgruppe - …
- BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
Knappschaftsangestelltentarifvertrag - Anspruch auf Höhergruppierung - …
- BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, zu B II 1 der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7, zu II 1 d der Gründe). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Eine Rechtfertigung der vorgeschlagenen Vergütung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung für die neue Tätigkeit aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 "Tarifautomatik").Insoweit hat der Senat ausgeführt, bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung müsse die Vergütungsänderung nur dann nicht selbständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergebe, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt werde (18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185).
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Da der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 Abs. 1 BGB ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
b) War die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber unzumutbar, weil er dem Arbeitnehmer keine Arbeit mehr anbieten konnte, hat der Senat bisher die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht vor Ablauf des Zeitraums beginnen lasen, in dem der betroffene Arbeitnehmer noch weiterbeschäftigt werden konnte (Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141; Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969); unzumutbar werde die Aufrechterhaltung des inhaltsleeren Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber jedenfalls frühestens dann, wenn er den betreffenden Arbeitnehmer im Betrieb überhaupt nicht mehr mit sinnvoller Arbeit beschäftigen könne. - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Unternehmerentscheidung sei inhaltlich nicht von den Arbeitsgerichten zu überprüfen (vgl. u. a. BAGE 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12, aaO, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl und BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 und IV der Gründe; BAG Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen); dies sei gerade nicht in die Kompetenz der Arbeitsgerichte gegeben, weil nach der gegenwärtigen Wirtschafts- und Sozialordnung der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko für die zweckmäßige Einrichtung und Gestaltung des Betriebes trage und die Richter überfordert wären, wenn sie dem Arbeitgeber eine "bessere" betriebliche Organisation oder eine andere Art der Kostenersparnis vorschreiben wollten. - BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Darüberhinaus müssen die neuen Bedingungen dem Gekündigten zumutbar sein, wobei beide Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen (Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969; siehe neuerdings auch Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Der in §§ 54, 55 BAT, 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.
Bei der Prüfung der personenbedingten Änderungskündigung aus wichtigem Grund wäre der Überprüfungsmaßstab zu berücksichtigen, wie er im Beschluß des Senats vom 21. Juni 1995 (- 2 ABR 28/94 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) beschrieben ist.
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
a) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 80, 185) .Ist die Veränderung der Tätigkeit als solche unabweisbar und daher geeignet, eine darauf gerichtete außerordentliche Änderungskündigung zu rechtfertigen, so gilt dies auch hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 80, 185).
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rechtspr., vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969; Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).Es ist auch im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Beschwerdegericht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Betriebsratsvorsitzenden nicht - wie an sich geboten - auf die weitere absehbare Vertragsdauer (also z.B. auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG), sondern mit der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969;… Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35, aaO; für die betriebsbedingte Änderungskündigung einschränkend Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36, aaO) auf die mangels ordentlicher Kündbarkeit des Betriebsratsvorsitzenden konkret nicht einschlägige und daher "fiktive" Kündigungsfrist (hier Regelfrist: drei Monate zum Monatsende) abgestellt hat.
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats 21. Juni 1994 - 2 ABR 28/94 -BAGE 80, 185; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; zuletzt etwa 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Es ist nicht Sache des Arbeitsgerichts, dem Arbeitgeber eine "bessere" oder "richtigere" Unternehmenspolitik vorzuschreiben und damit in die Kostenkalkulation des Arbeitgebers einzugreifen (…so schon Senatsurteil vom 30. April 1987 - AP Nr. 42, aaO; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 192 f. = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG, zu B II 2 a bb der Gründe, mit kritischer Anm. von U. Preis). - BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05
Außerordentliche Änderungskündigung
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04
Betriebsratsmitglied - Kündigung
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04
Massenänderungskündigung
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Köln, 15.07.1998 - 2 Sa 1247/97
Wirksamkeit einer betrieblich bedingten außerordentlichen Änderungskündigung …
- ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 BV 9/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Cottbus, 19.06.2007 - 6 BV 12/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 84/04
Massenänderungskündigung
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 17/07
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 609/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 643/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07
Änderungskündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
Änderungskündigung, Entgeltreduzierung, Sanierungsplan, dringende betriebliche …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06
Änderungskündigung
- LAG Hessen, 14.04.2000 - 2 Sa 1687/98
Fristlose Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Unmöglichkeit der …
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1095/06
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 TaBV 2/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - betrieblicher Grund - …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 04.05.1999 - 13 (3) TaBV 141/98
Recht zur Kündigung wegen Vereinbarung der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hamm, 10.12.2010 - 10 Sa 1509/10
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Verdachtskündigung; strafbare …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
Änderungskündigung, Auslegung, Bestimmtheit, betriebsbedingt, Entgeltabsenkung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
- ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12
Kündigung mit Auslauffrist - sinnentleertes Arbeitsverhältnis
- LAG Köln, 29.08.2002 - 5 Sa 586/02
Außerordentliche Kündigung, betriebsbedingt, Altersteilzeit
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 409/99
Wirksamkeit der gegenüber einem betrieblichen Funktionsträger ausgesprochenen …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 405/99
Wirksamkeit der gegenüber einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen …
- ArbG Essen, 18.03.2021 - 1 Ca 3015/20
Inwieweit besteht nach dem SEGB ein Sonderkündigungsschutz zugunsten von …
- ArbG Essen, 10.08.2011 - 4 Ca 738/11
Wirksamkeit einer fristlosen Änderungskündigung mit Auslauffrist wegen …
- ArbG Freiburg, 19.05.2011 - 2 Ca 136/10
Krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit einer …
- LAG Köln, 29.08.2002 - 5 (7) Sa 587/02
Außerordentliche Kündigung, betriebsbedingt, Altersteilzeit
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 363/99
Wirksamkeit der gegenüber einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen …
- ArbG Cottbus, 26.06.2007 - 8 BV 7/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Herne, 19.04.2001 - 4 BV 10/01
Einordnung als zuständiger Betriebsrat auf Grund Fortschreibung der …
- ArbG Leipzig, 07.02.2008 - 8 Ca 3885/07