Rechtsprechung
BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- IWW
- Judicialis
Außerordentliche Kündigung, Betriebsrat
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung; Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds vor der Ersetzung der Zustimmung; Fehlen des Rechtsschutzinteresses; Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 103; BGB § 626
Aaußerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung als wichtiger Grund; Rechtsschutzbedürfnis für ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Subjektive Selbsteinschätzung in eidesstattlicher Versicherung kein Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 14.01.2004 - 7 BV 72/03
- LAG Bremen, 05.10.2004 - 1 TaBV 11/04
- BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
Papierfundstellen
- DB 2006, 846
- NZA-RR 2006, 392 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
Soweit der Senat angenommen hat, ein Zustimmungsersetzungsverfahren werde "gegenstandslos", wenn die Mitgliedschaft des betroffenen Arbeitnehmers im Betriebsrat erlösche (vgl. etwa BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 17; 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 102, 30) , erledigt sich das Verfahren dadurch weder von Amts wegen noch wird ein bereits ergangener, die Zustimmung des Betriebsrats ersetzender, aber noch nicht formell rechtskräftiger Beschluss wirkungslos. - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Gibt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (st. Rspr., BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 23; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - zu II 2 a der Gründe mwN) . - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
Zulässig ist jedoch eine sog. vorsorgliche Kündigung, wie sie im Arbeitsleben gewöhnlich für den Fall ausgesprochen wird, dass die mit ihr erstrebte Rechtsfolge nicht schon zuvor oder zeitgleich durch einen anderen Auflösungstatbestand, z. B. durch eine außerordentliche fristlose Kündigung, bewirkt wird (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5). - LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
II.Auch die zulässigerweise (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5) am 13.08.2008 ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht zum 30.09.2008 auflösen (vgl. § 4 Satz 1 KSchG). - LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13
Aussetzung - Zustimmungsersetzung; Aussetzung - Zustimmungsersetzung
Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kein Arbeitsverhältnis (mehr), fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Arbeitsgebers an der Fortsetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Sinne von § 103 Abs. 2 BetrVG ( BAG 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 120/30, zu II 1; 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55, zu B II 1 a ).Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 BGB würde in unvertretbarem Maß eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über einen früheren Beendigungstatbestand abwarten müsste ( BAG 24. November 2005 a. a. O., zu B II 1 b, c ).
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
Außerordentliche/verhaltensbedingte Kündigung
Die vorsätzlich erfolgte Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber stellt sogar einen wichtigen Grund an sich i.S.d. § 626 BGB für den Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung dar (BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13). - LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …
Darauf hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung schon mehrfach erkannt (vgl. BAG…, Urteil vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 24. November 2005- 2 ABR 55/04 - juris; BAG, Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - juris; BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - juris). - LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 18 TaBV 2/08
Außerordentliche Kündigung - Entgegennahme von Hefegeld
Es müssen also Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (BAG vom 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - NZA 2008, 1081 ff.; BAG vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - AP Nr. 55 zu § 103 BetrVG 2001 Nr. 5; BAG vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219 ff.).
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