Rechtsprechung
BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung - Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Bezichtigung der Begehung einer Straftat
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und Arbeitsvertragspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
KSchG § 15
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 14.03.1985 - 1 BV 14/84
- LAG Niedersachsen, 09.07.1985 - 13 TaBV 2/85
- BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Papierfundstellen
- NZA 1987, 392 (Ls.)
- BB 1987, 1952
- DB 1987, 1304
- JR 1987, 308
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG, aa0 sowie BAG Urteil vom 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).Es hat jedoch nicht beachtet, daß das Erfordernis, bei der Prüfung des wichtigen Grundes zur Kündigung eins Amtsträgers einen "besonders strengen Maßstab" anzulegen nur dazu dient, die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amt zu gewährleisten (vgl. BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG unter Hinweis auf BAG 1, 185 und 2, 138; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0).
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Sofern der Beteiligte zu 3) diese Behauptungen bewußt unrichtig bestätigt haben sollte, stellte ein solches Verhalten eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar und ist grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. von § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung geeignet (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu 611 BGB Beschäftigungspflicht, m. w. N.; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69
Betriebsratsmitgliedskündigung
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 178 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG m. w. N.; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; BAG 26, 219 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 -) ist bei der beabsichtigten Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst danach zu differenzieren, ob diesem eine reine Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen wird oder ob die Arbeitspflichtverletzung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied steht.
- BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 178 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG m. w. N.; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; BAG 26, 219 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 -) ist bei der beabsichtigten Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst danach zu differenzieren, ob diesem eine reine Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen wird oder ob die Arbeitspflichtverletzung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied steht. - BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Darüber hinaus war im Oktober 1984 bei der Einleitung des Verfahrens nach § 103 Abs. 1 BetrVG noch ein Mitglied durch Krankheit verhindert und der Beteiligte zu 3) hatte kein Stimmrecht, weil er im Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG nicht an der Beratung und Beschlußfassung über eine ihn betreffende Kündigung teilnehmen darf (Urteil des Senats vom 23. August 1984, BAG 46, 258 = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972). - BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Es hat jedoch nicht beachtet, daß das Erfordernis, bei der Prüfung des wichtigen Grundes zur Kündigung eins Amtsträgers einen "besonders strengen Maßstab" anzulegen nur dazu dient, die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amt zu gewährleisten (vgl. BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG unter Hinweis auf BAG 1, 185 und 2, 138; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Die in dem strengeren Prüfungsmaßstab zum Ausdruck kommende Tat- und Situationsgerechtigkeit ist in solchen Fällen keine verbotene Besserstellung des Betriebsratsmitglieds, sondern Folge der Beachtung der besonderen Sachlage (BAG 33, 1 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m. w. N.; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; insbesondere BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen von § 103 BetrVG durch das Beschwerdegericht kann in der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftiger Weise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB). - BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Nach der Rechtsprechung des Senats(Beschlüsse vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77, - BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 undvom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentliche Kündigung gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen. - BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80
Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
In einem solchen Fall nimmt der verbleibende Rest-Betriebsrat in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG die Mitbestimmungsrechte wahr (BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972;… KR-Etzel, 2. Aufl. § 102 BetrVG Rz 24 e). - BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche …
- BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters
- BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
- BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen von § 103 BetrVG durch das Beschwerdegericht kann in der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur Kündigung abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68).Wird einem Betriebsratsmitglied dagegen lediglich die Verletzung einer Amtspflicht vorgeworfen, so ist die Kündigung unzulässig und nur ein Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG möglich (Senat 23. Oktober 1969 - 2 AZR 127/69 - BAGE 22, 178; 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 1; 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105).
Mit Rücksicht auf die besondere Konfliktsituation, in der sich das Betriebsratsmitglied befindet, ist die außerordentliche Kündigung aber nur gerechtfertigt, wenn unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabs das pflichtwidrige Verhalten auch als schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu werten ist (vgl. BAG 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - aaO.).
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
Zu diesen gehört auch die Wahrnehmung des Zustimmungsrechts aus § 103 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zu B II 1 der Gründe) . - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …
Es ist jedoch möglich, dass ein bestimmtes Verhalten sowohl Amtspflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht als auch die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt (BAG…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 39, juris = NZA 2013, 143; BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Rn. 26, juris = ZTR 1987, 125; BAG…, Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - Rn. 24, juris).Arbeitnehmer, die dem Betriebsrat nicht angehören, sind solchen Konfliktsituationen von vornherein nicht ausgesetzt (BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Rn. 28, juris = AP Nr. 95 zu § 626 BGB).
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952). - ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Pflichtverletzungen, die zugleich mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängen zum Schutze des Betriebsratsmitglieds und seiner Amtsführung an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Die B 1987, 1304; BAG 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAGE 12, 141). - BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91
Abmahnung - Betriebsratsmitglied
aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, wenn einem Betriebsratsmitglied lediglich die Verletzung einer Amtspflicht zum Vorwurf gemacht werde, sei eine Kündigung unzulässig und nur ein Ausschlußverfahren nach § 23 BetrVG möglich; andererseits komme eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliege, wobei an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen sei als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe, m. w. N., u. a. auf BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 -, n.v.). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses
Dabei ist allerdings bei der Prüfung eines wichtigen Grundes ein besonders strenger Maßstab anzulegen, weil ein Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört, nicht der gleichen Konfliktsituation ausgesetzt ist wie ein Betriebsratsmitglied, der im Rahmen seiner Amtstätigkeit seine Arbeitsvertragspflichten verletzt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB;… Richardi, BetrVG, 13. Auflage 2012, Anhang zu § 103, Rn. 21 m.w.N.). - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Zu Unrecht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verletzung von Amts- und Arbeitsvertragspflicht ein besonders strenger Maßstab "anzulegen sei" (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), führe zu einer unzulässigen Begünstigung des Amtsträgers.Der besonders strenge Maßstab dient nur dazu, die Amtstätigkeit des Betriebsratsmitglieds zu schützen (BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - nicht veröffentlicht und Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO).
- BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
An die Berechtigung einer solchen fristlosen Entlassung sei ein "strengerer Maßstab" anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, unter II 4 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter 2 b aa der Gründe, m.w.N.). - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör
In solchen Fällen ist an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer" Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zu B II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 29). - LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren …
- BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20
1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 105/10
Verhaltensbedingte Kündigung eines Gabelstaplerfahrers - Arbeitsantritt unter …
- LAG Niedersachsen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Beleidigung eines …
- ArbG Düsseldorf, 13.07.1999 - 6 Ca 2528/99
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20
Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter …
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 TaBV 9/19
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Erpressung
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14
Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 TaBV 51/07
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Anstiftung zur …
- LAG Düsseldorf, 30.11.1999 - 6 Sa 1244/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen …
- BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87
Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …
- LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Düsseldorf, 06.01.2004 - 6 Sa 1387/03
Rechtswirksamkeit einer Kündigung; Pflichtwidrigkeit des Verhaltens eines …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01
Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw. …
- ArbG Hamburg, 11.09.1995 - 21 BV 6/95
Abmahnung wegen Versandes eines Leserbriefes an eine Zeitschrift und Schädigung …
- ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 9 Sa 890/93
Außerordentliche Kündigung wegen Werbung für Scientology
- BAG, 08.09.1988 - 2 ABR 18/88
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds