Weitere Entscheidung unten: AGH Hessen, 29.09.2017

Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56067
AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,56067)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,56067)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,56067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsanwalt, Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft wegen zahlreicher, schwerwiegender beleidigender und unsachlicher Äußerungen; Wirkungslosigkeit von früher verhängten Maßnahmen berufs- und strafrechtlicher Art

  • rabüro.de

    Zum Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Anwaltschaft wegen zahlreicher, schwerwiegender Beleidigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 15.12.2015 - 29024/11

    BONO c. FRANCE

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Nach der Rechtsprechung des EGMR können Disziplinarstrafen gegen einen Rechtsanwalt dessen Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verletzen (vgl. EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 29024/11, AnwBl. 2016, 353).

    Der Schutz der Autorität und Unabhängigkeit der Justiz einerseits und die Meinungsfreiheit des Rechtsanwalts müssen andererseits bei der Bewertung von anwaltlicher Kritik in Einklang gebracht werden, wobei neben dem Inhalt auch der Kontext der Kritik und der Mandatsbezug zu berücksichtigen sind (EGMR Urteil vom 12. Januar 2016 - 48074/10, AnwBl. 2016, 353).

  • BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung einer berufsständischen Rüge wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Solange es unterhalb der von § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO festgestellten Schwelle bleibt, muss hingenommen werden, selbst wenn es dem Ansehen des Anwaltsstandes abträglich ist (vgl. BVerfG, BVerfGE 76, 171; BVerfG, BRAK-Mitt. 2008, 123; Feuerich/Weyland , BRAO - Kommentar, 9. Aufl., München, 2016, § 43a Rn. 34).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Wahrnehmung der Mandanteninteressen dem Rechtsanwalt nicht immer die Möglichkeit gibt, schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen (BVerfG Beschluss vom 15. April 2008 - 1 BvR 1793/07, AnwBl. 2008, 463 ff. = NJW 2008, 2424 ff.).

  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Auf die Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17, BRAK-Mitt. 2017, 239), wonach bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungsfreiheit zu berücksichtigen sei, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten sei, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (dort konkret: Vergleich der Vorgehensweise eines Richters mit dem Verhalten des NS-Richters G), kommt es nicht an.
  • EGMR, 12.01.2016 - 48074/10

    Im Verfahren darf Richtern auch schon einmal "vorsätzliche Verzerrung der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Der Schutz der Autorität und Unabhängigkeit der Justiz einerseits und die Meinungsfreiheit des Rechtsanwalts müssen andererseits bei der Bewertung von anwaltlicher Kritik in Einklang gebracht werden, wobei neben dem Inhalt auch der Kontext der Kritik und der Mandatsbezug zu berücksichtigen sind (EGMR Urteil vom 12. Januar 2016 - 48074/10, AnwBl. 2016, 353).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Dann sei ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, AnwBl. 2016, 558 ff.).
  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 RVs 55/15

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei Äußerung von Schmähkritik mit persönlicher

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Dies nimmt das OLG Hamm (Beschluss vom 7. Mai 2015 - 5 RVs 55/15, BRAK-Mitt. 2015, 245, 247) an, wenn kein Sachzusammenhang zu den in Streit stehenden Rechtsfragen besteht und die Ausführungen die eigene Rechtsposition in keiner Weise argumentativ untermauern, sondern den Betroffenen lediglich persönlich kränken.
  • OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 7 UF 67/12

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder auf einen Elternteil

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Neuss wurde vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. Mai 2012 - II-7 UF 67/12) zurückgewiesen, woraufhin Rechtsanwalt N mit Schriftsatz vom 12. Mai 2012 ausgeführt hat:.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Grundsätzlich unterliegt die anwaltliche Berufsausübung der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Anwalts (so BVerfG, BVerfGE 63, 266, 288 f.; Feuerich/Weyland , BRAO - Kommentar, 9. Aufl., München, 2016, § 43a Rn. 33).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person, die gleichsam an den Pranger gestellt wird, bestehen (so bereits BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272 ff. = NJW 1991, 95 ff.).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
    Solange es unterhalb der von § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO festgestellten Schwelle bleibt, muss hingenommen werden, selbst wenn es dem Ansehen des Anwaltsstandes abträglich ist (vgl. BVerfG, BVerfGE 76, 171; BVerfG, BRAK-Mitt. 2008, 123; Feuerich/Weyland , BRAO - Kommentar, 9. Aufl., München, 2016, § 43a Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AGH Hessen, 29.09.2017 - 2 AGH 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58977
AGH Hessen, 29.09.2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,58977)
AGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,58977)
AGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 2017 - 2 AGH 14/14 (https://dejure.org/2017,58977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18

    Begründungspflicht der Mitteilung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer an den

    AGH Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2017 - 2 AGH 14/14 -.
  • BGH, 20.07.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18

    Postulationsfähigkeit hinsichtlich eines Antrags auf Zulassung der Berufung bzgl.

    AGH Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2017 - 2 AGH 14/14 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht