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   AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12 (https://dejure.org/2013,22952)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.04.2013 - 2 AGH 22/12 (https://dejure.org/2013,22952)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. April 2013 - 2 AGH 22/12 (https://dejure.org/2013,22952)
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  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12
    Zu diesen Gründen zählen Verstöße gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot, die negative Einstellung gegenüber einer Partei unter Bevorzugung der anderen Partei und unsachliche Äußerungen oder die willkürliche Benachteiligung oder Behinderung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 47 f.).

    Das Brandenburgische OLG hat in einem Beschluss vom 15.09.1999 (Az.: 1 W 14/99; veröffentlicht in MDR 2000, 47 f.) entschieden, dass ein Richter, der wegen eines sachlich nicht gerechtfertigten, aggressiven Verhaltens gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei, die zudem eine Verkürzung der Parteirechte zur Folge gehabt habe, erfolgreich als befangen abgelehnt worden sei, auch in einem gleichzeitig anderen geführten Rechtsstreit, in dem derselbe Prozessbevollmächtigte dieselbe Partei vertrete, als befangen abgelehnt werden kann.

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 156, 269 = NJW 2004, 164 f. und Meyer-Goßner a.a.O., § 24 Rdnr. 8).
  • OLG Nürnberg, 05.04.1965 - 1 W 15/65
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12
    1 W 15/65; veröffentlicht in MDR 1965, 667) entschieden, dass eine Partei, die einen Richter in drei laufenden Prozessen mit Erfolg abgelehnt habe, diesen Richter auch in einem gleichzeitig anhängigen vierten Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen könne.
  • OLG Hamm, 27.04.1989 - 3 Ws 255/89
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12
    Auch in einer derartigen Konstellation kann der Ablehnungsbeschluss nicht angefochten werden (vgl. OLG Köln, a.a.O.; Beschluss vom 27.04.1989 -, Az.: 3 Ws 255/89; Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 8).
  • BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    In zwei anderen Fällen, in denen es ebenfalls um eine gegen die Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen gerichtete Beschwerde ging, hat der Anwaltsgerichtshof Hamm dieses Rechtsmittel zwar als unzulässig angesehen; aus den Begründungen folgt indessen, dass dies allein aus der entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO folgen soll, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen erkennenden Richter nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (Beschlüsse vom 12. April 2013 - 2 AGH 21/12 und 2 AGH 22/12 -, juris).
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