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OLG Dresden, 03.12.2003 - 2 AK 62/03 |
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Verfahrensgang
- OLG Dresden, 03.12.2003 - 2 AK 62/03
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Thomas Pfeiffer sowie die Richter Klaus Budewig, Ulrich Hagenloch, Alfred Graf von Keyserlingk, Hans Dietrich Knoth, Hans v.Mangoldt, Siegfried Reich, HansPeter Schneider und Hans-Heinrich Trute am 22. April 2004 beschlossen: 1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Dezember 2003 (2 AK 62/03) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf verletzt hat.
Mit seiner am 5. Januar 2004 begründeten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den ihm am 5. Dezember 2003 mitgeteilten Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Dezember 2003 (2 AK 62/03).