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OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 937 Abs 2 ZPO
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.e. negativen Kompetenzkonflikts zwischen zwei Amtsgerichten durch das Oberlandesgericht; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- judicialis
ZPO § 12; ; ZPO § 13; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 937 Abs. 2; ; BGB § 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zuständigkeitsbestimmung im Fall des negativen Kompetenzkonfliktes zweier (Amts-)Gerichte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Speyer - 31b C 99/08
- AG Kusel, 07.04.2008 - 2 C 119/08
- AG Kusel, 10.04.2008 - 2 C 119/08
- OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08
Wird zitiert von ...
- AG Wiesbaden, 08.07.2011 - 92 C 3406/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen …
Das Gericht war auch nicht gehalten, auf den Verweisungsantrag hin, der Gegenseite rechtliches Gehör zu gewähren, denn die unterbliebene Anhörung ist im Verweisungsverfahren unschädlich, wenn der Beklagte auch vor der begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss (vgl. Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.04.2008, 2 AR 13/08 mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtssprechung, zitiert nach juris).