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BGH, 24.06.2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 65 Abs. 1 Satz 3, Satz 5, Abs. 4 JGG; § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG
Zuständigkeit für die Überwachung von jugendstrafrechtlichen Auflagen (Zweckmäßigkeit der Abgabe der Zuständigkeit; Vorsprache des Verurteilten; Bewährungsüberwachung) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Abgabe eines Verfahrens bei Veränderung des Wohnsitzes; Gerichtliche Zuständigkeit für die nachträgliche Entscheidung über die Auflage aus einem Urteil
- Judicialis
JGG § 65 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 65 Abs. 1 S. 3
Abgabe des Verfahrens gegen einen jugendlichen Angeklagten hinsichtlich erforderlicher nachträglicher Entscheidungen an das Gericht des neuen Wohnorts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Limburg, 10.10.2007 - 51 Ls 4 Js 4876/07
- BGH, 24.06.2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.09.2010 - 32 Ss 207/09
Nachholung im Urteil versehentlich unterlassener Entscheidung über die …
Demgegenüber vertreten das Kammergericht (StraFo 2009, 437, zitiert nach juris) und das OLG München (AnwBl 1998, 50, zitiert nach juris) die einschränkende Auslegung, dass eine nachträgliche Entscheidung durch das erkennende Gericht tatsächlich nur dann getroffen werden könne, wenn eine Entscheidung zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht möglich war. - BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 133/20
Entscheidung des Zuständigkeitsstreits durch das gemeinschaftliche oberste …
Auf Zweckmäßigkeitserwägungen (…vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 8. September 2015 - 2 ARs 211/15, juris Rn. 2;… vom 5. August 2015 - 2 ARs 120/15, juris Rn. 5; vom 24. Juni 2009 - 2 ARs 231/09, StraFo 2009, 437) kommt es dann nicht an.