Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.2000

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   BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99, 2 AR 217/99   

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BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99, 2 AR 217/99 (https://dejure.org/2000,4514)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 ARs 489/99, 2 AR 217/99 (https://dejure.org/2000,4514)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 ARs 489/99, 2 AR 217/99 (https://dejure.org/2000,4514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Verteidiger - Ausschluß - Beteiligung - Anschließungsverfahren - Vereiteln - Zwangsvollstreckung - Sicherungsabtretung - Pfändung - Gehalt - Teilnahme

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § ... 141 Abs. 3; ; StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 138 d Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 97 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 97 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 288; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; ZPO § 829 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 1
    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
    Im übrigen würde selbst das Unterbleiben einer Belehrung des Mitbeschudigten W. die Verwertung seiner Angaben gegen den Mitbeschuldigten S. nicht hindern (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 Rdn. 20).
  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
    Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Zurückweisung eines Verteidigers, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. hierzu BGHR StPO § 138 a Anwendungsbereich 1), ist hier nicht gegeben.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
    Die nachträgliche Sicherungsabtretung ist auch bei der Absicht der Gläubigerbenachteiligung nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 288 StGB) oder die guten Sitten nach §§ 134, 138 BGB nichtig, sondern ist anfechtbar nach den Vorschriften der Konkurs-/Insolvenzordnung oder des Anfechtungsgesetzes (BGH BB 1968, 1057).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Dringen die Verfahrensbeschwerden der Staatsanwaltschaft somit schon deshalb durch, weil das Landgericht zu Unrecht Angaben der Angeklagten C. und A. im Ermittlungsverfahren für unverwertbar erachtet hat, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass ein Verwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht jeweils nur zu Gunsten desjenigen Angeklagten wirkt, demgegenüber der Verstoß begangen wurde, nicht aber auch zu Gunsten von Mitbeschuldigten und Mitangeklagten (so aber BGH NStZ 1994, 595, 596; ebenso BGH wistra 2000, 311, 313; NJW 2002, 1279; zustimmend Diemer aaO § 136 Rdn. 26; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 20; a.A. Gleß in Löwe-Rosenberg aaO Rdn. 90 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Seine Verletzung berührt noch weniger als eine Verletzung der Rechte aus § 136 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGHSt 47, 233, 234; BGHR StPO § 136 Belehrung 5; BGH wistra 2000, 311, 313; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366, 372 f.) den Rechtskreis eines Mitbeschuldigten.
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Der 2. Strafsenat hat diese Rechtsprechung aufgegriffen und ausgeführt, dass selbst das Unterbleiben einer Belehrung des einen Mitbeschuldigten die Verwertung seiner Angaben gegen einen anderen Mitbeschuldigten nicht hindern würde (BGH wistra 2000, 311, 313).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Ein Verwertungsverbot würde sich daher aus den gleichen Gründen wie im Fall der unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht auf ihn erstrecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234; Beschluss vom 20. März 2000 - 2 AR 217/99, wistra 2000, 311, 313; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; offengelassen in BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 und Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, NStZ 2009, 281, Rn. 18 (insoweit in BGHSt 53, 112 nicht abgedruckt); siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 691/08, BGHSt 53, 191 Rn. 14 ff. (Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO); zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von rechtskreisbezogenen Überlegungen bei der Bestimmung der Rechtsfolgen von Verfahrensverstößen vgl. BVerfG, NStZ 2014, 528, 529; NJW 2011, 207, 211 (zu Art. 38 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK.
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auf eine angeblich unzulängliche Belehrung der Mitangeklagten nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich die Angeklagte nicht berufen; ihre Rechte werden hierdurch nicht berührt (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 5; BGH wistra 2000, 311, 313; Nack StraFo 1998, 366, 372 f.).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Dessen Geständnis bleibt trotz der unterbliebenen Belehrung im Verfahren gegen den Angeklagten M. grundsätzlich verwertbar (BayObLG 93, 207 = NJW 94, 1296; ; BGH NStZ 94, 595, 596; wistra 00, 311, 313; a.A. Dencker StV 95, 232; LR-Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136 Rdz. 90; Brüssow StraFo 98, 298; R. Hamm NJW 96, 2189).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren über den Ausschluss des

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung vom 21. März 2000 (2 ARs 489/99, www.juris.de), die allerdings vom Oberlandesgericht Celle nicht erwähnt wird, die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für gegeben erachtet, obwohl bereits im selben Verfahren gegen den Verteidiger wegen einer Tatbeteiligung an der Straftat seiner Mandanten Ermittlungen eingeleitet worden waren.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,44033
BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99 (https://dejure.org/2000,44033)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 ARs 498/99 (https://dejure.org/2000,44033)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 ARs 498/99 (https://dejure.org/2000,44033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 138a StPO; § 288 StGB
    Ausschließung des Verteidigers; Vereiteln der Zwangsvollstreckung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Verteidiger - Ausschluß - Beteiligung - Anschließungsverfahren - Vereiteln - Zwangsvollstreckung - Sicherungsabtretung - Pfändung - Gehalt - Teilnahme

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § ... 141 Abs. 3; ; StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 138 d Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 97 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 97 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 288; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; ZPO § 829 Abs. 3

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99
    Im übrigen würde selbst das Unterbleiben einer Belehrung des Mitbeschuldigten W. die Verwertung seiner Angaben gegen den Mitbeschuldigten S. nicht hindern (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 Rdn. 20).
  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99
    Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Zurückweisung eines Verteidigers, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. hierzu BGHR StPO § 138 a Anwendungsbereich 1), ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99
    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99
    Die nachträgliche Sicherungsabtretung ist auch bei der Absicht der Gläubigerbenachteiligung nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 288 StGB) oder die guten Sitten nach §§ 134, 138 BGB nichtig, sondern ist anfechtbar nach den Vorschriften der Konkurs-/lnsolvenzordnung oder des Anfechtungsgesetzes (BGH BB 1968, 1057).
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