Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14, 2 AR 32/14 - 2 KLs 302 Js 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42323
OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14, 2 AR 32/14 - 2 KLs 302 Js 54/12 (https://dejure.org/2014,42323)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2014 - 2 AR 32/14, 2 AR 32/14 - 2 KLs 302 Js 54/12 (https://dejure.org/2014,42323)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 2 AR 32/14, 2 AR 32/14 - 2 KLs 302 Js 54/12 (https://dejure.org/2014,42323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,42323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, dinglicher Arrest, Wertgebühr

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest, Verfall von Wertersatz und Vergleich bei Pauschgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 51 Abs 1 RVG, Nr 4142 RVG-VV
    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache: Berücksichtigung der Anordnung eines dinglichen Arrestes und des Verfalls von Wertersatz und des Abschlusses eines arbeitsrechtlichen Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Pauschgebühr bei Anordnung eines dinglichen Arrestes und bei Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz; Höhe der Pauschgebühr bei Abschluss eines arbeitsrechtlichen Vergleichs

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4142 ; RVG § 51 Abs. 1
    Höhe der Pauschgebühr bei Anordnung eines dinglichen Arrestes und bei Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dinglicher Arrest - Verfall - Pauschgebür

Verfahrensgang

  • LG Offenburg - 2 KLs 302 Js 54/12
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14, 2 AR 32/14 - 2 KLs 302 Js 54/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12

    Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr des beigeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
  • OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12

    Pauschgebühr; Höhe, Wahlanwaltshöchstgebühr; Grenze

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 117/12

    Voraussetzungen einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Die bloße Dauer einer Hauptverhandlung kann wegen der Einführung des Längenzuschlages nach Nr. 4134 VV RVG bei der Frage des Umfangs im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 3 StR 117/12 - und Beschluss vom 11.02.2014 - 4 StR 73/10, jeweils bei juris); ob hiervon in besonders extremen Fällen eine Ausnahme zu machen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Die bloße Dauer einer Hauptverhandlung kann wegen der Einführung des Längenzuschlages nach Nr. 4134 VV RVG bei der Frage des Umfangs im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 3 StR 117/12 - und Beschluss vom 11.02.2014 - 4 StR 73/10, jeweils bei juris); ob hiervon in besonders extremen Fällen eine Ausnahme zu machen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Unter Berücksichtigung des Gesamtgepräges des Verfahrens stellt eine Pauschgebühr in Höhe von 3.000,- Euro auch kein verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbares Sonderopfer dar (vgl. hierzu BVerfG NStZ-RR 2007, 359).
  • KG, 05.01.2012 - 1 ARs 26/11

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands im Strafverfahren: Gebühr bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
  • LG Rostock, 01.09.2010 - 12 Qs 36/10

    Pflichtverteidigergebühren: Anrechnung der Einziehungsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Wertgebühr, bei der eine Pauschgebühr gesetzlich ausgeschlossen ist (§§ 51 Abs. 1 Satz 2 RVG; LG Rostock AGS 2011, 24; AnwK-RVG/Schneider, 7. Aufl., § 51 Rn. 44; offen gelassen Burhoff, RVG, 4. Aufl., § 51 Rn. 10).
  • OLG Celle, 22.02.2013 - 1 ARs 6/13

    Vorliegen einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt erst nach dessen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06

    Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    Es handelt sich um einen Fall, bei dem die Fahrtzeiten bei der Frage, ob überhaupt eine Pauschgebühr zu bewilligen ist, nicht zu berücksichtigen sind (OLG Hamm NStZ 2007, 343; vgl. auch Burhoff, aaO, § 51 Rn. 135).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
    e) Der Umstand der längeren Abwesenheit des Antragstellers aufgrund der Entfernung zwischen Kanzleisitz K. und Gerichtsort Offenburg (375 km) und die damit einhergehenden längeren Fahrtzeiten war nur in eingeschränktem Umfang zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 1990, 369; aA OLG Karlsruhe StraFo 1997, 254).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1997 - 3 AR 10/97
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 3 Ws 203/12

    Pflichtverteidigervergütung in Adhäsionsverfahren

  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

  • OLG Bremen, 09.10.2014 - Ws 95/14
  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 5 RVGs 81/11

    Pauschgebühr, Gebührenverzicht, Berücksichtigung

  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 2 AR 1/23

    Bewilligung einer Pachvergütung für Pflichtverteidiger im Strafverfahren;

    Daraus folgt weiter, dass die im Zusammenhang mit der Wertgebühr stehenden anwaltlichen Tätigkeiten bei der Feststellung und Bemessung der Pauschgebühr im Übrigen nicht berücksichtigt werden können/dürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 AR 32/14, NStZ-RR 2015, 96 m. w. N.; Burhoff/Volpert, a. a. O., Rn. 10 und Rn. 52; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., § 51 Rn. 8 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht