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   OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05   

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https://dejure.org/2005,27300
OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05 (https://dejure.org/2005,27300)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2005 - 2 ARs 223/05 (https://dejure.org/2005,27300)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05 (https://dejure.org/2005,27300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne Verfahrensabschnitte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BRAGO § 99
    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne Verfahrensabschnitte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Pauschgebühr für einen Verteidiger; Zweck der Vorschrift des § 99 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 12.04.2004 - 2 ARs 39/04

    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05
    Einzelne von der Abtretung nicht erfaßte Tätigkeiten (Besprechungen mit dem Angeklagten, Vorbereitung und Teilnahme an weiteren Hauptverhandlungsterminen) stellen keinen selbständigen Verfahrensabschnitt dar und rechtfertigen die Gewährung einer Pauschgebühr ebenfalls nicht (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 12.04.2005 - 2 ARs 39/04).
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    Besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG werden jedenfalls nicht durch das Stellen von Anträgen in der Hauptverhandlung herbeigeführt, die den Bereich angemessener und sinnvoller Verteidigung überschreiten (hier u.a. : Rechtshilfeersuchen an al Baghdadi und Vernehmung einer Zeugin durch den Sharia-Richter des IS in Raqqa) (Abgrenzung OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12, OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05).

    Da im Rahmen der Verteidigungsstrategie dem Rechtsanwalt ein weiter Spielraum zuzugestehen ist, sieht der Senat deren Grenzen nicht zwingend dort, wo Anträge dem Bereich der Konfliktverteidigung zuzurechnen sind oder von einem durch Wahlverteidiger vertretenen Angeklagten nicht gestellt worden wären (so OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12 Rdn. 7 f. zit. nach juris; OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05 Rdn. 3 zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Demzufolge hat die anwaltliche Tätigkeit, die nicht zu einer sachgerechten Verteidigung, sondern im Rahmen sogenannter "Konfliktverteidigung" entfaltet wird, bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr unberücksichtigt zu bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 in III-5 RVGs 65/12; OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23

    Räumung und Herausgabe der Gewerbefläche eines Büroparks

    Ob für die Zuständigkeit ein Wohnraum- oder ein Geschäftsraummietverhältnis zugrundezulegen ist, ist allerdings allein nach dem Antrag und dem schlüssigen Sachvortrag des Klägers - nicht hingegen nach dessen bloßer Rechtsauffassung - zu entscheiden, da sich hiernach der Streitgegenstand bestimmt (KG NZM 2008, 837; OLG Düsseldorf NZM 2007, 799; OLG Karlsruhe BeckRS 2006, 0032; OLG München MDR 1077, 497; 1979, 939; LG Köln BeckRS 204630; Bub/Treier, Hdb d Gesch.- u Wohnraummiete, 4. Aufl. IX Rz. 13; Zöller/Lückemann, ZPO, 34. Aufl § § 23 GVG Rn. 8; aA OLG Düsseldorf NZM 2008, 479).
  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen

    Dann aber kann die Länge des Verfahrens nicht zur Begründung eines Antrages auf Bewilligung einer Pauschgebühr herangezogen werden ((vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Objektiv sinnvolle Verteidigertätigkeit

    Demzufolge hat die anwaltliche Tätigkeit, die nicht zu einer sachgerechten Verteidigung, sondern im Rahmen bloßer Konfliktverteidigung entfaltet wird, bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr unberücksichtigt zu bleiben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
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