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   BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82   

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https://dejure.org/1982,1703
BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen eine Beschlagnahme der Zollbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 528 (Ls.)
  • MDR 1983, 68
  • NStZ 1983, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82
    Es bestehen aber keine Bedenken, diese Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. BGHSt 18, 381).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht;

    Der Bundesgerichtshof erachtet eine entsprechende Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; ein solches Ergebnis wäre mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Mai 1963 - 2 ARs 66/63, BGHSt 18, 381, 383 f., vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82, NStZ 1983, 30, und vom 29. April 1983 - 2 ARs 118/83, BGHSt 31, 361, 362; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 28); eine entsprechende Anwendung scheidet allerdings dann aus, wenn der Zuständigkeitsstreit durch eines der beteiligten Gerichte verbindlich entschieden werden kann oder zu seiner Klärung andere Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - 2 ARs 388/82, BGHSt 31, 183, 184 f.; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 29 f.).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83

    Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den

    Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlusses des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren.
  • BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

    Es vertritt den Standpunkt, die Einziehung könne gemäß § 46 Abs. 1 OWiG, § 441 Abs. 2 StPO nur mit der sofortigen Beschwerde beim Landgericht angefochten werden, da sie im selbständigen Verfahren angeordnet worden sei; hierdurch unterscheide sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Beschluß des erkennenden Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 - (NStZ 1983, 30) zugrunde gelegen habe.
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 119/83

    Anordnung einer Rückerstattung von einem Mehrerlös an einen geschädigten Mieter -

    Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlüsse des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren.
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