Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,165
BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75 (https://dejure.org/1975,165)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1975 - 2 ARs 296/75 (https://dejure.org/1975,165)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 296/75 (https://dejure.org/1975,165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Anforderungen an die Entlassung aus der Sicherungsverwahrung zur Bewährung - Begriff der "nachträglichen Entscheidungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 214
  • NJW 1976, 336
  • MDR 1976, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
    (Im Anschluß an BGHSt 26, 187).

    Daß es bei nachträglichen Entscheidungen, die von Amts wegen zu treffen sind, für den Zeitpunkt des Befaßtwerdens allein darauf ankommt, wann die Entscheidung erforderlich wird, hat der Senat in BGHSt 26, 187 bereits entschieden.

  • BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
    Das ist das Gericht des ersten Rechtszuges (§ 462 a Abs. 2 Satz 1 StPO) und sind die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte, in deren Bezirk der Verurteilte einsitzt oder während einer zur Zeit der Antragstellung noch nicht abgeschlossenen Strafvollstreckung eingesessen hat (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHSt 26, 118).
  • BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Aufnahme in eine

    Ob die Akten sich zu diesem Zeitpunkt bei der Strafvollstreckungskammer befinden, ist dagegen unerheblich (BGHSt 26, 214, 216; KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rn. 18 mwN).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 ARs 308/06

    Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration

    Ob die Akten sich zu diesem Zeitpunkt bei der Strafvollstreckungskammer befinden, ist dagegen unerheblich (BGHSt 26, 214, 216; KKFischer StPO, 5. Aufl. § 462a Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17

    Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    (a) Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (st. Rspr.; Senat, Beschlüsse vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 296/75, BGHSt 26, 214, 216; vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, NStZ-RR 2012, 358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht