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   BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00, 2 AR 193/00   

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https://dejure.org/2000,5396
BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00, 2 AR 193/00 (https://dejure.org/2000,5396)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - 2 ARs 299/00, 2 AR 193/00 (https://dejure.org/2000,5396)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - 2 ARs 299/00, 2 AR 193/00 (https://dejure.org/2000,5396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Bewährung - Bewährungsaufsicht - Zuständigkeit - Nachträgliche Entscheidung - Stammgericht

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 453

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462 a Abs. 2 S. 2, Abs. 4
    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - AR 26/00
  • AG Hannover - 212 BRs 44/99
  • AG Seesen - 4 AR 36/00
  • BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00, 2 AR 193/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1996 - 2 ARs 80/96

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht -wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93

    Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht -wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01

    Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht

    Die Bedenken, die der Senat gegen diese Rechtsansicht in seinen Beschlüssen vom 8. November 2000 (2 ARs 299/00 = BGHR StPO § 462 a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 2) und vom 22. November 2000 (2 ARs 284/00) geäußert hat, hält er nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 50/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    b) Mit der sodann durch das Amtsgericht Marburg erfolgten wirksamen Übertragung der Bewährungsaufsicht an das Wohnsitzgericht (§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO) wurde das Amtsgericht Nagold nicht nur zuständig für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung der mit dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Marburg vom 8. Mai 2017 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe beziehen, sondern auch für die übrigen der Konzentrationswirkung unterfallenden Verfahren (BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 2 ARs 299/00, BGHR StPO § 462a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 2; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, aaO, § 462a Rn. 72 mwN), mithin auch für die Bewährungsaufsicht aus dem Urteil des Amtsgerichts Marl vom 4. Juni 2013.
  • BGH, 21.11.2001 - 2 AR 153/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit eines nicht beteiligten

    Die Bedenken, die der Senat gegen diese Rechtsansicht in seinen Beschlüssen vom 8. November 2000 (2 ARs 299/00 = BGHR StPO § 462 a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 2) und vom 22. November 2000 (2 ARs 284/00) geäußert hat, hält er nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 08.11.2000 - 2 AR 193/00

    Strafaussetzung - Bewährung - Bewährungsaufsicht - Zuständigkeit - Nachträgliche

    2 ARs 299/00 2 AR 193/00.
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