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   BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 301/19, 2 AR 215/19   

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https://dejure.org/2020,3067
BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 301/19, 2 AR 215/19 (https://dejure.org/2020,3067)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2020 - 2 ARs 301/19, 2 AR 215/19 (https://dejure.org/2020,3067)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 2 ARs 301/19, 2 AR 215/19 (https://dejure.org/2020,3067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 462a Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Strafbefehl bzgl. Annahme der Befassung mit der Sache bei aktenkundigen Tatsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 462a Abs. 1
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Strafbefehl bzgl. Annahme der Befassung mit der Sache bei aktenkundigen Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungswiderruf - und die mit der Sache befasste Strafvollstreckungskammer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10

    Befassung mit der Sache (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung)

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 301/19
    Der Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10).
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