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   BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93   

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https://dejure.org/1993,4213
BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93 (https://dejure.org/1993,4213)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1993 - 2 ARs 343/93 (https://dejure.org/1993,4213)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 2 ARs 343/93 (https://dejure.org/1993,4213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung für die Bewährungsaufsicht aufgrund einer anderen Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93
    Dieser Rechtsgedanke liegt ersichtlich dem Beschluß des Senats vom 19. November 1976 - 2 ARs 373/76 (= BGHSt 27, 68) - zugrunde.".
  • BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01

    Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht

    Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 08.11.2000 - 2 ARs 299/00

    Zuständigkeit für Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen nach

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht -wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 AR 153/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit eines nicht beteiligten

    Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 284/00

    Zuständigkeit für Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen nach

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht - wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96: NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15

    Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht bei mehreren Verurteilungen durch

    Es soll ausgeschlossen sein, dass mehrere Gerichte des ersten Rechtszugs nebeneinander zur Entscheidung nach § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO bezüglich desselben Verurteilten berufen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 2 ARs 343/93, NStZ 1994, 97; Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33 mwN).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit

    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
  • BGH, 16.03.1998 - 2 ARs 47/98

    Zuständigkeit für die nachträgliche Entscheidung über eine Strafaussetzung zur

    Deshalb ist das Amtsgericht Kamen kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die Bewährungsaufsicht bezüglich des Urteils des Amtsgerichts Gelsenkirchen zuständig (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1993 - 2 ARs 343/93 = NStZ 1994, 97).
  • BGH, 22.11.2000 - 2 AR 183/00

    Strafaussetzung - Bewährung - Bewährungsaufsicht - Zuständigkeit - Nachträgliche

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht - wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 08.11.2000 - 2 AR 193/00

    Strafaussetzung - Bewährung - Bewährungsaufsicht - Zuständigkeit - Nachträgliche

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob diese Zuständigkeitskonzentration beim Wohnsitzgericht - wie der Senat unter Bezugnahme auf Anträge des Generalbundesanwalts wiederholt entschieden hat - ohne weiteres von Gesetzes wegen eintritt (vgl. BGH NStZ 1994, 97; Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96; NStZ-RR 2000, 83).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten -

    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
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