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BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.11.2004 - 2 ARs 329/04
Verfahrensverbindung (Rechtshängigkeit; Antrag der Staatsanwaltschaft)
Voraussetzung für eine Verbindung gemäß § 4 Abs. 1 StPO ist, dass die Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt wurde, bereits eröffnet ist (vgl. Senat, Beschl. v. 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92). - BGH, 30.07.2003 - 2 ARs 229/03
Verfahrensverbindung (Sachdienlichkeit)
Die vom Generalbundesanwalt auf die Vorlage des Schöffengerichts Bad Iburg beantragte Verbindung ist nach der Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Münster durch den Eröffnungsbeschuß des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2003 zulässig (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92;… BGHR StPO § 4 Verbindung 10;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 4 Rdn. 5). - BGH, 30.07.2003 - 2 AR 140/03
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Sachdienlichkeit …
Die vom Generalbundesanwalt auf die Vorlage des Schöffengerichts Bad Iburg beantragte Verbindung ist nach der Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Münster durch den Eröffnungsbeschuß des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2003 zulässig (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92;… BGHR StPO § 4 Verbindung 10;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 4 Rdn. 5).
- BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03
Verbindung (Zusammenhang)
Das Schöffengericht ist gegenüber dem Strafrichter ein Gericht höherer Ordnung (BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92). - BGH, 12.11.2004 - 2 AR 204/04
Antrag auf Verbindung von bei verschiedenen Amtsgerichten anhängigen bzw. …
Voraussetzung für eine Verbindung gemäß § 4 Abs. 1 StPO ist, dass die Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt wurde, bereits eröffnet ist (vgl. Senat, Beschl. v. 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92). - BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03 Das Schöffengericht ist gegenüber dem Strafrichter ein Gericht höherer Ordnung (BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92).
- BGH, 05.08.1992 - 2 ARs 318/92
Antrag auf Verbindung zweier Verfahren
Die beantragte Verbindung kann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden, weil im Verfahren des Landgerichts Wiesbaden das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 - und vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92;… Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 4 Rdn. 3).