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   BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15, 2 AR 242/15   

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https://dejure.org/2015,43862
BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15, 2 AR 242/15 (https://dejure.org/2015,43862)
BGH, Entscheidung vom 29.12.2015 - 2 ARs 357/15, 2 AR 242/15 (https://dejure.org/2015,43862)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 2 ARs 357/15, 2 AR 242/15 (https://dejure.org/2015,43862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 462a Abs. 4 StPO, § 462a Abs. 3 Satz 2 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 460 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO, § 453 StPO, § 462a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Verurteilungen durch verschiedene Gerichte; Konzentration der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Verurteilungen durch verschiedene Gerichte; Konzentration der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung durch mehrere Gerichte - und die Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 51 AR 18/15
  • AG Düsseldorf - 412 AR 190/15
  • BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15, 2 AR 242/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15
    Die - ohne die Regelung des § 462a Abs. 4 StPO bestehende - Möglichkeit, die aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2015 nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen gemäß § 462a Abs. 2 StPO bindend an das Wohnsitzgericht abzugeben, setzt die Zuständigkeitskonzentration des § 462a Abs. 4 StPO nicht außer Kraft, zumal sie dem Ziel der gesetzlichen Regelung, die Zuständigkeit frühzeitig und dauerhaft bei einem Gericht zu konzentrieren, zuwiderliefe (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98, NStZ 1998, 586; Appl in KK-StPO, aaO, Rn. 34).
  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15
    Unerheblich ist ebenfalls, dass das Amtsgericht Mettmann mit Beschluss vom 12. März 2015 die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil vom 3. Dezember 2014 beziehen, an das Amtsgericht Brühl als Wohnsitzgericht gemäß § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO abgegeben hatte; trotz bloß abgeleiteter Kompetenz war das Amtsgericht Brühl zur Herbeiführung der kraft Gesetzes gegebenen Zuständigkeit befugt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. November 1976 - 2 ARs 373/76, BGHSt 27, 68, 70).
  • BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93

    Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15
    Es soll ausgeschlossen sein, dass mehrere Gerichte des ersten Rechtszugs nebeneinander zur Entscheidung nach § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO bezüglich desselben Verurteilten berufen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 2 ARs 343/93, NStZ 1994, 97; Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33 mwN).
  • BGH, 19.06.1996 - 2 ARs 171/96

    Strafhöhenvergleich - Maßgeblichkeit der Gesamtstrafe - Urteil

    Auszug aus BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15
    Auf eine etwaige - freilich nach Aktenlage hier nicht ersichtliche - nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO kommt es insoweit nicht an (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 1996 - 2 ARs 171/96, NStZ 1996, 511, 512).
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