Rechtsprechung
BGH, 02.11.2017 - 2 ARs 372/17, 2 AR 224/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 42 Abs. 3 JGG
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Untersuchung und Entscheidung der Sache; Aufhebung des Abgabebeschlusses; Wechsel des Aufenthalts durch den Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Untersuchung und Entscheidung der Sache; Aufhebung des Abgabebeschlusses; Wechsel des Aufenthalts durch den Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage
- rechtsportal.de
JGG § 42 Abs. 3
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Untersuchung und Entscheidung der Sache; Aufhebung des Abgabebeschlusses; Wechsel des Aufenthalts durch den Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgabe einer Jugendstrafsache wegen Wohnsitzwechsels
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Gerichtsstand im Jugendstrafverfahren
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 404 Ds 95/17
- AG Potsdam, 07.04.2017 - 459 Js 22833/16
- AG Potsdam, 07.04.2017 - 72 Ds 160/16
- BGH, 02.11.2017 - 2 ARs 372/17, 2 AR 224/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.2014 - 2 ARs 54/14
Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache (mangelnder Aufenthaltswechsel nach …
Auszug aus BGH, 02.11.2017 - 2 ARs 372/17
Hat der Angeklagte seinen Aufenthalt jedoch bereits vor Erhebung der Anklage gewechselt, kommt eine Abgabe der Sache nach § 42 Abs. 3 JGG von vornherein nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 ARs 54/14 mwN).