Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2396
BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84 (https://dejure.org/1985,2396)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1985 - 2 ARs 412/84 (https://dejure.org/1985,2396)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 (https://dejure.org/1985,2396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Richters zur Entscheidung nach der Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht und dessen Weisung, auch über die Kosten der Beschwerde zu befinden - Änderung und Übertragung der örtlichen Zuständigkeit in Rechtsmittelverfahren - Durchbrechung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß der Abgabe nach Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 462a Abs. 2 S. 2
    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 111
  • NJW 1985, 872
  • MDR 1985, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Rechtsmittel verfahren eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO an ein anderes Gericht nicht mehr statthaft (u.a. BGHSt 18, 261, 262; 19, 177, 179).

    Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).

  • BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Rechtsmittel verfahren eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO an ein anderes Gericht nicht mehr statthaft (u.a. BGHSt 18, 261, 262; 19, 177, 179).

    Gemäß BGHSt 18, 261, 263 handelt es sich in diesen Fällen um einen endgültigen Ausschluß einer (örtlichen) Zuständigkeitsänderung.

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
    Ferner tritt trotz des Vorranges der Strafvollstreckungskammer gegenüber dem erkennenden Gericht bei einer Aufnahme des Verurteilten in eine Strafanstalt (§ 462 a Abs. 1 StPO) dann kein Zuständigkeitswechsel bezüglich einer anstehenden Sachfrage ein, wenn das erkennende Gericht über sie bereits entschieden hat und gegen seinen Beschluß ein Rechtsmittel eingelegt worden ist (BGHSt 26, 187, 190) [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75].
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
    Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
    Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).
  • BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18

    Ablehnung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    c) Auch eine Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf ein anderes zuständiges Gericht im Sinne des § 12 Abs. 2 StPO scheidet aus, da dieser nur bis zum Erlass des Urteils, also nicht im Rechtsmittelverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 -, BGHSt 33, 111 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht