Rechtsprechung
BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Richters zur Entscheidung nach der Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht und dessen Weisung, auch über die Kosten der Beschwerde zu befinden - Änderung und Übertragung der örtlichen Zuständigkeit in Rechtsmittelverfahren - Durchbrechung des ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Ausschluß der Abgabe nach Zurückverweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 462a Abs. 2 S. 2
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 111
- NJW 1985, 872
- MDR 1985, 423
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Rechtsmittel verfahren eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO an ein anderes Gericht nicht mehr statthaft (u.a. BGHSt 18, 261, 262; 19, 177, 179).Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).
- BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Rechtsmittel verfahren eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO an ein anderes Gericht nicht mehr statthaft (u.a. BGHSt 18, 261, 262; 19, 177, 179).Gemäß BGHSt 18, 261, 263 handelt es sich in diesen Fällen um einen endgültigen Ausschluß einer (örtlichen) Zuständigkeitsänderung.
- BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Ferner tritt trotz des Vorranges der Strafvollstreckungskammer gegenüber dem erkennenden Gericht bei einer Aufnahme des Verurteilten in eine Strafanstalt (§ 462 a Abs. 1 StPO) dann kein Zuständigkeitswechsel bezüglich einer anstehenden Sachfrage ein, wenn das erkennende Gericht über sie bereits entschieden hat und gegen seinen Beschluß ein Rechtsmittel eingelegt worden ist (BGHSt 26, 187, 190) [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]. - BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72
Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251). - BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).
- BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
Ablehnung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
c) Auch eine Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf ein anderes zuständiges Gericht im Sinne des § 12 Abs. 2 StPO scheidet aus, da dieser nur bis zum Erlass des Urteils, also nicht im Rechtsmittelverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 -, BGHSt 33, 111 ff.).