Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§ 51 RVG
Pauschgebühr; Vorschuss; Voraussetzungen - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG, § 99 BRAGebO
Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach§ 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Antrag des Pflichtverteidigers eines Beschuldigten auf Bewilligung eines Vorschusses nach § 51 Abs. 1 S. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Voraussetzungen für die Bewilligung eines ...
- Wolters Kluwer
(Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 296
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (…BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris;… OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, …und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris;… OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.;… Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).(3) Bei der Beurteilung, ob eine Sache besonders umfangreich oder besonders schwierig ist, kann die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht (etwa wegen des Aktenumfangs und kurzer Einarbeitungszeit) durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht (z.B. durch die geringe Terminsdichte und eine unterdurchschnittliche Terminsdauer) ganz oder teilweise kompensiert werden (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 4 nach juris;… OLG Köln, StraFo 2006, 130 Rdn. 8 nach juris;… OLG Saarbrücken, StRR 2011, 121, Rdn. 9 und 14 nach juris;… OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692 Rdn. 8 nach juris;… kritisch Burhoff, RVG, aaO., § 51, Rdn. 53: nur innerhalb desselben Verfahrensabschnitts).
- OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13
Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr
Weiter geht der Senat mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010, 1 AR 27/09 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296; OLG Köln, StraFo 2006, 130) davon aus, dass innerhalb eines Verfahrens- (unter-) abschnitts im Sinne der VV Nrn. 4104ff. RVG die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht, etwa während einer langen Hauptverhandlung, ganz oder teilweise kompensiert werden kann. - OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19
Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand, …
Angesichts dieses Umstandes sowie mit Blick darauf, dass die Vorschussbewilligung nach einhelliger Ansicht nicht etwa nur die vage Möglichkeit, sondern die sichere Erwartung der späteren Festsetzung einer Pauschgebühr voraussetzt (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss 2 ARs 45/09 vom 7. Juli 2009 mwN ;… Burhoff aaO, § 51 Rn. 96 mwN) durfte die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass einem nach Urteilsrechtskraft zu stellenden Antrag auf endgültige Bewilligung einer Pauschgebühr ohne Hinzutreten neuer Umstände jedenfalls annähernd in der Höhe des gewährten Vorschusses entsprochen werde. - OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20
Auswirkungen eines Gebührenverzichts bei Umbeiordnung auf die Pauschgebühr
Soweit der Antragsteller seinen über die bewilligte Summe hinausgehenden Antrag auf Rechtsprechung stützt, die vor Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 ergangen ist, ist weiter darauf hinzuweisen, dass § 51 RVG den Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber § 99 BRAGO durch das zusätzliche Erfordernis der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren erheblich einschränkt mit der Folge, dass die davor entwickelten Grundsätze für die Bewilligung einer Pauschgebühr nur noch bedingt anwendbar sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 2 ARs 45/09, NStZ-RR 2009, 296;… Gerold/Schmidt/Burhoff RVG 25. Aufl. § 51 RVG Rn. 12 ff. mwN).