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   BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98   

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https://dejure.org/1998,2851
BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98 (https://dejure.org/1998,2851)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1998 - 2 ARs 499/98 (https://dejure.org/1998,2851)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98 (https://dejure.org/1998,2851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO); Legitimierender inländischer Anknüpfungspunkt; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip; Völkermord

  • Judicialis

    StPO § 7; ; StPO § 13 a; ; StPO § 153 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 6 Nr. 1; ; StGB § 6 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 6 Nr. 9, § 6 Nr. 1; StPO § 13 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 13.02.1994 - 1 BGs 100/94
    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).

    Anders verhält es sich mit dem inländischen Aufenthalt des Beschuldigten; dieser Umstand kann einen legitimierenden, auch völkerrechtlich unbedenklichen Anknüpfungspunkt für die Ausübung der deutschen Strafrechtspflege liefern (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter; BGH bei Schmidt NStZ 1998, 611 Nr. 5 - Ermittlungsrichter; BayObLG NJW 1998, 392, 395; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 6 Rdn. 28).

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 18.08.1994 - AK 12/94
    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Anders verhält es sich mit dem inländischen Aufenthalt des Beschuldigten; dieser Umstand kann einen legitimierenden, auch völkerrechtlich unbedenklichen Anknüpfungspunkt für die Ausübung der deutschen Strafrechtspflege liefern (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter; BGH bei Schmidt NStZ 1998, 611 Nr. 5 - Ermittlungsrichter; BayObLG NJW 1998, 392, 395; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 6 Rdn. 28).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Fehlt ein derartiger Inlandsbezug, verstößt die Strafverfolgung gegen das Nichteinmischungsprinzip, das aus der völkerrechtlich gebotenen Beachtung der Souveränität anderer Staaten folgt (vgl. BGHSt 27, 30, 32; 34, 334, 336; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 : BGH NStZ 1994, 232, 233; BGH NStZ 1999, 236, a.A. Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    c) Als legitimierende Anknüpfungspunkte im Sinne eines Inlandsbezuges kommen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht: die spätere Einfuhr der im Ausland an einen Ausländer veräußerten Betäubungsmittel in das Bundesgebiet (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 339), ein inländischer Sitz der die Betäubungsmittel produzierenden oder die dafür nötigen Rohstoffe liefernden Firma (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), die Festnahme des sich freiwillig im Bundesgebiet aufhaltenden Beschuldigten (BGH aaO), die Begehung einer mit der Auslandstat eng verknüpften Inlandstat (BGH aaO) sowie ein früherer Wohnsitz oder jedenfalls ein regelmäßiger oder längerer Aufenthalt des Beschuldigten im Inland (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292, 307; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 68; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236; BGH, Beschluss vom 18. August 1994 - AK 12/94, BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Beschluss - Ermittlungsrichter - vom 13. Februar 1994 - 1 BGs 100/94, NStZ 1994, 232, 233).

    Kein ausreichender Inlandsbezug wurde dagegen im inländischen Aufenthalt des Tatopfers oder Anzeigeerstatters gesehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 ARs 51/99 und vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Der Senat neigt jedoch dazu, jedenfalls bei § 6 Nr. 9 StGB, solche zusätzlichen legitimierenden Anknüpfungstatsachen für nicht erforderlich zu halten (vgl. auch Ambos NStZ 1999, 226, 227 und NStZ 1999, 404, 405; a.A. BGH NStZ 1999, 236; BayObLG NJW 1998, 392, 393).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Es kann dahinstehen, ob über die in § 96 Abs. 4 AufenthG genannten Voraussetzungen hinaus weitere legitimierende Anknüpfungspunkte erforderlich sind (so BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236 für Straftaten gegen das Völkerrecht vor Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs), etwa, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz im Inland hat oder hier festgenommen wurde (offengelassen in BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19 Rn. 10 mwN), weil diese Voraussetzungen hier erfüllt wären.
  • OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05

    Klageerzwingungsverfahren: Statthaftigkeit bei einer Entscheidung des

    Ohne dieses strafprozessuale Korrektiv würde der weite Anwendungsbereich des § 1 VStGB ansonsten zu einer uferlosen, völkerrechtlich bedenklichen Ausdehnung der inländischen Strafverfolgung führen, die dann weitgehend auch auf solche Fälle erstreckt werden müsste, in denen von vornherein keine oder nur eine äußerst geringe Aussicht besteht, die Tat in einem inländischen Verfahren aufzuklären und abzuurteilen (vgl. bereits BGH NStZ 1999, 236).
  • BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99

    Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt

    Daß der bosnische Anzeigeerstatter in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, genügt nicht (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

    Auch die zum Teil über den Wortlaut des § 6 Nr. 5 StGB hinaus für eine Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten geforderten legitimierenden Anknüpfungstatsachen (vgl. BGHSt 27, 30; 34, 334; 45, 64; BGH NStZ 1999, 236; zustimmend für § 6 Nrn. 2 bis 8 LK-Werle/Jeßberger, StGB 12. Aufl. § 6 Rn. 35) sind im vorliegenden Fall gegeben.
  • Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06

    Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere wegen Kriegsverbrechen und Folter

    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98

    Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip

    Daß der bosnische Anzeigeerstatter in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, genügt nicht (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98).
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